Das kleine Einmaleins der AGDiese beiden Buchstaben begegnen Ihnen täglich: Sie stecken in der
Deutschen Bahn AG, finden sich in der Volkswagen AG wieder und auch die
Deutsche Post AG schmückt sich mit ihnen. Doch was ist eigentlich das
Besondere an einer AG? Sie wissen es nicht? Dann wird es Zeit, dass sich
das ändert.
Allgemeines
In einer Aktiengesellschaft wird das Gesellschaftsvermögen
(Grundkapital) in Anteile – Aktien – aufgeteilt. Die Teilhaber,
Aktionäre genannt, sind also über den Kauf von Aktien an dessen
Grundkapital beteiligt. Die AG zählt wie die GmbH (Gesellschaft mit
beschränkter Haftung) zu den Kapitalgesellschaften und ist die
bevorzugte Gesellschaftsform für Großunternehmen. Konzerne sind ein
Verbund aus mehreren Aktiengesellschaften.
Wichtiges über die Gründung
Um eine Aktiengesellschaft zu gründen bedarf es einer oder mehreren
Personen, die sämtliche Aktien gegen Einlagen übernehmen und sich
schuldrechtlich zur Gründung verpflichten. Laut Aktiengesetz (AktG) muss
das Grundkapital einer AG mindestens 50.000 Euro betragen – in Aktien
zerlegt, versteht sich. Hierbei unterscheidet man zwischen den
Nennbetrag- und Stückaktien. Der Mindestnennbetrag der heutzutage
weniger gebräuchlichen Nennbetragsaktie beläuft sich auf 1 Euro. Eine
Stückaktie verkörpert dagegen einen rechnerischen Anteil am Grundkapital
einer AG.
Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, muss vom Notar
beurkundet werden. Sobald die AG im Handelsregister eingetragen ist,
wird sie zur juristischen Person und die Aktionäre sind von ihrer
persönlichen Haftung entbunden. Durch den Verkauf von Aktien nimmt die
AG Geld ein und verteilt gleichzeitig das Risiko. Gläubiger einer
Aktiengesellschaft – also Menschen oder Unternehmen, denen die AG Geld
schuldet – können zwar auf das gesamte Vermögen der AG zurückgreifen,
nicht jedoch auf das Privatvermögen der Aktionäre.
Durch spätere Kapitalerhöhungen kann sich eine Aktiengesellschaft
zusätzliche Einnahmen zum Beispiel für Investitionen verschaffen. Dies
geschieht durch Ausgabe von weiteren Aktien, der sogenannten Emission.
Aus welchen Organen setzt sich eine AG zusammen?
Organe einer Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung, der Vorstand
und der Aufsichtsrat.
Die Hauptversammlung (beschließendes Organ) setzt sich aus allen
Aktionären zusammen. Durch die Teilnahme an der Hauptversammlung üben
diese ihre Rechte aus. So werden die Mitglieder des Aufsichtsrates
gewählt, der Jahresabschluss genehmigt oder es wird über
Satzungsänderungen entschieden. Allen Teilhabern steht ein Recht auf
Auskunft, Dividende (Teil des Bilanzgewinns, dessen Höhe in der
Hauptversammlung festgelegt wird) sowie gegebenenfalls auf Anteile am
Liquidationserlös (bei Auflösung der AG) zu.
Der Vorstand (leitendes Organ) leitet die AG und besteht aus einer oder
mehreren Personen. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern bestimmt der
Aufsichtsrat einen Vorstandsvorsitzenden. In der grundsätzlichen
Ausrichtung seiner Arbeit wird der Vorstand vom Aufsichtsrat
kontrolliert, im Einzelfall ist er aber nicht weisungsgebunden. Er
vertritt die Aktiengesellschaft nach außen, beruft die Hauptversammlung
ein und hat die Geschäftsführungsbefugnis.
Der Aufsichtsrat (überwachendes Organ) überwacht, wie der Name schon
verrät, die Vorstandstätigkeit, prüft den Jahresabschluss und vertritt
die AG gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Er ist zudem für die
Ernennung und Abberufung des Vorstands zuständig. Der Aufsichtsrat setzt
sich aus Vertretern der Anteilseigner – als der Aktionäre – und in
Deutschland meistens auch aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen
(Mitbestimmungsgesetz).
Zum Thema „Kleine Aktiengesellschaft“
An sich gibt es keine „kleine Aktiengesellschaft“ als neue
Gesellschaftsform. Der Gesetzgeber wollte im 1994 novellierten
Aktiengesetz lediglich auch für kleine und mittelständische Unternehmen
einen Anreiz zur Gründung einer AG schaffen. Seitdem ist beispielsweise
die Einmann-Gründung erlaubt, zudem sind unter anderem die Einberufung
und Abhaltung der Hauptversammlung vereinfacht worden. Eigentlich
unterscheidet man bei Aktiengesellschaften lediglich zwischen
börsennotierten und nicht börsennotierten, also AGs, deren Aktien nicht
an der Börse gehandelt werden.
Wissenswertes
In der so genannten Deutschland-AG sind viele Aktiengesellschaften durch
Beteiligungen miteinander verbunden. Die Bundesregierung versuchte dies
zu ändern, indem sie Gewinne aus dem Verkauf von
Unternehmensbeteiligungen steuerfrei stellte.
Die erste Aktiengesellschaft der Welt war die „Vereinte ostindische
Kompanie“ in Amsterdam. Die Dillinger Hütte wurde mit der Genehmigung
Napoleons zur ersten deutschen AG.
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