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Zu Unrecht gekündigt - und nun?


Zwar gibt es viele Gründe für eine Kündigung. Aber nicht jeder ist rechtlich zulässig. Deshalb muss man auch nicht jede Kündigung einfach hinnehmen, sondern man kann sich gegebenenfalls dagegen wehren.

Leider ist die rechtliche Lage – wie so oft – ziemlich undurchsichtig. Was erlaubt ist und was nicht, beruht zum Beispiel oft auf entsprechenden Grundsatzurteilen, die man kennen muss. Das bedeutet auf der anderen Seite, dass die Lage auch für die Arbeitgeber nicht eindeutig ist. Die Gefahr, bei einer Kündigung etwas falsch zu machen, ist deshalb auch für sie relativ groß. Es bestehen also durchaus gute Chancen, dass Sie, wenn Sie schon nicht Ihren Arbeitsplatz behalten, dann doch wenigstens eine Abfindung und ein ordentliches Zeugnis bekommen. Lassen Sie sich also im Zweifel anwaltlich beraten – schließlich geht es um viel Geld und um die berufliche Zukunft.

Regel 1: Mündlich reicht nicht
Wenn Ihnen Ihr Chef wütend „Sie sind gefeuert“ hinterher ruft, dann sollten Sie das zwar nicht einfach ignorieren – rechtsgültig gekündigt hat er Ihnen damit aber nicht. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, und sie muss vom Chef persönlich oder einem entsprechend Befugten (Personalleiter zum Beispiel) unterschrieben sein. Das war’s dann aber auch schon: Sie müssen vorher nicht angehört werden. Und es müssen auch keine Gründe angegeben werden. Weitere Informationen zum Thema Kündigungsgründe finden Sie hier. (Kündigungsgründe)

Regel 2: Nichts unterschreiben und Ruhe bewahren
Wenn Sie unterschrieben haben, dass Sie mit Ihrer Kündigung einverstanden sind oder das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einvernehmen beendet wird, haben Sie vor Gericht keine Chance mehr. Überlegen Sie also gut, was Sie tun. Bestehen Sie auf einer Bedenkzeit.
 
















Regel 3: Keine Zeit verlieren
Wenn Sie jetzt erst einmal im Schock verharren und nichts tun, dann haben Sie damit schon entschieden, dass Sie die Kündigung hinnehmen. Denn Sie haben nur drei Wochen Zeit, um vor Gericht zu ziehen. Verstreicht diese Frist ungenutzt, geht in der Regel gar nichts mehr. Lassen Sie sich also umgehend beraten – und entscheiden Sie dann, ob Sie sich wehren oder die Kündigung akzeptieren. Und bedenken Sie: Nicht der Tag Ihres Termins beim Anwalt ist entscheidend, sondern der Tag, an dem die Klage beim Arbeitsgericht eingeht.

Wenn Sie so schnell keinen Rechtsbeistand finden: Entsprechende Klagevordrucke gibt’s beim Arbeitsgericht, und dort wird man Ihnen auch beim Ausfüllen helfen. Das heißt nicht, dass Sie das Ganze alleine durchstehen müssen – Sie können später immer noch einen Anwalt zu Hilfe holen.

Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Kündigung erhalten haben. Hat Ihnen Ihr Chef das Schreiben persönlich in die Hand gedrückt, ist der Termin klar. Was aber, wenn es in Ihrem Briefkasten gelandet ist? Dann gilt die Kündigung ab dem üblichen Zeitpunkt der Leerung als zugestellt – und dabei ist es unerheblich, ob Sie auch zuhause waren oder sich im Urlaub, Krankenhaus oder auf Geschäftsreise befanden. Denn Sie haben die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass Ihr Briefkasten – von wem auch immer – regelmäßig geleert wird und Sie über wichtige Post informiert werden. Sendet Ihr Arbeitgeber die Kündigung per Einschreiben und der Postbote hinterlässt in Ihrem Briefkasten eine Abholbenachrichtigung, dann beginnt die Frist an dem Tag, an dem Sie das Schreiben bei der Postfiliale abholen.
 
Regel 4: Nicht verzagen
Sie waren noch nie vor Gericht? Sie kennen keinen Anwalt? Sie scheuen die Kosten? Sie können auch ohne Anwalt eine Klage vor dem Arbeitsgericht einreichen – auch wenn sich das nicht unbedingt empfiehlt. Zwar muss vor dem Arbeitsgericht jeder seine eigenen Anwalts- und Gerichtskosten bezahlen – ob man verliert oder gewinnt. Auf der anderen Seite heißt das aber, dass man auch niemals die Kosten der Gegenseite tragen muss. Außerdem können Sie, wenn Sie sich in einer schwierigen wirtschaftlichen Lage befinden, was bei einer Kündigung ja schnell der Fall ist, Prozesskostenhilfe beantragen. Dann kostet Sie das Ganze entweder gar nichts oder Sie können zumindest eine Ratenzahlung in Anspruch nehmen. Anträge auf Prozesskostenhilfe erhalten Sie beim Arbeitsgericht. Noch besser ist natürlich, wenn Sie auf eine Rechtschutzversicherung zurückgreifen können.

Und was kommt vor Gericht auf Sie zu?
Das Gericht soll herausfinden, ob die Kündigung in Ordnung war. Wenn ja, müssen Sie den Betrieb spätestens nach Ablauf der Kündigungsfrist verlassen. Wenn nein, behalten Sie Ihren Arbeitsplatz. Theoretisch jedenfalls. Denn praktisch läuft das Ganze meist auf einen Vergleich und/oder eine Abfindung hinaus – ohne, dass endgültig und eindeutig geklärt wird, ob die Kündigung nun rechtens war oder nicht. Denn wer will und kann schon nach einem derartigen Gerichtsstreit noch tagtäglich zusammenarbeiten?

Deshalb vereinbart das Arbeitsgericht zuerst einen Gütetermin, bei dem versucht wird, eine Einigung zu erzielen. Nur wenn kein Vergleich zustande kommt, wird das Hauptverfahren eröffnet – und auch in diesem Verfahren wird wieder nach einem Vergleich gesucht. Erst wenn die Parteien auch hier unversöhnlich bleiben, entscheidet das Gericht. Und insofern stehen die Chancen gut, dass Sie den Saal nicht mit leeren Händen verlassen.

Stand: April 2008
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