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Welche Aufgaben hat die UNO?

Die UNO - ein Zusammenschluss der Staaten der Erde
In der UNO (United Nations Organisation) – also den Vereinten Nationen (VN) – haben sich 191 Staaten zusammengeschlossen. Außer dem Vatikanstaat und den nicht von allen Staaten anerkannten Republiken Sahara und Taiwan sind also fast alle Länder dieser Erde Mitglied.

Hauptsitz der Vereinten Nationen ist New York, weitere Sitze befinden sich in Genf, Wien und Nairobi. Oberster Vertreter der UNO ist der bis 2006 gewählte Generalsekretär Kofi Annan.

Kurze Geschichte der UNO

Die UNO ist aus dem Völkerbund hervorgegangen, der nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel gegründet wurde, den Weltfrieden dauerhaft zu sichern – und dessen Scheitern mit dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs offensichtlich war.

Schon während des zweiten Weltkrieges arbeiteten der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt und der britische Premierminister Winston Churchill an der Gründung einer neuen Organisation. Nach der Beteiligung der UDSSR und China sowie Frankreich wurde 1945 in einer Konferenz in Jalta die Charta – eine Art Grundgesetz – der Vereinten Nationen fertiggestellt. Im gleichen Jahr noch trat sie in – von über 50 Gründungsmitgliedern unterzeichnet – in Kraft.

Die Bundesrepublik Deutschland und die DDR tragen 1973 als 133. und 134. Mitglied in die UNO ein – seit 1990 vertritt die Bundesrepublik das gesamte wiedervereinigte Deutschland.

Ziele

Die Ziele der UNO sind in der Präambel ihrer Charta niedergeschrieben:

·Der Erhaltung oder die Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit

·Die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern auf Grundlage der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung

·Die internationale Zusammenarbeit bei wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und humanitären Problemen

·Die Sicherung der Menschenrechte und Grundfreiheiten

Organe

Zur Realisierung der Ziele wurden verschiedene Organe eingerichtet. Wichtigste bzw. bekannteste sind:
 
















·Die UN-Generalversammlung, in der Vertreter aller Mitgliedstaaten Sitz und Stimme haben. Sie kann sich zu allen Themen mit Entschließungen äußern, die allerdings nur empfehlende Wirkung haben. Außerdem wählt sie den Generalsekretär und beschließt über den Haushalt.

·Der UN-Sicherheitsrat ist als bedeutendstes Organ hauptverantwortlich für die Sicherung des Weltfriedens und kann für alle Mitglieder verbindliche Beschlüsse (Resolutionen) treffen. Er besteht aus fünf ständigen Mitgliedern mit Vetorecht (USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China) und zehn jeweils für zwei Jahre gewählte nicht-ständige Mitglieder.

·Weitere bekannte Organe sind unter anderem der Internationale Gerichtshof in Den Haag, das Kinderhilfswerk UNICEF, sowie das Flüchtlingskommissariat UNHCR. Außerdem arbeitet die UNO unter anderem eng mit der UNESCO (Bildung), sowie der Welthandelsorganisation WHO oder dem Internationalen Währungsfonds zusammen.

Deutschland und der Sicherheitsrat

Dass nur die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und China einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat einnehmen, ist historisch zwar erklärbar, erscheint aber nicht sonderlich gerecht. Schließlich gibt es Länder, die erheblich mehr Einwohner haben und trotzdem nicht in diesem mächtigen Zirkel vertreten sind. In Indien leben zum Beispiel rund eine Milliarde Menschen; der gesamte Kontinent Afrika ist gar nicht berücksichtigt. Auch Deutschland versucht schon seit rund 15 Jahren, einen ständigen Sitz zu erhalten. Anfang 2004 haben Bundeskanzler Schröder und sein Außenminister Fischer die diplomatischen Verhandlungen verstärkt – mit welchem Erfolg wird sich in den nächsten Monaten zeigen.
 
Der Sicherheitsrat kann Beschlüsse nur einstimmig fassen. Deshalb kann man davon ausgehen, dass die Handlungsfähigkeit dieses Gremiums durch eine Vergrößerung nicht gerade gestärkt wird – schließlich nutzen schon jetzt die ständigen Mitglieder nicht selten ihr Vetorecht, um eigene Interessen durchzusetzen. Würden alle Länder gleichberechtigt oder nach ihrer Einwohnerzahl berücksichtigt, würde sich das Gremium wohl noch häufiger selbst blockieren

Blauhelme

Obwohl die Mitgliedstaaten der UNO ein allgemeines Gewaltverbot vereinbart haben, darf in Ausnahmefällen Gewalt gegen Friedensstörer oder zur Selbstverteidigung eingesetzt werden. Die Maßnahmen – zum Beispiel der Abbruch der diplomatischen Beziehungen oder auch ein Militäreinsatz – müssen aber vorher vom Sicherheitsrat genehmigt werden. Die UNO selbst hat allerdings keine eigenen Truppen. Wurde ein militärischer Einsatz in Krisengebieten beschlossen, kann jede nationale Regierung für sich entscheiden, ob sie tatsächlich eigene Soldaten für die UNO entsendet. Diese UN-Friedensoldaten werden wegen ihres blauen Helms oder Baretts „Blauhelme“ genannt. Ansonsten tragen sie die Uniform ihres jeweiligen Landes.

Die UNO – ein zahnloser Tiger?

Wirklich schlagkräftig wären die Vereinten Nationen nur, wenn die einzelnen Staaten Kompetenzen abgeben würden und die UNO sich so zu einer Art „Weltregierung“ entwickeln könnte. Dazu ist aber kaum jemand bereit. Deshalb bleiben viele Beschlüsse der UNO ohne echte Konsequenzen. So haben viele Völkerrechtler den Angriff des Irak durch die USA ohne UNO-Resolution als völkerrechtswidrig eingestuft. Das Ansehen der USA hat dadurch – jedenfalls in Teilen Europas – zwar gelitten. Ernstere Konsequenzen hatte der mächtigste Staat der Welt allerdings nicht zu befürchten. Auch der internationale Gerichtshof in Den Haag wird von den USA für seine Staatsbürger als nichtzuständig erklärt – ohne, dass die anderen Staaten dagegen ernsthaft etwas unternehmen könnten.

Stand: Februar 2004