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Sexuelle Belästigung

Nun stell Dich doch nicht so an?
Sexuelle Belästigung – ob am Arbeitsplatz oder im Privatleben – ist kein Kavaliersdelikt. Frauen müssen es sich heutzutage Gott sei Dank hierzulande nicht mehr gefallen lassen, wie eine Ware betatscht oder behandelt zu werden. Sie haben das Recht, selbst zu bestimmen, mit wem sie eine wie auch immer geartete Beziehung eingehen oder von wem sie angefasst werden wollen. Doch leider wird diese Tatsache allzu oft von männlichen Kollegen oder Vorgesetzten nicht akzeptiert. Wie kann man sich wehren? Was soll frau tun, wenn sie am Arbeitsplatz sexuell belästigt wird?

Väterliche Geste oder sexuelle Belästigung?

Was ist eigentlich sexuelle Belästigung? Das überfallartige Begrabschen im Aufzug ganz sicher. Und der Klaps auf dem Po im Vorbeigehen? Oder der väterlich gemeinte Arm um die Schultern beim gemeinsamen Gang über den Flur? Gesetzlich wird der Tatbestand der sexuellen Belästigung als „jedes vorsätzliche, sexuell bestimmte Verhalten, das die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzt“ definiert. Doch wie immer bei Gesetzen bedarf dieser Satz der Auslegung.

Sexuelle Belästigung meint zuerst einmal jede sexuelle Handlung, die gesetzlich unter Strafe gestellt ist (also Vergewaltigung im schlimmsten Fall), aber auch jede sexuelle Handlung, die im Strafgesetzbuch unter den Tatbestand der Beleidigung fällt (also beispielsweise sexuelle Berührungen), Bemerkungen mit sexuellem Inhalt, die von der Adressatin erkennbar abgelehnt werden oder das Zeigen von pornographischen Darstellungen. Hier ist allerdings schwer zu definieren, was unter diesen Begriff fällt. Auf jeden Fall die eklige Pornozeitschrift, die plötzlich auf Ihrem Schreibtisch liegt. Aber auch der Pin-up-Kalender an der Wand?
 
















Sicher hat jede Frau ihre eigene Definition, wann sie sich sexuell belästigt fühlt. Die einen kontern derbe Witze einfach mit entsprechenden Gegenbemerkungen. Die anderen fühlen sich tief verletzt. Die einen stufen das Verhalten eines Kollegen als pubertäres Balzgehabe, das sie an sich abperlen lassen. Andere haben Angst, dass es nicht dabei bleibt und schränken deshalb ihre Bewegungsfreiheit ein. Und natürlich wird derartiges männliches Verhalten auch von Außenstehenden unterschiedlich eingeschätzt: Es kann sein, dass Sie sich belästigt fühlen und Ihre Kollegen und Kolleginnen nur darüber lächeln – nach dem Motto: „Stell dich nicht so an, was ist denn dabei.“ Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken: Wehren Sie sich Ihrer Haut! Es geht um Ihr Wohlbefinden – im schlimmsten Fall sogar um Ihren Job. Es geht um Sie – nicht um die anderen.

Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

Was kann man tun, wenn man sexuell belästigt wird? Zuerst einmal muss man natürlich den Mann in seine Schranken verweisen und ihm mit deutlichen Worten – auch in Gegenwart anderer – klar machen, dass man sein Verhalten als Belästigung empfindet. Man sollte es nicht glauben, aber mache Männer fühlen sich so unwiderstehlich, dass sie sich gar nicht vorstellen können, dass es eine Frau vorziehen könnte, nicht von ihm angemacht zu werden. Wenn Sie sich eine derartige Unterredung nicht zutrauen, dann schreiben Sie ihm einen sachlichen Brief – und bewahren Sie eine Kopie davon auf.
 
Wenn das nichts hilft, sollte man nicht zögern, andere um Hilfe zu bitten. Insbesondere, wenn Ihr Chef mit seinem Testosteron-Spiegel nicht klar kommt – was keine Seltenheit ist –, sind Sie auf Unterstützung angewiesen. Bitten Sie eine oder mehrere Kolleginnen, eine Art Schutzschild um Sie zu bilden. Wenn immer – oder zumindest meistens – jemand „zufällig“ in der Nähe ist, wenn Sie mit dem Betreffenden zusammen kommen, mangelt es ihm zum einen an Gelegenheiten. Zum anderen aber ist die Chance größer, Zeugen für die Übergriffe zu haben – und die brauchen Sie, wenn es hart auf hart kommt.

Es kann auch helfen, entsprechende Zeitungsartikel oder Gerichtsurteile auf den Schreibtisch des Täters zu legen, die ihm die Strafbarkeit seines Handelns vor Augen bringen.

Wenn alles nichts nützt, sollten Sie mit Ihrem Vorgesetzten – oder dem Chef Ihres Chefs – über Ihr Problem reden und ihn darum bitten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Und auch beim Betriebsrat werden Sie sicher einen Rat bekommen, wie Sie künftig weiter vorgehen sollen.

Rechtliche Möglichkeiten

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist ein Straftatbestand. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Übergriffen zu schützen.

Wer Opfer einer sexuellen Belästigung wird, hat das Recht, sich offiziell zu beschweren – und zwar beim nächst höheren Chef bzw. der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung. Ihr Arbeitgeber muss dieser Beschwerde nachgehen und entsprechende Maßnahmen ergreifen – was allerdings Aufruhr im Betrieb verursachen wird. Passiert auf Ihre Beschwerde hin nichts, haben Sie sogar das Recht, die Arbeit ganz oder teilweise zu verweigern – mit Lohnfortzahlung. Es sei denn, es gibt für Sie eine Möglichkeit, an einem anderen Ort des Betriebes zu arbeiten, an dem Sie keinen Kontakt zu Ihrem Peiniger haben. Ist das nicht möglich, können Sie theoretisch zu Hause bleiben.
 
Schlussendlich haben Sie sogar das Recht, fristlos zu kündigen. Bis Sie eine andere Arbeit gefunden haben, muss Ihr früherer Chef Ihnen Ihr Gehalt als Schadenersatz weiter überweisen.

Doch Achtung! Das Ganze hat einen gravierenden Haken: Sie müssen die Übergriffe beweisen können. Und das ist häufig ein echtes Problem. Bevor Sie also den rechtlich möglichen Weg einschlagen, sollten Sie unbedingt einen Anwalt aufsuchen und sich entsprechend beraten lassen.

Bildquelle: snygo.com