Im Auftrag des VolkesÄltestenrat, Fraktionen, Petitionsausschuss, Präsidium, aktuelle Stunde.
Haben wir alles schon gehört. Aber mal ehrlich: Wissen Sie, was sich
hinter den Begriffen im Detail verbirgt? Könnten Sie erklären, welcher
Arbeit die Bundestagsabgeordneten, die Sie erst kürzlich gewählt haben,
alltäglich nachgehen? Nein? Kein Problem, wir helfen gerne weiter...
Alle (vier) Jahre wieder...
Im Normalfall finden alle vier Jahre Bundestagswahlen statt, bei denen
jeder deutsche Staatsbürger ab 18 Jahren wählen und gewählt werden kann.
Im Gegensatz zu Großbritannien oder den USA haben wir in Deutschland ein
personalisiertes Verhältniswahlrecht. Das heißt: Jeder hat zwei Stimmen.
Mit der ersten Stimme wählen wir eine konkrete Person, die unseren
Wahlkreis im Bundestag vertreten soll. Der Kandidat, der die meisten
Stimmen bekommt, zieht als Abgeordneter in den Bundestag ein. Da es
insgesamt 299 Wahlkreise gibt, werden folglich 299 Abgeordnete – das
entspricht der Hälfte aller Abgeordneten – über die Erststimme direkt in
den Bundestag gewählt.
Mit der zweiten Stimme wählen wir eine Partei – bzw. deren Vertreter.
Hier entscheidet nicht die absolute Mehrheit der Stimmen, sondern es
kommt auf die erzielten Prozentzahlen an. Beispiel: Die Partei „Die
Violetten“ erhält 40 Prozent der Stimmen, damit stellt sie auch 40
Prozent aller Abgeordneten, „die Rosaroten“ kommen auf 24 Prozent der
Stimmen hat und besetzen damit 24 Prozent der Sitze im Bundestag; „die
Himmelblauen“ freuen sich über 36 Prozent der Stimmen – und damit auch
über 36 Prozent der Abgeordneten. Die Zweitstimme ist also die
wichtigere Stimme, weil sie darüber entscheidet, wie viele Sitze jeder
Partei im Bundestag zustehen.

Erststimme hin, Zweitstimme her: Wie werden denn nun die Sitze im
Bundestag insgesamt verteilt? Zurück zu unserem Beispiel: Die Violetten
erringen über die Erststimme zehn Wahlkreise. Damit haben schon mal zehn
Kandidaten Anrecht auf ein Abgeordnetenmandat. Insgesamt haben die
Violetten aber 40 Prozent der Stimmen erzielt – und damit ein Anrecht
auf rund 120 Sitze. Diese restlichen 110 Kandidaten ziehen gemäß einer
Liste in den Bundestag ein, die von den „Violetten“ vorab festgelegt
wurde – und damit jedes Bundesland mit Abgeordneten im Parlament
vertreten ist, gibt es für jedes eine eigene Liste. Bei den anderen
Parteien erfolgt die Vergabe der Sitze entsprechend.
Hat eine Partei über die Erststimme mehr Direktmandate errungen, als ihr
prozentual gesehen über die Zweitstimme zustehen würden, bekommt sie so
genannte Überhangmandate. Sie gewinnt also einfach zusätzliche Sitze
hinzu – und der Bundestag bekommt mehr Abgeordnete, als eigentlich
vorgesehen.
Die ersten Sitzungen nach der Wahl
Der inzwischen 16. Deutsche Bundestag, den die wahlberechtigten
Bürgerinnen und Bürger am 18. September dieses Jahres gewählt haben,
zählt 614 Abgeordnete – weil es insgesamt 16 Überhangmandate gibt. Alle
Abgeordneten einer Partei oder derselben politischen Überzeugung
schließen sich freiwillig zu Fraktionen zusammen, um gemeinsam für ihre
Ziele zu kämpfen. Zählt eine Partei mindestens 31 Abgeordnete hat sie
den Status einer Fraktion.
Spätestens 30 Tage nach der Bundestagswahl tritt der neue Bundestag in
der so genannten „konstituierenden Sitzung“ zusammen. Nun wird erst
einmal das Präsidium gewählt, das sich aus dem Bundestagspräsidenten und
seinen Vertretern – mindestens einem aus jeder Fraktion – zusammensetzt.
Die Aufgaben des Präsidiums sind beispielsweise die Vollversammlungen
des Bundestages – die Plenarsitzungen – unparteiisch zu leiten.
Unterstützung bei der Geschäftsführung bekommt der Präsident dabei von
seinen Stellvertretern im Präsidium sowie von 23 anderen, erfahrenen
Abgeordneten – dem so genannten Ältestenrat. Was viele nicht wissen: Der
Bundestagspräsident ist nicht nur der erste Repräsentant des Parlaments,
sondern auch der zweite Mann im Staat – er kommt direkt nach dem
Bundespräsidenten und sogar noch vor dem Bundeskanzler. Der neue
Bundestagspräsident ist der 56-jährige CDU-Politiker Norbert Lammert –
wie es traditionell üblich ist, wird er von der stärksten Fraktion im
Bundestag gestellt.
Wie der Bundestagspräsident wird auch der Bundeskanzler beziehungsweise
die Bundeskanzlerin am Anfang einer Legislaturperiode vom neuen
Bundestag gewählt (Wahlfunktion des Parlaments). Das Grundgesetz
schreibt vor, dass der Bundestagspräsident Kandidaten vorschlägt. In der
Regel wird er die Person vorschlagen, die die Mehrheitsfraktion vorher
als ihren Kanzlerkandidaten bestimmt hat. Die Abgeordneten wählen mit
verdeckten Stimmzetteln und ohne vorherige Aussprache – der zukünftige
Regierungschef benötigt dabei die absolute Mehrheit der Stimmen des
Parlaments.
Der frisch gewählte Kanzler wird dann vom Bundespräsidenten ernannt und
anschließend vom Bundestagspräsidenten vereidigt. Kurz darauf wählt der
Kanzler dann seine Ministerinnen und Minister aus – als Chefs der
Fachressorts –, die zusammen mit ihm das Bundeskabinett bilden und
ebenfalls vom Bundespräsidenten offiziell ernannt werden.
Aufgaben der Abgeordneten
Die Abgeordneten des Bundestages kontrollieren laufend die Arbeit der
Bundesregierung (Kontrollfunktion). Das konstruktive Misstrauensvotum
ist dabei die härteste Maßnahme, denn es bedeutet, dass der Kanzler mit
absoluter Mehrheit der Abgeordneten abgesetzt werden kann.
Darüber hinaus gibt es andere, alltäglichere Kontrollinstrumente wie die
Kleinen und Großen Anfragen, die Aktuelle Stunde, Fragestunden und
Regierungsbefragungen. Mithilfe dieser Mittel können sich die
Abgeordneten über Vorhaben der Bundesregierung informieren und diese
muss sich wiederum kritischen Fragen stellen.
Die wichtigste Aufgabe der Abgeordneten ist es aber natürlich,
Gesetzesvorlagen zuzustimmen oder sie abzulehnen. Auch der Haushaltsplan
der Regierung braucht das OK des Parlaments.
Wer die heftigen Redeschlachten der wöchentlichen Plenarsitzungen ab und
zu im Fernsehen verfolgt, wird leicht irregeführt: Diese Versammlungen
dienen keineswegs dazu, andere Bundestagsmitglieder in letzter Minute
umzustimmen, denn in Wirklichkeit haben sich alle Fraktionen längst auf
einen bestimmten Standpunkt geeinigt. Das Schauspiel soll lediglich die
Wähler über die Gründe von bestimmten Entscheidungen informieren.
Auch wenn das Plenum oftmals nur sehr spärlich besetzt ist, heißt das
keineswegs, dass die Bundestagsabgeordneten faul sind. Die eigentliche
Arbeit der Abgeordneten findet viel mehr in den rund 20 Ausschüssen
statt, in denen neue Gesetze beraten werden (Gesetzgebungsfunktion). In
jedem Ausschuss sind die einzelnen Fraktionen entsprechend ihrer
Gesamtstärke im Bundestag vertreten. Die Arbeit dort findet unter
Ausschluss der Öffentlichkeit statt – so soll vermieden werden, dass
sich die Abgeordneten nur medienwirksam präsentieren.
Für jeden Bereich gibt es einen bestimmten Ausschuss (z.B. den
Gesundheits- oder Finanzausschuss), von besonderem Interesse für uns
Bürger ist aber der Petitionsausschuss. Hierhin kann sich jedermann mit
seinen persönlichen Anliegen wenden.
Kein Spiegelbild unserer Gesamtbevölkerung
Die Zusammensetzung des 16. Deutschen Bundestages ist leider kein
Spiegelbild der Gesamtbevölkerung. Der Durchschnittsabgeordnete ist 49,3
Jahre alt und männlich. Der Frauenanteil liegt bei gerade einmal 31,8
Prozent. Von den 614 Mitglieder des neuen Bundestages kommen 481 aus dem
Westen der Republik und 133 aus Ostdeutschland. Abgeordnete mit
Hochschulabschluss überwiegen. Zwischen dem Dienstältesten Otto Schily
(73) und der 22-jährigen Anna Lührmann liegen 51 Jahre Altersunterschied.
Bildquelle: snygo.com