Eine gemeinsame Verfassung für die Europäische UnionAlle 25 EU-Länder müssen dem Entwurf über die Europäische Verfassung
zustimmen. Die Spanier haben in einer Volksabstimmung positiv
entschieden. Die Franzosen haben den Verfassungsentwurf mit einem klaren
„Non“ ebenso ab-gelehnt wie die Niederländer mit ihrem „Nee“. Die
deutsche Bevölkerung durfte selbst nicht über die Europäische Verfassung
entscheiden, sie musste dies ihren gewählten Vertretern im Bundestag
überlassen, die mit großer Mehrheit dafür waren – wie die Parlamente
acht weiterer Länder auch. Wie es jetzt weitergeht? Der
Ratifizierungsprozess ist ins Stocken geraten – eine Denkpause wurde
anberaumt.
Doch was steht eigentlich drin in der Europäischen Verfassung? Dass dies
in Deutschland kaum jemand weiß, liegt wahrscheinlich mit daran, dass
hier keine Volksabstimmung stattgefunden hat – und deshalb auch keine
wirkliche öffent-liche Diskussion über die Inhalte geführt wurde.
Allerdings hat ein TV-Politmagazin bei einer Befragung festgestellt,
dass selbst etliche Bundestagsabgeordnete nicht zusammenfassen konnten,
worum es in der Verfassung eigentlich geht. Wenn auch Sie bei diesem
Thema passen müssen, befinden Sie sich also in guter Gesellschaft.
Trotzdem: Wir haben für Sie die wesentlichen Inhalte des
Verfassungsentwurfs zusammengefasst – damit Sie bei der nächsten
Diskussion mitreden können...
Brauchen wir überhaupt eine Europäische Verfassung?
25 Mitgliedsländer gehören inzwischen zur Europäischen Union – und es
werden noch mehr werden. Ein derart großes Staatengebilde muss
handlungsfähig sein – oder werden. Das europäische Vertragswerk wurde im
Laufe der Jahre derart kompliziert und umfangreich, dass es – nicht nur
für die Bürgerinnen und Bürger – immer undurchsichtiger wurde. Außerdem
agiert die Union in vielen Fällen relativ undemokratisch. Entscheidungen
werden von den Ministerräten gefällt, ohne dass das Europäische
Parlament beteiligt wird.

Diese Probleme sollten gelöst und die Ergebnisse – neben Grundsätzlichem
– in einer Verfassung fixiert werden. Deshalb beschlossen die
beteiligten Staats- und Regierungschefs bereits im Dezember 2001 die
Einsetzung eines europäischen Konvents, der im Sommer 2003 einen Entwurf
vorlegte. Nach Beratung in einer anschließenden Regierungskonferenz
wurde der Vertrag im Oktober 2004 in Rom unterzeichnet. Er sollte
eigentlich am 1. November 2006 in Kraft treten – doch zuvor müssen alle
25 Mitgliedsstaaten zustimmen (Ratifizierung).
Aufbau der Verfassung
Um das europäische Recht transparenter zu machen, werden bestehende
Verträge in der Verfassung zusammengeführt. Vieles von dem, was dort
festgeschrieben wird, gilt also heute schon – es wird in der Verfassung
nur zusammengefasst. Außerdem werden für alle europäischen Bürgerinnen
und Bürger geltende Grundrechte definiert.
Die Verfassung ist wie folgt gegliedert:
Präambel (Vorwort)
Teil 1: Grundlagen
Teil 2: Charta der Grundrechte
Teil 3: Politikbereiche und Arbeitweise
Teil 4: Schlussbestimmungen
Anhang (Protokolle und Erklärungen)
Insgesamt umfasst das Werk nahezu 500 Seiten – kein Wunder, dass
Normalbürger sich überfordert fühlen, sich eine eigene Meinung zu bilden.
Teil 1: Grundlagen der Europäischen Union
In diesem ersten Teil werden die Werte und Ziele der Europäischen Union
beschrieben: Achtung der Menschenrechte, Freiheit und Demokratie,
Rechtstaatlichkeit, Wahrung der Rechte von Minderheiten, Erhaltung des
Friedens und des Wohlergehens der Völker Europas. Außerdem werden die
Rechte der Bürger der Union definiert. Sie haben neben der
Staatsbürgerschaft des eigenen Landes auch die Europäische
Staatsbürgerschaft und darüber das Recht zur Teilnahme an Kommunal- und
Europawahlen – unabhängig vom Wohnort. Sie genießen im Ausland
konsularischen Schutz, können sich mit Petitionen an das Europäische
Parlament wenden und haben ein Anrecht auf Auskunft in ihrer eigenen
Sprache – um nur einige Beispiele zu nennen.
Teil 2: Grundrechte
Der Katalog der Grundrechte beginnt mit der Unantastbarkeit der
Menschenwürde. Das Klonen des Menschen wird ebenso ausdrücklich verboten
wie die Todesstrafe, Folter, Sklaverei und Zwangsarbeit. Außerdem werden
die bekannten Grundrechte wie zum Beispiel die Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit oder die Meinungs-, Informations- und
Versammlungsfreiheit zugesichert. Hinzu kommen unter anderem das Recht
auf Bildung sowie das Recht, in jedem Mit-gliedstaat arbeiten oder ein
Unternehmen gründen zu können.
Teil 3: Politikbereiche und Arbeitsweise
Für mehr Transparenz soll die Neuordnung der politischen Zuständigkeiten
sorgen – also die Frage, wofür die Europäische Union und wofür deren
Mitgliedsländer zuständig sind. Die Verfassung bestimmt, dass auf
europäischer Ebene nur geregelt werden darf, was im Sinne einer
einheitlichen Entwicklung dort geregelt werden muss. Wenn nationale
Parlamente der Meinung sind, dass sich Europäische Gremien in Dinge
einmischen, die sie nichts angehen, können sie Einspruch erheben und
beim Europäischen Gerichtshof Klage dagegen einreichen. Außerdem sollen
das Europäische Parlament gestärkt und ein europäisches Bürgerbegehren
eingeführt werden. Eine Million Menschen können „Europa“ auffordern,
sich mit einem bestimmten Thema zu befassen.
Die Handlungsfähigkeit soll unter anderem dadurch verbessert werden,
dass die Europäische Kommission verkleinert wird. Zudem soll es mehr
Politikbereiche geben, in denen Beschlüsse nicht mehr einstimmig gefällt
werden müssen – was bei 25 Mitgliedern schließlich schwierig ist. Ein
Mehrheitsbeschluss kommt dann zustande, wenn mindestens 55 Prozent der
Staaten zustimmen, die gleichzeitig mindestens 65 Prozent der
Bevölkerung repräsentieren („Doppelte Mehrheit“). Des Weiteren soll ein
europäischer Außenminister künftig alle Mitgliedsstaaten nach außen
vertreten und deren Außenpolitik koordinieren.
Flagge, Hymne und Leitspruch
Die Melodie stammt von Ludwig van Beethoven, der Text von Friedrich
Schiller: Die „Ode an die Freude“ ist die offiziel-le Hymne der
Europäischen Union – schon heute. Auch dies wird in der Verfassung
festgeschrieben. Ebenso wie die Flagge – blauer Grund mit zwölf goldenen
Sternen –, der Leitspruch „In Vielfalt geeint“ und der Euro als Währung,
auch wenn sich noch nicht alle Staaten zu dessen Einfüh-rung durchringen
konnten.
Warum die Ablehnung?
Eigentlich sind die Inhalte der Verfassung und die damit verbundenen
Reformen im Großen und Ganzen doch begrüßenswert – zumal vieles, was
kritisiert wird, bereits heute gilt und in der Verfassung nur neu
niedergeschrieben wird. Warum also haben die Franzosen und Niederländer
dagegen gestimmt? Zum einen wurde die Volksabstimmung dazu genutzt, der
eigenen nationalen Regierung einen Denkzettel zu verpassen. Zum anderen
entstanden durch die Vergrößerung der Union – und die bevorstehenden
Beitritte Rumäniens und Bulgariens – Unsicherheit und Ängste. Und diese
haben die Politiker wohl unterschätzt. Vielleicht macht ein derartig
umfangreiches Vertragswerk auch einfach misstrauisch: Braucht eine
Europäische Verfassung wirklich einen Umfang von 500 Seiten? Wer kann
durchschauen, wie sich alle Regelungen wirklich auswirken?
(Stand: Februar 2005) / Bildquelle: snygo.com