Warum der Föderalismus kriseltDie Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat. Das bedeutet,
dass unser Land nicht zentral organisiert wird (wie zum Beispiel
Frankreich), sondern dass neben der gesamtstaatlichen Ebene – dem Bund –
auch noch eine weitere Ebene existiert – die 16 Länder. Jedes dieser
Bundesländer verfügt über eine eigene Legislative (gesetzgebende
Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt, Verwaltung) und Judikative
(Rechtsprechung, Gerichte).
Aufgaben des Bundes und der Länder
Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern ist genau definiert.
Theoretisch ist der Bund für alle Themen zuständig, die einheitlich für
die gesamte Bundesrepublik geregelt werden müssen – also zum Beispiel
die Außen- und Verteidigungspolitik, die Bestimmungen im Hinblick auf
die Staatsangehörigkeit und das Strafrecht.
Die Gesetze, die der Bund bestimmt, müssen dann von den Ländern
ausgeführt werden. In deren Kompetenz liegen außerdem unter anderem die
Bildung und Kultur sowie die Polizei oder die Luftreinhaltung und der
Straßenverkehr.
Doch im Laufe der Zeit hat sich noch eine dritte Ebene entwickelt: die
Europäische Union, die nach und nach immer mehr Themenkomplexe für ihre
Mitgliedstaaten zentral regelt – vor allem im Bereich der Währungs- und
Wettbewerbspolitik sowie der Landwirtschaft und des Umweltschutzes.
Sowohl der Bundestag als auch die Landtage mussten also Kompetenzen
abgegeben – und werden künftig noch auf weitere verzichten müssen. Und
es liegt außerdem auf der Hand, dass nicht immer klar getrennt werden
kann, was denn nun einer einheitlichen Regelung bedarf und was dezentral
bestimmt werden kann. So wird immer wieder debattiert, ob es sinnvoll
ist, dass in jedem Bundesland andere – mehr oder weniger schwierige –
Abiturprüfungen durchgeführt werden – und sich die Schüler dann mit
ihrem – mehr oder weniger guten – Zeugnis bundesweit an allen
Universitäten bewerben können.

Bund, Länder und Europäische Union ringen also um ihre Bedeutung. Jeder
versucht, seine Interessen durchzusetzen und natürlich auch seine
Befugnisse zu wahren. Aufgrund der Vernetzungen haben die Entscheidungen
der einen Ebene in der Regel Auswirkungen auf die anderen Ebenen. So
kann der Bundestag zum Beispiel Gesetze beschließen, deren Ausführung
die Länder Geld kostet – das sie nicht haben.Wegen dieser engen
Verflechtung, die im Laufe der Zeit noch zugenommen hat, regelt unser
Grundgesetz, dass die Länder bei der Gesetzgebung des Bundes ein
Wörtchen mitzureden haben.
Der Bundesrat
Der Bundesrat – die Kammer der Länder – nimmt zu allen Gesetzen der
Bundesregierung Stellung. Für Gesetze, die die Interessen der Länder
tangieren, ist sogar seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Bei
den anderen hat er lediglich ein Einspruchsrecht. Lehnt er ein
zustimmungspflichtiges Gesetz ab, wird ein Vermittlungsausschuss
einberufen, der aus Mitgliedern des Bundestags und Bundesrats besteht
und die Aufgabe hat, einen Kompromiss zu finden – was natürlich nicht
immer gelingt. Und dann ist das entsprechende Gesetz vom Tisch. Übrigens
darf der Bundesrat auch selbst die Initiative zum Erlass neuer Gesetze
ergreifen (die der Bundestag dann beraten und ggf. beschließen muss).
Zusammengesetzt wird der Bundesrat aus Mitgliedern der
Landesregierungen. Jedes Bundesland hat zwischen drei und sechs Stimmen
– je nach Einwohnerzahl. Da in den Ländern oft andere Parteien an der
Regierung sind als auf Bundesebene, kann es folglich passieren, dass die
Parteien, die im Bundestag in der Opposition sind, im Bundesrat über die
Mehrheit verfügen. Seit der Gründung der Bundesrepublik war dies sogar
meistens der Fall. Wenn dann Landtags- oder Bundestagswahlen anstehen
(was bei 16 Bundesländern oft der Fall ist), wird der Bundesrat leider
allzu oft nicht nur als Interessenvertretung der Länder genutzt, sondern
um im Sinne der jeweiligen Parteien Wahlkampf zu machen.
Inzwischen sind über 50 Prozent aller Gesetze zustimmungsbedürftig – in
der Regel sind es auch noch die wichtigsten. Der Bundesrat kann mit
seiner Mehrheit die Regierung also faktisch nahezu lahm legen. Und so
kommt es, dass der Op-positionsführer zu einer Art zweiter Kanzler und
die Regierung quasi in die Oppositionsrolle gedrängt wird. Der Bundestag
beschließt. Der Bundesrat lehnt ab. Wer kann da noch sagen, wer
eigentlich regiert? Und wer am Reformstau in unserem Land die Schuld
trägt? Die Länder schieben der Bundesregierung die Schuld in die Schuhe
– und umgekehrt.
Reform des Föderalismus
Aus diesem Grund sind sich eigentlich alle Fachleute einig, dass unser
Föderalismus, den niemand an sich in Frage stellt, dringend reformiert
werden muss. Eine entsprechende Kommission, die diese Reform vorbereiten
sollte, hat immer wieder lange und ausgiebig getagt – um schließlich
Ende 2004 ihr Scheitern zu verkünden. Bund und Länder konnten sich nicht
einigen, wer künftig welche Kompetenzen abgeben oder hinzugewinnen
sollte.
Nachdem dieses Scheitern von den Medien als Blamage, wenn nicht gar
Bankrotterklärung für die Politik gebrandmarkt wurde, gibt es nun
Bestrebungen, dass die Kommission ihre Tätigkeit wieder aufnehmen soll.
Angesichts dessen, dass bald wieder Wahlen anstehen, glaubt aber kaum
jemand daran, dass sie dieses Mal erfolgreicher arbeiten wird. Leider.
Bildquelle: snygo.com