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Europäische Verfassung

Eine gemeinsame Verfassung für die Europäische Union
Alle 25 EU-Länder müssen dem Entwurf über die Europäische Verfassung zustimmen. Die Spanier haben in einer Volksabstimmung positiv entschieden. Die Franzosen haben den Verfassungsentwurf mit einem klaren „Non“ ebenso ab-gelehnt wie die Niederländer mit ihrem „Nee“. Die deutsche Bevölkerung durfte selbst nicht über die Europäische Verfassung entscheiden, sie musste dies ihren gewählten Vertretern im Bundestag überlassen, die mit großer Mehrheit dafür waren – wie die Parlamente acht weiterer Länder auch. Wie es jetzt weitergeht? Der Ratifizierungsprozess ist ins Stocken geraten – eine Denkpause wurde anberaumt.

Doch was steht eigentlich drin in der Europäischen Verfassung? Dass dies in Deutschland kaum jemand weiß, liegt wahrscheinlich mit daran, dass hier keine Volksabstimmung stattgefunden hat – und deshalb auch keine wirkliche öffent-liche Diskussion über die Inhalte geführt wurde. Allerdings hat ein TV-Politmagazin bei einer Befragung festgestellt, dass selbst etliche Bundestagsabgeordnete nicht zusammenfassen konnten, worum es in der Verfassung eigentlich geht. Wenn auch Sie bei diesem Thema passen müssen, befinden Sie sich also in guter Gesellschaft. Trotzdem: Wir haben für Sie die wesentlichen Inhalte des Verfassungsentwurfs zusammengefasst – damit Sie bei der nächsten Diskussion mitreden können...

Brauchen wir überhaupt eine Europäische Verfassung?

25 Mitgliedsländer gehören inzwischen zur Europäischen Union – und es werden noch mehr werden. Ein derart großes Staatengebilde muss handlungsfähig sein – oder werden. Das europäische Vertragswerk wurde im Laufe der Jahre derart kompliziert und umfangreich, dass es – nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger – immer undurchsichtiger wurde. Außerdem agiert die Union in vielen Fällen relativ undemokratisch. Entscheidungen werden von den Ministerräten gefällt, ohne dass das Europäische Parlament beteiligt wird.
 
















Diese Probleme sollten gelöst und die Ergebnisse – neben Grundsätzlichem – in einer Verfassung fixiert werden. Deshalb beschlossen die beteiligten Staats- und Regierungschefs bereits im Dezember 2001 die Einsetzung eines europäischen Konvents, der im Sommer 2003 einen Entwurf vorlegte. Nach Beratung in einer anschließenden Regierungskonferenz wurde der Vertrag im Oktober 2004 in Rom unterzeichnet. Er sollte eigentlich am 1. November 2006 in Kraft treten – doch zuvor müssen alle 25 Mitgliedsstaaten zustimmen (Ratifizierung).

Aufbau der Verfassung

Um das europäische Recht transparenter zu machen, werden bestehende Verträge in der Verfassung zusammengeführt. Vieles von dem, was dort festgeschrieben wird, gilt also heute schon – es wird in der Verfassung nur zusammengefasst. Außerdem werden für alle europäischen Bürgerinnen und Bürger geltende Grundrechte definiert.

Die Verfassung ist wie folgt gegliedert:

Präambel (Vorwort)

Teil 1: Grundlagen

Teil 2: Charta der Grundrechte

Teil 3: Politikbereiche und Arbeitweise

Teil 4: Schlussbestimmungen

Anhang (Protokolle und Erklärungen)

Insgesamt umfasst das Werk nahezu 500 Seiten – kein Wunder, dass Normalbürger sich überfordert fühlen, sich eine eigene Meinung zu bilden.

Teil 1: Grundlagen der Europäischen Union

In diesem ersten Teil werden die Werte und Ziele der Europäischen Union beschrieben: Achtung der Menschenrechte, Freiheit und Demokratie, Rechtstaatlichkeit, Wahrung der Rechte von Minderheiten, Erhaltung des Friedens und des Wohlergehens der Völker Europas. Außerdem werden die Rechte der Bürger der Union definiert. Sie haben neben der Staatsbürgerschaft des eigenen Landes auch die Europäische Staatsbürgerschaft und darüber das Recht zur Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen – unabhängig vom Wohnort. Sie genießen im Ausland konsularischen Schutz, können sich mit Petitionen an das Europäische Parlament wenden und haben ein Anrecht auf Auskunft in ihrer eigenen Sprache – um nur einige Beispiele zu nennen.
 
Teil 2: Grundrechte

Der Katalog der Grundrechte beginnt mit der Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das Klonen des Menschen wird ebenso ausdrücklich verboten wie die Todesstrafe, Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit. Außerdem werden die bekannten Grundrechte wie zum Beispiel die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit oder die Meinungs-, Informations- und Versammlungsfreiheit zugesichert. Hinzu kommen unter anderem das Recht auf Bildung sowie das Recht, in jedem Mit-gliedstaat arbeiten oder ein Unternehmen gründen zu können.

Teil 3: Politikbereiche und Arbeitsweise

Für mehr Transparenz soll die Neuordnung der politischen Zuständigkeiten sorgen – also die Frage, wofür die Europäische Union und wofür deren Mitgliedsländer zuständig sind. Die Verfassung bestimmt, dass auf europäischer Ebene nur geregelt werden darf, was im Sinne einer einheitlichen Entwicklung dort geregelt werden muss. Wenn nationale Parlamente der Meinung sind, dass sich Europäische Gremien in Dinge einmischen, die sie nichts angehen, können sie Einspruch erheben und beim Europäischen Gerichtshof Klage dagegen einreichen. Außerdem sollen das Europäische Parlament gestärkt und ein europäisches Bürgerbegehren eingeführt werden. Eine Million Menschen können „Europa“ auffordern, sich mit einem bestimmten Thema zu befassen.

Die Handlungsfähigkeit soll unter anderem dadurch verbessert werden, dass die Europäische Kommission verkleinert wird. Zudem soll es mehr Politikbereiche geben, in denen Beschlüsse nicht mehr einstimmig gefällt werden müssen – was bei 25 Mitgliedern schließlich schwierig ist. Ein Mehrheitsbeschluss kommt dann zustande, wenn mindestens 55 Prozent der Staaten zustimmen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der Bevölkerung repräsentieren („Doppelte Mehrheit“). Des Weiteren soll ein europäischer Außenminister künftig alle Mitgliedsstaaten nach außen vertreten und deren Außenpolitik koordinieren.
 
Flagge, Hymne und Leitspruch

Die Melodie stammt von Ludwig van Beethoven, der Text von Friedrich Schiller: Die „Ode an die Freude“ ist die offiziel-le Hymne der Europäischen Union – schon heute. Auch dies wird in der Verfassung festgeschrieben. Ebenso wie die Flagge – blauer Grund mit zwölf goldenen Sternen –, der Leitspruch „In Vielfalt geeint“ und der Euro als Währung, auch wenn sich noch nicht alle Staaten zu dessen Einfüh-rung durchringen konnten.

Warum die Ablehnung?

Eigentlich sind die Inhalte der Verfassung und die damit verbundenen Reformen im Großen und Ganzen doch begrüßenswert – zumal vieles, was kritisiert wird, bereits heute gilt und in der Verfassung nur neu niedergeschrieben wird. Warum also haben die Franzosen und Niederländer dagegen gestimmt? Zum einen wurde die Volksabstimmung dazu genutzt, der eigenen nationalen Regierung einen Denkzettel zu verpassen. Zum anderen entstanden durch die Vergrößerung der Union – und die bevorstehenden Beitritte Rumäniens und Bulgariens – Unsicherheit und Ängste. Und diese haben die Politiker wohl unterschätzt. Vielleicht macht ein derartig umfangreiches Vertragswerk auch einfach misstrauisch: Braucht eine Europäische Verfassung wirklich einen Umfang von 500 Seiten? Wer kann durchschauen, wie sich alle Regelungen wirklich auswirken?

(Stand: Februar 2005) / Bildquelle: snygo.com