Themen

 
Kurse und Downloads

 

Reform des Föderalismus - was bedeutet das?

Warum der Föderalismus kriselt
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Staat. Das bedeutet, dass unser Land nicht zentral organisiert wird (wie zum Beispiel Frankreich), sondern dass neben der gesamtstaatlichen Ebene – dem Bund – auch noch eine weitere Ebene existiert – die 16 Länder. Jedes dieser Bundesländer verfügt über eine eigene Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt, Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung, Gerichte).

Aufgaben des Bundes und der Länder

Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern ist genau definiert. Theoretisch ist der Bund für alle Themen zuständig, die einheitlich für die gesamte Bundesrepublik geregelt werden müssen – also zum Beispiel die Außen- und Verteidigungspolitik, die Bestimmungen im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit und das Strafrecht.

Die Gesetze, die der Bund bestimmt, müssen dann von den Ländern ausgeführt werden. In deren Kompetenz liegen außerdem unter anderem die Bildung und Kultur sowie die Polizei oder die Luftreinhaltung und der Straßenverkehr.

Doch im Laufe der Zeit hat sich noch eine dritte Ebene entwickelt: die Europäische Union, die nach und nach immer mehr Themenkomplexe für ihre Mitgliedstaaten zentral regelt – vor allem im Bereich der Währungs- und Wettbewerbspolitik sowie der Landwirtschaft und des Umweltschutzes.

Sowohl der Bundestag als auch die Landtage mussten also Kompetenzen abgegeben – und werden künftig noch auf weitere verzichten müssen. Und es liegt außerdem auf der Hand, dass nicht immer klar getrennt werden kann, was denn nun einer einheitlichen Regelung bedarf und was dezentral bestimmt werden kann. So wird immer wieder debattiert, ob es sinnvoll ist, dass in jedem Bundesland andere – mehr oder weniger schwierige – Abiturprüfungen durchgeführt werden – und sich die Schüler dann mit ihrem – mehr oder weniger guten – Zeugnis bundesweit an allen Universitäten bewerben können.
 
















Bund, Länder und Europäische Union ringen also um ihre Bedeutung. Jeder versucht, seine Interessen durchzusetzen und natürlich auch seine Befugnisse zu wahren. Aufgrund der Vernetzungen haben die Entscheidungen der einen Ebene in der Regel Auswirkungen auf die anderen Ebenen. So kann der Bundestag zum Beispiel Gesetze beschließen, deren Ausführung die Länder Geld kostet – das sie nicht haben.Wegen dieser engen Verflechtung, die im Laufe der Zeit noch zugenommen hat, regelt unser Grundgesetz, dass die Länder bei der Gesetzgebung des Bundes ein Wörtchen mitzureden haben.

Der Bundesrat

Der Bundesrat – die Kammer der Länder – nimmt zu allen Gesetzen der Bundesregierung Stellung. Für Gesetze, die die Interessen der Länder tangieren, ist sogar seine ausdrückliche Zustimmung erforderlich. Bei den anderen hat er lediglich ein Einspruchsrecht. Lehnt er ein zustimmungspflichtiges Gesetz ab, wird ein Vermittlungsausschuss einberufen, der aus Mitgliedern des Bundestags und Bundesrats besteht und die Aufgabe hat, einen Kompromiss zu finden – was natürlich nicht immer gelingt. Und dann ist das entsprechende Gesetz vom Tisch. Übrigens darf der Bundesrat auch selbst die Initiative zum Erlass neuer Gesetze ergreifen (die der Bundestag dann beraten und ggf. beschließen muss).

Zusammengesetzt wird der Bundesrat aus Mitgliedern der Landesregierungen. Jedes Bundesland hat zwischen drei und sechs Stimmen – je nach Einwohnerzahl. Da in den Ländern oft andere Parteien an der Regierung sind als auf Bundesebene, kann es folglich passieren, dass die Parteien, die im Bundestag in der Opposition sind, im Bundesrat über die Mehrheit verfügen. Seit der Gründung der Bundesrepublik war dies sogar meistens der Fall. Wenn dann Landtags- oder Bundestagswahlen anstehen (was bei 16 Bundesländern oft der Fall ist), wird der Bundesrat leider allzu oft nicht nur als Interessenvertretung der Länder genutzt, sondern um im Sinne der jeweiligen Parteien Wahlkampf zu machen.
 
Inzwischen sind über 50 Prozent aller Gesetze zustimmungsbedürftig – in der Regel sind es auch noch die wichtigsten. Der Bundesrat kann mit seiner Mehrheit die Regierung also faktisch nahezu lahm legen. Und so kommt es, dass der Op-positionsführer zu einer Art zweiter Kanzler und die Regierung quasi in die Oppositionsrolle gedrängt wird. Der Bundestag beschließt. Der Bundesrat lehnt ab. Wer kann da noch sagen, wer eigentlich regiert? Und wer am Reformstau in unserem Land die Schuld trägt? Die Länder schieben der Bundesregierung die Schuld in die Schuhe – und umgekehrt.

Reform des Föderalismus

Aus diesem Grund sind sich eigentlich alle Fachleute einig, dass unser Föderalismus, den niemand an sich in Frage stellt, dringend reformiert werden muss. Eine entsprechende Kommission, die diese Reform vorbereiten sollte, hat immer wieder lange und ausgiebig getagt – um schließlich Ende 2004 ihr Scheitern zu verkünden. Bund und Länder konnten sich nicht einigen, wer künftig welche Kompetenzen abgeben oder hinzugewinnen sollte.

Nachdem dieses Scheitern von den Medien als Blamage, wenn nicht gar Bankrotterklärung für die Politik gebrandmarkt wurde, gibt es nun Bestrebungen, dass die Kommission ihre Tätigkeit wieder aufnehmen soll. Angesichts dessen, dass bald wieder Wahlen anstehen, glaubt aber kaum jemand daran, dass sie dieses Mal erfolgreicher arbeiten wird. Leider.

Bildquelle: snygo.com