Themen

 
Kurse und Downloads

 

OHG, GmbH, KG, Ltd.

Die Rechtsformen im Überblick
Wer alleine oder mit Partnern ein Unternehmen gründet, sein Unternehmen umfirmieren oder einfach nur einschätzen möchte, was hinter der Firmierung eines Geschäftspartners oder Wettbewerbers steckt, der sollte sich zumindest bei den in Deutschland gängigen Rechtsformen für Unternehmen auskennen.

Hier den Überblick zu bewahren ist allerdings nicht ganz einfach, nicht nur, weil sich manche Unternehmensarten sehr ähnlich sind, sondern auch, weil – wie so oft – der Teufel im Detail steckt.

Prinzipiell hat jeder die freie Wahl, für welche Rechtsform er sich bei einer Unternehmensgründung entscheidet. Allerdings unterliegen die vom Gesetzgeber zur Auswahl gestellten Möglichkeiten unterschiedlichen rechtlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen.

Klein- und Einzelunternehmen

Die meisten Menschen werden einfach dadurch zum Unternehmer, dass Sie ein Gewerbe anmelden. Das geht relativ schnell und einfach und ist auch nicht mit übermäßig hohen Kosten verbunden. Sie benötigen weder ein vorgeschriebenes Startkapital, noch sind Sie verpflichtet, sich ins Handelregister eintragen zu lassen. Das ändert sich erst, wenn Ihr Umsatz, Ihr Betriebsvermögen und die Zahl Ihrer Mitarbeiter eine festgesetzte Grenze erreicht haben. Dann müssen Sie sich unter anderem ins Handelsregister eintragen und bei Ihrer Geschäftskorrespondenz durch den Zusatz „e.K.“ darauf aufmerksam machen, dass Sie als eingetragener Kaufmann tätig sind.

Der Nachteil in beiden Fällen: Wenn etwas schief geht, haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.

Freie Berufe

Als Freiberufler haben Sie es noch einfacher: Sie müssen nicht einmal ein Gewerbe anmelden und unterliegen auch nicht der Gewerbesteuer. Unter das Kriterium der freiberuflichen Tätigkeit fallen geistige oder schöpferische Arbeiten. Zu den freien Berufen zählen folglich zum Beispiel Journalisten oder Übersetzer, aber auch Ärzte oder andere Heilberufe und Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater sowie Architekten und Ingenieure.
 
















Die Abgrenzung zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern ist oft nicht einfach, weil es Überschneidungen gibt – also Freiberufler, die neben Ihrer schöpferischen Arbeit auch gewerblichen Tätigkeiten nachgehen. In diesem Fall müssen auch sie ein Gewerbe anmelden.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Möchten Sie Ihr Unternehmen nicht alleine gründen, sondern sich mit einem oder mehreren Partnern zusammentun, können Sie Ihr Unternehmen als GbR anmelden.

Auch hier müssen Sie weder ein festgesetztes Startkapital vorweisen, noch sich ins Handelsregister eintragen lassen. Eigentlich müssen Sie nicht mal einen schriftlichen Vertrag aufsetzen. Da jedoch auch bei einer GbR jeder mit seinem Privatvermögen haftet, empfiehlt sich eine schriftliche Fixierung der Vereinbarungen.

Offene Handelsgesellschaft

Die OHG ist das Pendant zur GbR und zum „eingetragenen Kaufmann.“ Das heißt: Zwei oder mehr Partner schließen sich zusammen und lassen Ihr Unternehmen ins Handelsregister eintragen. Entsprechend sind auch hier die Gründungskosten gering, ein Mindestkapital ist nicht vorgeschrieben. Allerdings haften auch hier die Partner mit Ihrem gesamten Privatvermögen.
 
Kommanditgesellschaft

Auch die KG ist eine Personengesellschaft. Für eine KG braucht man mindestens zwei Parteien: einen Komplementär, dessen Zuständigkeiten in der Unternehmensführung liegen und einen Kommanditisten, der sich finanziell in die Firma einbringt.

Der Kommanditist haftet nur in der Höhe seiner Einlage. Sie als Komplementär hingegen haften mit Ihrem Privatvermögen – es sei denn, Sie sind gleichzeitig Komplementär und Kommanditist, was möglich ist und sich sogar empfiehlt.

Auch die KG muss ins Handelsregister eingetragen werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Im Unterschied zu den bisher vorgestellten Rechtsformen ist die GmbH keine Gesellschaft, in der sich Personen zusammengeschlossen haben – also eine Personengesellschaft –, sondern eine eigene juristische Person – eine Kapitalgesellschaft.

Um eine GmbH zu gründen, braucht man ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro – mehr ist natürlich möglich. Dieses Stammkapital, das auf das Firmenkonto eingezahlt werden muss, ist gleichzeitig auch das Haftungskapital. Die GmbH-Geschäftsführer haften also nicht mit Ihrem Privatvermögen – eigentlich. Denn sobald die GmbH zum Beispiel zur Finanzierung von Investitionen einen Bankkredit benötigt, wird dieser von den Kreditinstituten meistens nur gewährt, wenn Sie bereit sind, dafür auch privat zu haften – und schon ist es mit der „beschränkten Haftung“ wieder vorbei.

Auch wenn es aufwändiger ist, eine GmbH zu gründen als eine GbR, so ist die GmbH in der Bundesrepublik trotzdem die beliebteste Rechtsform.

Ein-Mann-GmbH

Auch ein Ein-Mann-Betrieb kann als GmbH geführt werden. Dazu müssen Sie sich unter den oben genannten Kriterien ins Handelsregister eintragen lassen. Der Vorteil: Auch hier haften Sie im Fall der Fälle nur mit dem vorhandenen Gesellschaftsvermögen.
 
GmbH & Co. KG

Diese Mischform der GmbH und der KG funktioniert in Grunde genauso wie die Kommanditgesellschaft, nur dass hierbei eine GmbH als Komplementärin auftritt – die auch nach den Vorgaben der GmbH zu haften hat.

Die Gewinne, Verluste und auch die Entscheidungsbefugnisse werden nach den jeweiligen Vermögenseinlagen verteilt.

Private limited company by shares

Die Ltd. ist keine deutsche, sondern eine britische Rechtsform, an der jedoch auch immer mehr deutsche Unternehmen Gefallen finden.

Da dem Gründer weder eine englische Staatsbürgerschaft abverlangt, noch ein Mindestkapital vorausgesetzt wird, liegt es nahe, anstatt einer GmbH eine Ltd. ins Leben zu rufen.

Die Regeln sind einfach: Man gründet in England oder Wales – mindestens zu zweit – ein Unternehmen und verlegt sofort danach den Sitz nach Deutschland. Das funktioniert schriftlich und es gibt mittlerweile sogar Online-Agenturen, die binnen 48 Stunden allen Papierkram für Sie erledigen.

Besteuert wird die Ltd. nach deutschem Recht, das ist aber auch schon alles. Denn alle anfallenden Dokumente müssen in englischer Sprache abgefasst, die Bilanzen sogar doppelt erstellt werden.

Das bringt natürlich erhebliche Kosten und Aufwendungen mit sich. Außerdem haben Sie es bei Änderungen oder im Streitfall immer mit den englischen Behörden zu tun. Und das macht die Ltd. schlussendlich nicht für jedes Unternehmen lohnenswert.



Bildquelle: snygo.com