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Überbrückungs-Geld – die Alternative zur Ich-AG

Hilfe zur Selbsthilfe
Wem der Verlust seines Jobs droht oder wer bereits arbeitslos ist, der kann sich entweder auf die Suche nach einer neuen Anstellung machen – oder den Sprung in die Selbständigkeit wagen. Weil in den ersten Monaten noch keine Einnahmen zu erwarten sind, man aber trotzdem Geld zum Leben braucht, bietet der Staat verschiedene Möglichkeiten der Unterstützung – zum Beispiel über die Ich-AG oder das Überbrückungsgeld.

Selbständigkeit ist allerdings nur dann eine Alternative, wenn man über eine gute Geschäftsidee und das entsprechende Know-how verfügt. Denn erstens sind Anfangsinvestitionen notwendig und zweitens werden die Zuschüsse nicht ewig gezahlt. Die Unternehmung muss also früher oder später Gewinn abwerfen – sonst droht die Pleite und ein Berg von Schulden.

Anspruch auf Überbrückungsgeld hat ein Existenzgründer im Prinzip dann, wenn er das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet und in engem zeitlichen Zusammenhang Arbeitslosengeld bezogen hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt war. Es wird sechs Monate lang in gleicher Höhe, plus pauschalierte Sozialversicherungsbeiträge, gezahlt.

Vorher muss allerdings eine fachkundige Stelle – wie zum Beispiel die IHK oder die Handwerkskammer – die Pläne begutachten und bestätigen, dass Aussicht auf Erfolg besteht.
 
















Neuregelung seit 17. Juni 2005

Achtung! Seit dem 17. Juni 2005 gilt eine neue Regelung: Bisher hatte man auch dann Anspruch auf Überbrückungsgeld, wenn man gekündigt oder einem Aufhebungsvertrag zugestimmt hatte. Jetzt gilt diese Bestimmung leider nicht mehr. Wer sein Arbeitsverhältnis selbst aufgibt und dadurch seine Arbeitslosigkeit herbeiführt, erhält nun auch dann kein Überbrückungsgeld, wenn er sofort eine selbständige Existenz gründet.

Sie sollten also genau darauf achten, wie Sie Ihr Arbeitsverhältnis beenden, wenn Sie sich selbständig machen wollen – sonst riskieren Sie Ihren Anspruch auf Überbrückungsgeld – womöglich sogar nach der Sperrzeit.



Bildquelle: snygo.com