Die Rechtsformen im Überblick
Wer alleine oder mit Partnern ein Unternehmen gründet, sein Unternehmen
umfirmieren oder einfach nur einschätzen möchte, was hinter der
Firmierung eines Geschäftspartners oder Wettbewerbers steckt, der sollte
sich zumindest bei den in Deutschland gängigen Rechtsformen für
Unternehmen auskennen.
Hier den Überblick zu bewahren ist allerdings nicht ganz einfach, nicht
nur, weil sich manche Unternehmensarten sehr ähnlich sind, sondern auch,
weil – wie so oft – der Teufel im Detail steckt.
Prinzipiell hat jeder die freie Wahl, für welche Rechtsform er sich bei
einer Unternehmensgründung entscheidet. Allerdings unterliegen die vom
Gesetzgeber zur Auswahl gestellten Möglichkeiten unterschiedlichen
rechtlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.
Klein- und Einzelunternehmen
Die meisten Menschen werden einfach dadurch zum Unternehmer, dass Sie
ein Gewerbe anmelden. Das geht relativ schnell und einfach und ist auch
nicht mit übermäßig hohen Kosten verbunden. Sie benötigen weder ein
vorgeschriebenes Startkapital, noch sind Sie verpflichtet, sich ins
Handelregister eintragen zu lassen. Das ändert sich erst, wenn Ihr
Umsatz, Ihr Betriebsvermögen und die Zahl Ihrer Mitarbeiter eine
festgesetzte Grenze erreicht haben. Dann müssen Sie sich unter anderem
ins Handelsregister eintragen und bei Ihrer Geschäftskorrespondenz durch
den Zusatz „e.K.“ darauf aufmerksam machen, dass Sie als eingetragener
Kaufmann tätig sind.
Der Nachteil in beiden Fällen: Wenn etwas schief geht, haften Sie mit
Ihrem Privatvermögen.
Freie Berufe
Als Freiberufler haben Sie es noch einfacher: Sie müssen nicht einmal
ein Gewerbe anmelden und unterliegen auch nicht der Gewerbesteuer. Unter
das Kriterium der freiberuflichen Tätigkeit fallen geistige oder
schöpferische Arbeiten. Zu den freien Berufen zählen folglich zum
Beispiel Journalisten oder Übersetzer, aber auch Ärzte oder andere
Heilberufe und Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater sowie Architekten
und Ingenieure.
Die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist oft
nicht einfach, weil es Überschneidungen gibt – also Freiberufler, die
neben Ihrer schöpferischen Arbeit auch gewerblichen Tätigkeiten
nachgehen. In diesem Fall müssen auch sie ein Gewerbe anmelden.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Möchten Sie Ihr Unternehmen nicht alleine gründen, sondern sich mit
einem oder mehreren Partnern zusammentun, können Sie Ihr Unternehmen als
GbR anmelden.
Auch hier müssen Sie weder ein festgesetztes Startkapital vorweisen,
noch sich ins Handelsregister eintragen lassen. Eigentlich müssen Sie
nicht mal einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Da jedoch auch bei
einer GbR jeder mit seinem Privatvermögen haftet, empfiehlt sich eine
schriftliche Fixierung der Vereinbarungen.
Offene Handelsgesellschaft
Die OHG ist das Pendant zur GbR und zum „eingetragenen Kaufmann.“ Das
heißt: Zwei oder mehr Partner schließen sich zusammen und lassen Ihr
Unternehmen ins Handelsregister eintragen. Entsprechend sind auch hier
die Gründungskosten gering, ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben.
Allerdings haften auch hier die Partner mit Ihrem gesamten
Privatvermögen.
Kommanditgesellschaft
Auch die KG ist eine Personengesellschaft. Für eine KG braucht man
mindestens zwei Parteien: einen Komplementär, dessen Zuständigkeiten in
der Unternehmensführung liegen und einen Kommanditisten, der sich
finanziell in die Firma einbringt.
Der Kommanditist haftet nur in der Höhe seiner Einlage. Sie als
Komplementär hingegen haften mit Ihrem Privatvermögen – es sei denn, Sie
sind gleichzeitig Komplementär und Kommanditist, was möglich ist und
sich sogar empfiehlt.
Auch die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Im Unterschied zu den bisher vorgestellten Rechtsformen ist die GmbH
keine Gesellschaft, in der sich Personen zusammengeschlossen haben –
also eine Personengesellschaft –, sondern eine eigene juristische Person
– eine Kapitalgesellschaft.
Um eine GmbH zu gründen, braucht man ein Mindeststammkapital von 25.000
Euro – mehr ist natürlich möglich. Dieses Stammkapital, das auf das
Firmenkonto eingezahlt werden muss, ist gleichzeitig auch das
Haftungskapital. Die GmbH-Geschäftsführer haften also nicht mit Ihrem
Privatvermögen – eigentlich. Denn sobald die GmbH zum Beispiel zur
Finanzierung von Investitionen einen Bankkredit benötigt, wird dieser
von den Kreditinstituten meistens nur gewährt, wenn Sie bereit sind,
dafür auch privat zu haften – und schon ist es mit der „beschränkten
Haftung“ wieder vorbei.
Auch wenn es aufwändiger ist, eine GmbH zu gründen als eine GbR, so ist
die GmbH in der Bundesrepublik trotzdem die beliebteste Rechtsform.
Ein-Mann-GmbH
Auch ein Ein-Mann-Betrieb kann als GmbH geführt werden. Dazu müssen Sie
sich unter den oben genannten Kriterien ins Handelsregister eintragen
lassen. Der Vorteil: Auch hier haften Sie im Fall der Fälle nur mit dem
vorhandenen Gesellschaftsvermögen.
GmbH & Co. KG
Diese Mischform der GmbH und der KG funktioniert in Grunde genauso wie
die Kommanditgesellschaft, nur dass hierbei eine GmbH als Komplementärin
auftritt – die auch nach den Vorgaben der GmbH zu haften hat.
Die Gewinne, Verluste und auch die Entscheidungsbefugnisse werden nach
den jeweiligen Vermögenseinlagen verteilt.
Private limited company by shares
Die Ltd. ist keine deutsche, sondern eine britische Rechtsform, an der
jedoch auch immer mehr deutsche Unternehmen Gefallen finden.
Da dem Gründer weder eine englische Staatsbürgerschaft abverlangt, noch
ein Mindestkapital vorausgesetzt wird, liegt es nahe, anstatt einer GmbH
eine Ltd. ins Leben zu rufen.
Die Regeln sind einfach: Man gründet in England oder Wales – mindestens
zu zweit – ein Unternehmen und verlegt sofort danach den Sitz nach
Deutschland. Das funktioniert schriftlich und es gibt mittlerweile sogar
Online-Agenturen, die binnen 48 Stunden allen Papierkram für Sie
erledigen.
Besteuert wird die Ltd. nach deutschem Recht, das ist aber auch schon
alles. Denn alle anfallenden Dokumente müssen in englischer Sprache
abgefasst, die Bilanzen sogar doppelt erstellt werden.
Das bringt natürlich erhebliche Kosten und Aufwendungen mit sich.
Außerdem haben Sie es bei Änderungen oder im Streitfall immer mit den
englischen Behörden zu tun. Und das macht die Ltd. schlussendlich nicht
für jedes Unternehmen lohnenswert.
Bildquelle: snygo.com