Buchführung im Griff – Unternehmen im Griff
Wer über seine Geschäfte ordentlich Buch führt, hat auch sein
Unternehmen im Griff – das meinen zumindest die Experten. Auch wenn Sie
den ganzen Papierkram rund um die Buchhaltung ziemlich nervtötend
finden, bringt sie doch wesentliche Vorteile mit sich: Die auf dem
aktuellen Stand gehaltene Buchführung ermöglicht Ihnen zu jeder Zeit
eine Bewertung der Ertragslage und finanziellen Situation Ihres
Unternehmens. Die Buchführung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens
dient also nicht nur dem Finanzamt zur Berechnung der Steuern, sondern
ermöglicht auch Ihnen einen umfassenden Einblick in die Einnahmen und
Ausgaben, den Umsatz und Gewinn Ihres Unternehmens. Sie ist Grundlage
für weitere Planungen oder Entscheidungen und nicht zuletzt für die
Preiskalkulation wichtig.
Man sollte also seine Belege besser nicht in Schuhkartons sammeln. Und
so ist es durchaus folgerichtig, dass Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) und
Abgabenordnung (§ 140 ff. AO) dem Unternehmer vorschreiben, Buch über
die Finanzlage seiner Firma zu führen.
Einfach oder doppelt Buch führen?
Handelsgewerbe mit überschaubaren, transparenten Geschäftsprozessen
unterhalb bestimmter Gewinngrenzen, Kleingewerbe, Freiberufler sowie
Land- und Forstwirte, die nicht als Kaufleute gelten, dürfen die
einfache Buchführung anwenden. Hier werden die aktuellen Einnahmen und
Ausgaben zeitlich strukturiert in einem Kassenbuch erfasst, das je nach
Branche in verschiedene Rubriken unterteilt ist.
Zur doppelten Buchführung sind Unternehmer, die ein selbstständiges
Handelsgewerbe führen, ebenso verpflichtet wie Kapitalgesellschaften
(AG, GmbH) oder Land- und Forstwirte, deren land- bzw.
forstwirtschaftliche Flächen einen Wirtschaftswert von 25.000 Euro
überschreiten. Aber auch Nichtkaufleute, die sich freiwillig ins
Handelsregister eintragen lassen oder im Wirtschaftsjahr einen Umsatz
von mehr als 350.000 Euro bzw. einen Gewinn von mehr als 30.000 Euro
erzielen, müssen doppelt Buch führen. Das heißt: Jeder Geschäftsvorgang,
wie beispielsweise das Bezahlen von Rechnungen oder Rechnungseingänge,
muss auf zwei verschiedene Konten gebucht werden.
Ganz schön komplex
In Deutschland mit seiner überbordenden Steuergesetzgebung hat sich die
korrekte Buchführung sowie die Abgabe von Umsatz- und
Einkommensteuererklärungen im Laufe der Jahre zu einer wahren
Wissenschaft entwickelt – sehr zur Freude der Steuerberater, ohne deren
Hilfe die meisten Unternehmer oder Selbstständigen völlig überfordert
wären.
Wer seine Bücher trotz alledem selbst führen möchte, sollte unbedingt
zumindest einen entsprechenden Kurs belegen. Doch eigentlich spricht
viel dafür, die Buchführung einem Fachmann, sprich dem Steuerberater
oder einer darauf spezialisierten Firma, zu überlassen. Das strapaziert
zwar kurzfristig den Geldbeutel, dafür ersparen Sie sich aber eine Menge
Arbeit und gewinnen Zeit, sich der Fortentwicklung Ihres Unternehmens zu
widmen. Mittel- und langfristig ist die Investition also durchaus
lohnend – auch weil man Fehler vermeidet, die teure Folgen haben können.
Haben Sie einen Fachmann engagiert, müssen Sie nur noch die eingehenden
Rechnungen (Kreditoren) und die ausgehenden Rechnungen (Debitoren)
sammeln und den auf den Kontoauszügen verzeichneten Zu- und Abgängen die
entsprechenden Belege zuordnen. Mit der Kontierung und der Erstellung
der Umsatzsteuererklärungen brauchen Sie sich dann nicht mehr zu
befassen. Trotzdem sollten Sie über die Grundsätze und Pflichten einer
ordentlichen Buchführung Bescheid wissen, denn selbst wenn Sie einen
Steuerberater beauftragen: Verantwortlich bleiben immer Sie als
Unternehmer.
Ein wichtiger Tipp für Existenzgründer: Im ersten Jahr Ihrer
Unternehmenstätigkeit wird das Finanzamt Ihnen wahrscheinlich erst
einmal Ruhe gönnen. Doch diese Ruhe ist trügerisch: Irgendwann kommt der
Steuerbescheid – und mit ihm die Forderung von Vorauszahlungen für die
ersten Monate und das aktuelle Quartal des laufenden Jahres. Das kann
sich zu einer ordentlichen Summe addieren, die man eingeplant haben
sollte. Freuen Sie sich also nicht zu früh über Ihren Kontostand und
investieren Sie das Geld nicht voreilig – sondern bedenken Sie, dass ein
nicht unerheblicher Teil leider dem Finanzamt gehört.
Bildquelle: snygo.com