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Der neue Bundestag
Im Auftrag des Volkes
Ältestenrat, Fraktionen, Petitionsausschuss, Präsidium, aktuelle Stunde.
Haben wir alles schon gehört. Aber mal ehrlich: Wissen Sie, was sich
hinter den Begriffen im Detail verbirgt? Könnten Sie erklären, welcher
Arbeit die Bundestagsabgeordneten, die Sie erst kürzlich gewählt haben,
alltäglich nachgehen? Nein? Kein Problem, wir helfen gerne weiter...
Alle (vier) Jahre wieder...
Im Normalfall finden alle vier Jahre Bundestagswahlen statt, bei denen jeder deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren wählen und gewählt werden kann. Im Gegensatz zu Großbritannien oder den USA haben wir in Deutschland ein personalisiertes Verhältniswahlrecht. Das heißt: Jeder hat zwei Stimmen.
Mit der ersten Stimme wählen wir eine konkrete Person, die unseren Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Der Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt, zieht als Abgeordneter in den Bundestag ein. Da es insgesamt 299 Wahlkreise gibt, werden folglich 299 Abgeordnete – das entspricht der Hälfte aller Abgeordneten – über die Erststimme direkt in den Bundestag gewählt.
Mit der zweiten Stimme wählen wir eine Partei – bzw. deren Vertreter. Hier entscheidet nicht die absolute Mehrheit der Stimmen, sondern es kommt auf die erzielten Prozentzahlen an. Beispiel: Die Partei „Die Violetten“ erhält 40 Prozent der Stimmen, damit stellt sie auch 40 Prozent aller Abgeordneten, „die Rosaroten“ kommen auf 24 Prozent der Stimmen hat und besetzen damit 24 Prozent der Sitze im Bundestag; „die Himmelblauen“ freuen sich über 36 Prozent der Stimmen – und damit auch über 36 Prozent der Abgeordneten. Die Zweitstimme ist also die wichtigere Stimme, weil sie darüber entscheidet, wie viele Sitze jeder Partei im Bundestag zustehen.
Alle (vier) Jahre wieder...
Im Normalfall finden alle vier Jahre Bundestagswahlen statt, bei denen jeder deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren wählen und gewählt werden kann. Im Gegensatz zu Großbritannien oder den USA haben wir in Deutschland ein personalisiertes Verhältniswahlrecht. Das heißt: Jeder hat zwei Stimmen.
Mit der ersten Stimme wählen wir eine konkrete Person, die unseren Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Der Kandidat, der die meisten Stimmen bekommt, zieht als Abgeordneter in den Bundestag ein. Da es insgesamt 299 Wahlkreise gibt, werden folglich 299 Abgeordnete – das entspricht der Hälfte aller Abgeordneten – über die Erststimme direkt in den Bundestag gewählt.
Mit der zweiten Stimme wählen wir eine Partei – bzw. deren Vertreter. Hier entscheidet nicht die absolute Mehrheit der Stimmen, sondern es kommt auf die erzielten Prozentzahlen an. Beispiel: Die Partei „Die Violetten“ erhält 40 Prozent der Stimmen, damit stellt sie auch 40 Prozent aller Abgeordneten, „die Rosaroten“ kommen auf 24 Prozent der Stimmen hat und besetzen damit 24 Prozent der Sitze im Bundestag; „die Himmelblauen“ freuen sich über 36 Prozent der Stimmen – und damit auch über 36 Prozent der Abgeordneten. Die Zweitstimme ist also die wichtigere Stimme, weil sie darüber entscheidet, wie viele Sitze jeder Partei im Bundestag zustehen.

Erststimme hin, Zweitstimme her: Wie werden denn nun die Sitze im Bundestag insgesamt verteilt? Zurück zu unserem Beispiel: Die Violetten erringen über die Erststimme zehn Wahlkreise. Damit haben schon mal zehn Kandidaten Anrecht auf ein Abgeordnetenmandat. Insgesamt haben die Violetten aber 40 Prozent der Stimmen erzielt – und damit ein Anrecht auf rund 120 Sitze. Diese restlichen 110 Kandidaten ziehen gemäß einer Liste in den Bundestag ein, die von den „Violetten“ vorab festgelegt wurde – und damit jedes Bundesland mit Abgeordneten im Parlament vertreten ist, gibt es für jedes eine eigene Liste. Bei den anderen Parteien erfolgt die Vergabe der Sitze entsprechend.
Hat eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate errungen, als ihr prozentual gesehen über die Zweitstimme zustehen würden, bekommt sie so genannte Überhangmandate. Sie gewinnt also einfach zusätzliche Sitze hinzu – und der Bundestag bekommt mehr Abgeordnete, als eigentlich vorgesehen.
Die ersten Sitzungen nach der Wahl
Der inzwischen 16. Deutsche Bundestag, den die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger am 18. September dieses Jahres gewählt haben, zählt 614 Abgeordnete – weil es insgesamt 16 Überhangmandate gibt. Alle Abgeordneten einer Partei oder derselben politischen Überzeugung schließen sich freiwillig zu Fraktionen zusammen, um gemeinsam für ihre Ziele zu kämpfen. Zählt eine Partei mindestens 31 Abgeordnete hat sie den Status einer Fraktion.
Spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl tritt der neue Bundestag in der so genannten „konstituierenden Sitzung“ zusammen. Nun wird erst einmal das Präsidium gewählt, das sich aus dem Bundestagspräsidenten und seinen Vertretern – mindestens einem aus jeder Fraktion – zusammensetzt. Die Aufgaben des Präsidiums sind beispielsweise die Vollversammlungen des Bundestages – die Plenarsitzungen – unparteiisch zu leiten. Unterstützung bei der Geschäftsführung bekommt der Präsident dabei von seinen Stellvertretern im Präsidium sowie von 23 anderen, erfahrenen Abgeordneten – dem so genannten Ältestenrat. Was viele nicht wissen: Der Bundestagspräsident ist nicht nur der erste Repräsentant des Parlaments, sondern auch der zweite Mann im Staat – er kommt direkt nach dem Bundespräsidenten und sogar noch vor dem Bundeskanzler. Der neue Bundestagspräsident ist der 56-jährige CDU-Politiker Norbert Lammert – wie es traditionell üblich ist, wird er von der stärksten Fraktion im Bundestag gestellt.
Der inzwischen 16. Deutsche Bundestag, den die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger am 18. September dieses Jahres gewählt haben, zählt 614 Abgeordnete – weil es insgesamt 16 Überhangmandate gibt. Alle Abgeordneten einer Partei oder derselben politischen Überzeugung schließen sich freiwillig zu Fraktionen zusammen, um gemeinsam für ihre Ziele zu kämpfen. Zählt eine Partei mindestens 31 Abgeordnete hat sie den Status einer Fraktion.
Spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl tritt der neue Bundestag in der so genannten „konstituierenden Sitzung“ zusammen. Nun wird erst einmal das Präsidium gewählt, das sich aus dem Bundestagspräsidenten und seinen Vertretern – mindestens einem aus jeder Fraktion – zusammensetzt. Die Aufgaben des Präsidiums sind beispielsweise die Vollversammlungen des Bundestages – die Plenarsitzungen – unparteiisch zu leiten. Unterstützung bei der Geschäftsführung bekommt der Präsident dabei von seinen Stellvertretern im Präsidium sowie von 23 anderen, erfahrenen Abgeordneten – dem so genannten Ältestenrat. Was viele nicht wissen: Der Bundestagspräsident ist nicht nur der erste Repräsentant des Parlaments, sondern auch der zweite Mann im Staat – er kommt direkt nach dem Bundespräsidenten und sogar noch vor dem Bundeskanzler. Der neue Bundestagspräsident ist der 56-jährige CDU-Politiker Norbert Lammert – wie es traditionell üblich ist, wird er von der stärksten Fraktion im Bundestag gestellt.
Wie der Bundestagspräsident wird auch der Bundeskanzler beziehungsweise
die Bundeskanzlerin am Anfang einer Legislaturperiode vom neuen
Bundestag gewählt (Wahlfunktion des Parlaments). Das Grundgesetz
schreibt vor, dass der Bundestagspräsident Kandidaten vorschlägt. In der
Regel wird er die Person vorschlagen, die die Mehrheitsfraktion vorher
als ihren Kanzlerkandidaten bestimmt hat. Die Abgeordneten wählen mit
verdeckten Stimmzetteln und ohne vorherige Aussprache – der zukünftige
Regierungschef benötigt dabei die absolute Mehrheit der Stimmen des
Parlaments.
Der frisch gewählte Kanzler wird dann vom Bundespräsidenten ernannt und anschließend vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Kurz darauf wählt der Kanzler dann seine Ministerinnen und Minister aus – als Chefs der Fachressorts –, die zusammen mit ihm das Bundeskabinett bilden und ebenfalls vom Bundespräsidenten offiziell ernannt werden.
Aufgaben der Abgeordneten
Die Abgeordneten des Bundestages kontrollieren laufend die Arbeit der Bundesregierung (Kontrollfunktion). Das konstruktive Misstrauensvotum ist dabei die härteste Maßnahme, denn es bedeutet, dass der Kanzler mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten abgesetzt werden kann.
Darüber hinaus gibt es andere, alltäglichere Kontrollinstrumente wie die Kleinen und Großen Anfragen, die Aktuelle Stunde, Fragestunden und Regierungsbefragungen. Mithilfe dieser Mittel können sich die Abgeordneten über Vorhaben der Bundesregierung informieren und diese muss sich wiederum kritischen Fragen stellen.
Die wichtigste Aufgabe der Abgeordneten ist es aber natürlich, Gesetzesvorlagen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Auch der Haushaltsplan der Regierung braucht das OK des Parlaments.
Der frisch gewählte Kanzler wird dann vom Bundespräsidenten ernannt und anschließend vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Kurz darauf wählt der Kanzler dann seine Ministerinnen und Minister aus – als Chefs der Fachressorts –, die zusammen mit ihm das Bundeskabinett bilden und ebenfalls vom Bundespräsidenten offiziell ernannt werden.
Aufgaben der Abgeordneten
Die Abgeordneten des Bundestages kontrollieren laufend die Arbeit der Bundesregierung (Kontrollfunktion). Das konstruktive Misstrauensvotum ist dabei die härteste Maßnahme, denn es bedeutet, dass der Kanzler mit absoluter Mehrheit der Abgeordneten abgesetzt werden kann.
Darüber hinaus gibt es andere, alltäglichere Kontrollinstrumente wie die Kleinen und Großen Anfragen, die Aktuelle Stunde, Fragestunden und Regierungsbefragungen. Mithilfe dieser Mittel können sich die Abgeordneten über Vorhaben der Bundesregierung informieren und diese muss sich wiederum kritischen Fragen stellen.
Die wichtigste Aufgabe der Abgeordneten ist es aber natürlich, Gesetzesvorlagen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Auch der Haushaltsplan der Regierung braucht das OK des Parlaments.
Wer die heftigen Redeschlachten der wöchentlichen Plenarsitzungen ab und
zu im Fernsehen verfolgt, wird leicht irregeführt: Diese Versammlungen
dienen keineswegs dazu, andere Bundestagsmitglieder in letzter Minute
umzustimmen, denn in Wirklichkeit haben sich alle Fraktionen längst auf
einen bestimmten Standpunkt geeinigt. Das Schauspiel soll lediglich die
Wähler über die Gründe von bestimmten Entscheidungen informieren.
Auch wenn das Plenum oftmals nur sehr spärlich besetzt ist, heißt das keineswegs, dass die Bundestagsabgeordneten faul sind. Die eigentliche Arbeit der Abgeordneten findet viel mehr in den rund 20 Ausschüssen statt, in denen neue Gesetze beraten werden (Gesetzgebungsfunktion). In jedem Ausschuss sind die einzelnen Fraktionen entsprechend ihrer Gesamtstärke im Bundestag vertreten. Die Arbeit dort findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – so soll vermieden werden, dass sich die Abgeordneten nur medienwirksam präsentieren.
Für jeden Bereich gibt es einen bestimmten Ausschuss (z.B. den Gesundheits- oder Finanzausschuss), von besonderem Interesse für uns Bürger ist aber der Petitionsausschuss. Hierhin kann sich jedermann mit seinen persönlichen Anliegen wenden.
Kein Spiegelbild unserer Gesamtbevölkerung
Die Zusammensetzung des 16. Deutschen Bundestages ist leider kein Spiegelbild der Gesamtbevölkerung. Der Durchschnittsabgeordnete ist 49,3 Jahre alt und männlich. Der Frauenanteil liegt bei gerade einmal 31,8 Prozent. Von den 614 Mitglieder des neuen Bundestages kommen 481 aus dem Westen der Republik und 133 aus Ostdeutschland. Abgeordnete mit Hochschulabschluss überwiegen. Zwischen dem Dienstältesten Otto Schily (73) und der 22-jährigen Anna Lührmann liegen 51 Jahre Altersunterschied.
Bildquelle: snygo.com
Auch wenn das Plenum oftmals nur sehr spärlich besetzt ist, heißt das keineswegs, dass die Bundestagsabgeordneten faul sind. Die eigentliche Arbeit der Abgeordneten findet viel mehr in den rund 20 Ausschüssen statt, in denen neue Gesetze beraten werden (Gesetzgebungsfunktion). In jedem Ausschuss sind die einzelnen Fraktionen entsprechend ihrer Gesamtstärke im Bundestag vertreten. Die Arbeit dort findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt – so soll vermieden werden, dass sich die Abgeordneten nur medienwirksam präsentieren.
Für jeden Bereich gibt es einen bestimmten Ausschuss (z.B. den Gesundheits- oder Finanzausschuss), von besonderem Interesse für uns Bürger ist aber der Petitionsausschuss. Hierhin kann sich jedermann mit seinen persönlichen Anliegen wenden.
Kein Spiegelbild unserer Gesamtbevölkerung
Die Zusammensetzung des 16. Deutschen Bundestages ist leider kein Spiegelbild der Gesamtbevölkerung. Der Durchschnittsabgeordnete ist 49,3 Jahre alt und männlich. Der Frauenanteil liegt bei gerade einmal 31,8 Prozent. Von den 614 Mitglieder des neuen Bundestages kommen 481 aus dem Westen der Republik und 133 aus Ostdeutschland. Abgeordnete mit Hochschulabschluss überwiegen. Zwischen dem Dienstältesten Otto Schily (73) und der 22-jährigen Anna Lührmann liegen 51 Jahre Altersunterschied.
Bildquelle: snygo.com