Themen

 
Kurse und Downloads

 

Wie funktioniert Europa?

Nah und doch so fern: Europa
Der Aufbau der Europäischen Union ist ein in der Welt einmaliges Konstrukt. Und es ist nicht gerade einfach, die eigensinnige Konstruktion zu verstehen. Nicht zuletzt, weil sie im Laufe der Jahre immer wieder durch neue Verträge verändert wurde, fehlt vielen der Überblick. Aber: Europa ist wichtig und wird immer wichtiger. Will man mitreden können, wenn es um Politik geht, sollte man wissen, was in Europa wo entschieden wird. Deshalb stellen wir Ihnen die wichtigsten Organe der Europäischen Union kurz vor.

Die wichtigste Instanz: Der Europäische Rat

Der Europäische Rat ist das oberste Gremium der Europäischen Union (EU). Es besteht aus den Staats- und Regierungschefs aller 25 Mitgliedsländer, deren jeweiligen Außenministern und dem Präsident der Europäischen Kommission (s.u.). Sie treffen sich zweimal jährlich und legen auf höchster Ebene die Leitlinien und allgemeinen Ziele der Europäischen Union fest. Die entscheidenden Anstöße zur Weiterentwicklung der Union werden hier gegeben – wie zum Beispiel die Einführung des Euro oder die Grundlagen einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. Die Entschlüsse des Europäischen Rates werden immer im Konsens gefasst, also gemeinsam und einstimmig.

Aufgrund seiner Sonderstellung ist der Europäische Rat das politische Dachorgan der Union, unter ihm stehen die drei wichtigsten Säulen der EU: Der Rat der europäischen Union, das Europäische Parlament und die Europäische Kommission.

Der Rat der Europäischen Union

Der Rat der Europäischen Union ist der Hauptgesetzgeber der EU. Er entscheidet, was in Europa Gesetz wird und was nicht. In einigen Bereichen muss allerdings das Europäische Parlament zustimmen.
 
















Der Rat der Europäischen Union wird oft auch Ministerrat genannt. Das liegt an seiner Zusammensetzung, denn er wird von den Ministern der Mitgliedsländer gebildet. Eigentlich dürfte man nicht von einem Rat, sondern müsste von neun Räten sprechen. Die Politikbereiche sind nämlich in neun verschiedene Räte untergliedert. So gibt es zum Beispiel den Rat für „Wirtschaft und Finanzen“ oder den für „Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen“. Wegen der Bündelung der Sachgebiete werden aus den einzelnen Mitgliedsstaaten oft mehrere jeweils zuständige Minister entsandt. Die Häufigkeit der Treffen ist nicht einheitlich; die Außenminister treffen sich einmal im Monat, die Umweltminister nur sechsmal im Jahr.Im Rat der Europäischen Union versuchen die Minister, ihre nationalen Interessen durchzusetzen. Gleichzeitig müssen aber auch die Ziele der Kommission und des Parlaments berücksichtigt werden. Da der Rat meist einstimmig entscheiden muss, wird oft lange diskutiert. Wenn man weiß, wie schwierig es ist, eine gemeinsame Position zum Beispiel im Betriebsrat festzulegen, kann man sich vielleicht vorstellen, was im Rat vor sich geht.

Das Europäische Parlament

Ins Europäische Parlament wählen die 450 Millionen Unionsbürger 732 Abgeordnete. Das Parlament ist das einzige direkt gewählte Organ der Europäischen Union, dennoch setzt das Parlament keine Regierung ein, und seine gesetzgeberische Funktion ist relativ eingeschränkt. So genehmigt das Parlament einmal im Jahr den Haushaltsplan der EU, der zuvor in einem relativ aufwändigen und komplexen Verfahren zwischen Kommission, Rat und Parlament erarbeitet wird. Große Teile des Haushalts sind allerdings den so genannten obligatorischen Ausgaben zugeordnet. Diese Ausgaben sind durch Vertragsverpflichtungen vorbestimmt, dass heißt, dass das Parlament keinen Einfluss auf sie nehmen kann. Der größte Anteil an diesen Ausgaben sind die Agrarsubventionen.
 
Nachdem lange Zeit der Ministerrat die alleinige Gesetzgebungskompetenz hatte, wurde dies über die Jahre immer mehr aufgeweicht. Heute muss das Parlament den meisten Entscheidungen zustimmen.

Das Parlament kontrolliert außerdem die ausführenden Gewalten der Europäischen Union – beispielsweise muss sich der Kommissionspräsident einer Befragung des Parlaments stellen.

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission setzt sich aus 25 Kommissaren zusammen, ihr Vorsitzender ist der Kommissionspräsident. Seit kurzem ist das der Portugiese José Barroso, vorher war es der Italiener Romano Prodi. Ähnlich wie Minister sind die Kommissare Chefs einer großen Verwaltung, ihnen unterliegt jeweils ein thematisches Ressort. Sie werden nicht direkt gewählt, sondern von den Mitgliedsstaaten entsandt, sind aber dennoch unabhängig und nicht ihren Heimatländern, sondern Europa verpflichtet.

Lediglich die Kommissare haben das Recht Gesetzesvorschläge einzubringen. Deshalb gelten sie als Motor der europäischen Einigung. Die Kommission führt die EU-Verträge aus, das heißt, sie kann verbindlich geltende Verordnungen erlassen und Verträge mit Staaten oder Internationalen Organisationen verhandeln. Sie verwaltet 95 Prozent des EU-Haushalts und ist an dessen Gestaltung und Ausführung maßgeblich beteiligt.

Die Kommission wird oft auch als die „Hüterin der Verträge“ bezeichnet, da sie über die Einhaltung der EU-Verträge und Bestimmungen wacht. Verstößt ein Mitgliedsland gegen die Verträge, kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren einleiten, das sogar bis zu einer Klage vor dem Gerichtshof führen kann.

Außerdem kontrolliert die Kommission die Verteilung staatlicher Subventionen, kann Unternehmenszusammenschlüsse verhindern (wie im Jahr 1998 die Fusion von Bertelsmann und Kirch), und sie überprüft zu guter Letzt die Einhaltung der Wettbewerbspolitik.

Bildquelle: snygo.com