Die UNO - ein Zusammenschluss der Staaten der Erde
In der UNO (United Nations Organisation) – also den Vereinten Nationen
(VN) – haben sich 191 Staaten zusammengeschlossen. Außer dem
Vatikanstaat und den nicht von allen Staaten anerkannten Republiken
Sahara und Taiwan sind also fast alle Länder dieser Erde Mitglied.
Hauptsitz der Vereinten Nationen ist New York, weitere Sitze befinden
sich in Genf, Wien und Nairobi. Oberster Vertreter der UNO ist der bis
2006 gewählte Generalsekretär Kofi Annan.
Kurze Geschichte der UNO
Die UNO ist aus dem Völkerbund hervorgegangen, der nach dem Ersten
Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Weltfrieden dauerhaft zu
sichern – und dessen Scheitern mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs
offensichtlich war.
Schon während des zweiten Weltkrieges arbeiteten der amerikanische
Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister
Winston Churchill an der Gründung einer neuen Organisation. Nach der
Beteiligung der UDSSR und China sowie Frankreich wurde 1945 in einer
Konferenz in Jalta die Charta – eine Art Grundgesetz – der Vereinten
Nationen fertiggestellt. Im gleichen Jahr noch trat sie in – von über 50
Gründungsmitgliedern unterzeichnet – in Kraft.
Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR tragen 1973 als 133. und 134.
Mitglied in die UNO ein – seit 1990 vertritt die Bundesrepublik das
gesamte wiedervereinigte Deutschland.
Ziele
Die Ziele der UNO sind in der Präambel ihrer Charta niedergeschrieben:
·Der Erhaltung oder die Wiederherstellung des Weltfriedens und der
internationalen Sicherheit
·Die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern auf
Grundlage der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung
·Die internationale Zusammenarbeit bei wirtschaftlichen, sozialen,
kulturellen und humanitären Problemen
·Die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
Organe
Zur Realisierung der Ziele wurden verschiedene Organe eingerichtet.
Wichtigste bzw. bekannteste sind:
·Die UN-Generalversammlung, in der Vertreter aller Mitgliedstaaten Sitz
und Stimme haben. Sie kann sich zu allen Themen mit Entschließungen
äußern, die allerdings nur empfehlende Wirkung haben. Außerdem wählt sie
den Generalsekretär und beschließt über den Haushalt.
·Der UN-Sicherheitsrat ist als bedeutendstes Organ hauptverantwortlich
für die Sicherung des Weltfriedens und kann für alle Mitglieder
verbindliche Beschlüsse (Resolutionen) treffen. Er besteht aus fünf
ständigen Mitgliedern mit Vetorecht (USA, Russland, Großbritannien,
Frankreich und China) und zehn jeweils für zwei Jahre gewählte
nicht-ständige Mitglieder.
·Weitere bekannte Organe sind unter anderem der Internationale
Gerichtshof in Den Haag, das Kinderhilfswerk UNICEF, sowie das
Flüchtlingskommissariat UNHCR. Außerdem arbeitet die UNO unter anderem
eng mit der UNESCO (Bildung), sowie der Welthandelsorganisation WHO oder
dem Internationalen Währungsfonds zusammen.
Deutschland und der Sicherheitsrat
Dass nur die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China einen
ständigen Sitz im Sicherheitsrat einnehmen, ist historisch zwar
erklärbar, erscheint aber nicht sonderlich gerecht. Schließlich gibt es
Länder, die erheblich mehr Einwohner haben und trotzdem nicht in diesem
mächtigen Zirkel vertreten sind. In Indien leben zum Beispiel rund eine
Milliarde Menschen; der gesamte Kontinent Afrika ist gar nicht
berücksichtigt. Auch Deutschland versucht schon seit rund 15 Jahren,
einen ständigen Sitz zu erhalten. Anfang 2004 haben Bundeskanzler
Schröder und sein Außenminister Fischer die diplomatischen Verhandlungen
verstärkt – mit welchem Erfolg wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
Der Sicherheitsrat kann Beschlüsse nur einstimmig fassen. Deshalb kann
man davon ausgehen, dass die Handlungsfähigkeit dieses Gremiums durch
eine Vergrößerung nicht gerade gestärkt wird – schließlich nutzen schon
jetzt die ständigen Mitglieder nicht selten ihr Vetorecht, um eigene
Interessen durchzusetzen. Würden alle Länder gleichberechtigt oder nach
ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt, würde sich das Gremium wohl noch
häufiger selbst blockieren
Blauhelme
Obwohl die Mitgliedstaaten der UNO ein allgemeines Gewaltverbot
vereinbart haben, darf in Ausnahmefällen Gewalt gegen Friedensstörer
oder zur Selbstverteidigung eingesetzt werden. Die Maßnahmen – zum
Beispiel der Abbruch der diplomatischen Beziehungen oder auch ein
Militäreinsatz – müssen aber vorher vom Sicherheitsrat genehmigt werden.
Die UNO selbst hat allerdings keine eigenen Truppen. Wurde ein
militärischer Einsatz in Krisengebieten beschlossen, kann jede nationale
Regierung für sich entscheiden, ob sie tatsächlich eigene Soldaten für
die UNO entsendet. Diese UN-Friedensoldaten werden wegen ihres blauen
Helms oder Baretts „Blauhelme“ genannt. Ansonsten tragen sie die Uniform
ihres jeweiligen Landes.
Die UNO – ein zahnloser Tiger?
Wirklich schlagkräftig wären die Vereinten Nationen nur, wenn die
einzelnen Staaten Kompetenzen abgeben würden und die UNO sich so zu
einer Art „Weltregierung“ entwickeln könnte. Dazu ist aber kaum jemand
bereit. Deshalb bleiben viele Beschlüsse der UNO ohne echte
Konsequenzen. So haben viele Völkerrechtler den Angriff des Irak durch
die USA ohne UNO-Resolution als völkerrechtswidrig eingestuft. Das
Ansehen der USA hat dadurch – jedenfalls in Teilen Europas – zwar
gelitten. Ernstere Konsequenzen hatte der mächtigste Staat der Welt
allerdings nicht zu befürchten. Auch der internationale Gerichtshof in
Den Haag wird von den USA für seine Staatsbürger als nichtzuständig
erklärt – ohne, dass die anderen Staaten dagegen ernsthaft etwas
unternehmen könnten.
Stand: Februar 2004