Nah und doch so fern: Europa
Der Aufbau der Europäischen Union ist ein in der Welt einmaliges
Konstrukt. Und es ist nicht gerade einfach, die eigensinnige
Konstruktion zu verstehen. Nicht zuletzt, weil sie im Laufe der Jahre
immer wieder durch neue Verträge verändert wurde, fehlt vielen der
Überblick. Aber: Europa ist wichtig und wird immer wichtiger. Will man
mitreden können, wenn es um Politik geht, sollte man wissen, was in
Europa wo entschieden wird. Deshalb stellen wir Ihnen die wichtigsten
Organe der Europäischen Union kurz vor.
Die wichtigste Instanz: Der Europäische Rat
Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der Europäischen Union (EU).
Es besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller 25 Mitgliedsländer,
deren jeweiligen Außenministern und dem Präsident der Europäischen
Kommission (s.u.). Sie treffen sich zweimal jährlich und legen auf
höchster Ebene die Leitlinien und allgemeinen Ziele der Europäischen
Union fest. Die entscheidenden Anstöße zur Weiterentwicklung der Union
werden hier gegeben – wie zum Beispiel die Einführung des Euro oder die
Grundlagen einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die
Entschlüsse des Europäischen Rates werden immer im Konsens gefasst, also
gemeinsam und einstimmig.
Aufgrund seiner Sonderstellung ist der Europäische Rat das politische
Dachorgan der Union, unter ihm stehen die drei wichtigsten Säulen der
EU: Der Rat der europäischen Union, das Europäische Parlament und die
Europäische Kommission.
Der Rat der Europäischen Union
Der Rat der Europäischen Union ist der Hauptgesetzgeber der EU. Er
entscheidet, was in Europa Gesetz wird und was nicht. In einigen
Bereichen muss allerdings das Europäische Parlament zustimmen.

Der Rat der Europäischen Union wird oft auch Ministerrat genannt. Das
liegt an seiner Zusammensetzung, denn er wird von den Ministern der
Mitgliedsländer gebildet. Eigentlich dürfte man nicht von einem Rat,
sondern müsste von neun Räten sprechen. Die Politikbereiche sind nämlich
in neun verschiedene Räte untergliedert. So gibt es zum Beispiel den Rat
für „Wirtschaft und Finanzen“ oder den für „Beschäftigung,
Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen“. Wegen der Bündelung
der Sachgebiete werden aus den einzelnen Mitgliedsstaaten oft mehrere
jeweils zuständige Minister entsandt. Die Häufigkeit der Treffen ist
nicht einheitlich; die Außenminister treffen sich einmal im Monat, die
Umweltminister nur sechsmal im Jahr.Im Rat der Europäischen Union
versuchen die Minister, ihre nationalen Interessen durchzusetzen.
Gleichzeitig müssen aber auch die Ziele der Kommission und des
Parlaments berücksichtigt werden. Da der Rat meist einstimmig
entscheiden muss, wird oft lange diskutiert. Wenn man weiß, wie
schwierig es ist, eine gemeinsame Position zum Beispiel im Betriebsrat
festzulegen, kann man sich vielleicht vorstellen, was im Rat vor sich
geht.
Das Europäische Parlament
Ins Europäische Parlament wählen die 450 Millionen Unionsbürger 732
Abgeordnete. Das Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der
Europäischen Union, dennoch setzt das Parlament keine Regierung ein, und
seine gesetzgeberische Funktion ist relativ eingeschränkt. So genehmigt
das Parlament einmal im Jahr den Haushaltsplan der EU, der zuvor in
einem relativ aufwändigen und komplexen Verfahren zwischen Kommission,
Rat und Parlament erarbeitet wird. Große Teile des Haushalts sind
allerdings den so genannten obligatorischen Ausgaben zugeordnet. Diese
Ausgaben sind durch Vertragsverpflichtungen vorbestimmt, dass heißt,
dass das Parlament keinen Einfluss auf sie nehmen kann. Der größte
Anteil an diesen Ausgaben sind die Agrarsubventionen.
Nachdem lange Zeit der Ministerrat die alleinige Gesetzgebungskompetenz
hatte, wurde dies über die Jahre immer mehr aufgeweicht. Heute muss das
Parlament den meisten Entscheidungen zustimmen.
Das Parlament kontrolliert außerdem die ausführenden Gewalten der
Europäischen Union – beispielsweise muss sich der Kommissionspräsident
einer Befragung des Parlaments stellen.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission setzt sich aus 25 Kommissaren zusammen, ihr
Vorsitzender ist der Kommissionspräsident. Seit kurzem ist das der
Portugiese José Barroso, vorher war es der Italiener Romano Prodi.
Ähnlich wie Minister sind die Kommissare Chefs einer großen Verwaltung,
ihnen unterliegt jeweils ein thematisches Ressort. Sie werden nicht
direkt gewählt, sondern von den Mitgliedsstaaten entsandt, sind aber
dennoch unabhängig und nicht ihren Heimatländern, sondern Europa
verpflichtet.
Lediglich die Kommissare haben das Recht Gesetzesvorschläge
einzubringen. Deshalb gelten sie als Motor der europäischen Einigung.
Die Kommission führt die EU-Verträge aus, das heißt, sie kann
verbindlich geltende Verordnungen erlassen und Verträge mit Staaten oder
Internationalen Organisationen verhandeln. Sie verwaltet 95 Prozent des
EU-Haushalts und ist an dessen Gestaltung und Ausführung maßgeblich
beteiligt.
Die Kommission wird oft auch als die „Hüterin der Verträge“ bezeichnet,
da sie über die Einhaltung der EU-Verträge und Bestimmungen wacht.
Verstößt ein Mitgliedsland gegen die Verträge, kann die Kommission beim
Europäischen Gerichtshof ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren
einleiten, das sogar bis zu einer Klage vor dem Gerichtshof führen kann.
Außerdem kontrolliert die Kommission die Verteilung staatlicher
Subventionen, kann Unternehmenszusammenschlüsse verhindern (wie im Jahr
1998 die Fusion von Bertelsmann und Kirch), und sie überprüft zu guter
Letzt die Einhaltung der Wettbewerbspolitik.
Bildquelle: snygo.com