Nun stell Dich doch nicht so an?Sexuelle Belästigung – ob am Arbeitsplatz oder im Privatleben – ist kein
Kavaliersdelikt. Frauen müssen es sich heutzutage Gott sei Dank
hierzulande nicht mehr gefallen lassen, wie eine Ware betatscht oder
behandelt zu werden. Sie haben das Recht, selbst zu bestimmen, mit wem
sie eine wie auch immer geartete Beziehung eingehen oder von wem sie
angefasst werden wollen. Doch leider wird diese Tatsache allzu oft von
männlichen Kollegen oder Vorgesetzten nicht akzeptiert. Wie kann man
sich wehren? Was soll frau tun, wenn sie am Arbeitsplatz sexuell
belästigt wird?
Väterliche Geste oder sexuelle Belästigung?
Was ist eigentlich sexuelle Belästigung? Das überfallartige Begrabschen
im Aufzug ganz sicher. Und der Klaps auf dem Po im Vorbeigehen? Oder der
väterlich gemeinte Arm um die Schultern beim gemeinsamen Gang über den
Flur? Gesetzlich wird der Tatbestand der sexuellen Belästigung als
„jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von
Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt“ definiert. Doch wie immer bei
Gesetzen bedarf dieser Satz der Auslegung.
Sexuelle Belästigung meint zuerst einmal jede sexuelle Handlung, die
gesetzlich unter Strafe gestellt ist (also Vergewaltigung im schlimmsten
Fall), aber auch jede sexuelle Handlung, die im Strafgesetzbuch unter
den Tatbestand der Beleidigung fällt (also beispielsweise sexuelle
Berührungen), Bemerkungen mit sexuellem Inhalt, die von der Adressatin
erkennbar abgelehnt werden oder das Zeigen von pornographischen
Darstellungen. Hier ist allerdings schwer zu definieren, was unter
diesen Begriff fällt. Auf jeden Fall die eklige Pornozeitschrift, die
plötzlich auf Ihrem Schreibtisch liegt. Aber auch der Pin-up-Kalender an
der Wand?

Sicher hat jede Frau ihre eigene Definition, wann sie sich sexuell
belästigt fühlt. Die einen kontern derbe Witze einfach mit
entsprechenden Gegenbemerkungen. Die anderen fühlen sich tief verletzt.
Die einen stufen das Verhalten eines Kollegen als pubertäres Balzgehabe,
das sie an sich abperlen lassen. Andere haben Angst, dass es nicht dabei
bleibt und schränken deshalb ihre Bewegungsfreiheit ein. Und natürlich
wird derartiges männliches Verhalten auch von Außenstehenden
unterschiedlich eingeschätzt: Es kann sein, dass Sie sich belästigt
fühlen und Ihre Kollegen und Kolleginnen nur darüber lächeln – nach dem
Motto: „Stell dich nicht so an, was ist denn dabei.“ Lassen Sie sich
davon nicht beeindrucken: Wehren Sie sich Ihrer Haut! Es geht um Ihr
Wohlbefinden – im schlimmsten Fall sogar um Ihren Job. Es geht um Sie –
nicht um die anderen.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt
Was kann man tun, wenn man sexuell belästigt wird? Zuerst einmal muss
man natürlich den Mann in seine Schranken verweisen und ihm mit
deutlichen Worten – auch in Gegenwart anderer – klar machen, dass man
sein Verhalten als Belästigung empfindet. Man sollte es nicht glauben,
aber mache Männer fühlen sich so unwiderstehlich, dass sie sich gar
nicht vorstellen können, dass es eine Frau vorziehen könnte, nicht von
ihm angemacht zu werden. Wenn Sie sich eine derartige Unterredung nicht
zutrauen, dann schreiben Sie ihm einen sachlichen Brief – und bewahren
Sie eine Kopie davon auf.
Wenn das nichts hilft, sollte man nicht zögern, andere um Hilfe zu
bitten. Insbesondere, wenn Ihr Chef mit seinem Testosteron-Spiegel nicht
klar kommt – was keine Seltenheit ist –, sind Sie auf Unterstützung
angewiesen. Bitten Sie eine oder mehrere Kolleginnen, eine Art
Schutzschild um Sie zu bilden. Wenn immer – oder zumindest meistens –
jemand „zufällig“ in der Nähe ist, wenn Sie mit dem Betreffenden
zusammen kommen, mangelt es ihm zum einen an Gelegenheiten. Zum anderen
aber ist die Chance größer, Zeugen für die Übergriffe zu haben – und die
brauchen Sie, wenn es hart auf hart kommt.
Es kann auch helfen, entsprechende Zeitungsartikel oder Gerichtsurteile
auf den Schreibtisch des Täters zu legen, die ihm die Strafbarkeit
seines Handelns vor Augen bringen.
Wenn alles nichts nützt, sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten – oder dem
Chef Ihres Chefs – über Ihr Problem reden und ihn darum bitten,
entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Und auch beim Betriebsrat werden
Sie sicher einen Rat bekommen, wie Sie künftig weiter vorgehen sollen.
Rechtliche Möglichkeiten
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Straftatbestand. Der
Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Übergriffen zu
schützen.
Wer Opfer einer sexuellen Belästigung wird, hat das Recht, sich
offiziell zu beschweren – und zwar beim nächst höheren Chef bzw. der
Geschäftsleitung oder der Personalabteilung. Ihr Arbeitgeber muss dieser
Beschwerde nachgehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen – was
allerdings Aufruhr im Betrieb verursachen wird. Passiert auf Ihre
Beschwerde hin nichts, haben Sie sogar das Recht, die Arbeit ganz oder
teilweise zu verweigern – mit Lohnfortzahlung. Es sei denn, es gibt für
Sie eine Möglichkeit, an einem anderen Ort des Betriebes zu arbeiten, an
dem Sie keinen Kontakt zu Ihrem Peiniger haben. Ist das nicht möglich,
können Sie theoretisch zu Hause bleiben.
Schlussendlich haben Sie sogar das Recht, fristlos zu kündigen. Bis Sie
eine andere Arbeit gefunden haben, muss Ihr früherer Chef Ihnen Ihr
Gehalt als Schadenersatz weiter überweisen.
Doch Achtung! Das Ganze hat einen gravierenden Haken: Sie müssen die
Übergriffe beweisen können. Und das ist häufig ein echtes Problem. Bevor
Sie also den rechtlich möglichen Weg einschlagen, sollten Sie unbedingt
einen Anwalt aufsuchen und sich entsprechend beraten lassen.
Bildquelle: snygo.com