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Zeugnissprache

 

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis – ob anlässlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder als Zwischenbewertung, wenn zum Beispiel der Vorgesetzte wechselt, eine Versetzung ansteht oder man sich auf einen neuen Arbeitsplatz bewerben will oder muss.

Ein Zeugnis auszustellen ist keine leichte Aufgabe: Es muss einerseits der Wahrheit entsprechen, andererseits darf es den weiteren beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen und muss wohlwollend sein. Verstößt der Arbeitgeber gegen dieses Gebot, kann ihn der Arbeitnehmer auf Schadenersatz verklagen. Er muss dann allerdings beweisen, dass er wegen des schlechten Zeugnisses bei einer Bewerbung abgelehnt wurde.

Um Ärger zu vermeiden, schreiben Arbeitgeber deshalb meist relativ gute oder nichtssagende Zeugnisse. Weil das jeder weiß, hat ein gutes Zeugnis wenig Aussagekraft – und deshalb versucht man, zwischen den Zeilen zu lesen, ob nicht doch Hinweise auf die tatsächliche Qualifikation des Bewerbers zu finden sind. So ist im Laufe der Zeit eine ganz eigene Zeugnissprache entstanden, die Laien kaum verstehen können. Einerseits setzt man auf Verklausulierungen, andererseits darauf, dass nichts zu sagen auch etwas aussagt.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Zeugnis Ihren Leistungen nicht gerecht wird, dann sollten Sie es von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen lassen. Diese Investition kann sich durchaus lohnen – wenn Sie mit dem besseren Zeugnis den Traumjob ergattern.

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Was nicht im Zeugnis stehen darf
Ob Sie oft krank waren, häufig gefehlt haben, Betriebsratsmitglied waren, warum Sie gekündigt haben oder gekündigt wurden – all das darf nicht im Zeugnis enthalten sein. Ihr bisheriger Arbeitgeber darf Ihren potenziellen neuen Arbeitgeber nicht vor Ihnen warnen – aus welchen Gründen auch immer ihm das geboten zu sein scheint. Möchte er es trotzdem tun, verklausuliert er die schlechte Note und schreibt zum Beispiel „Herr Maier hat seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit erfüllt“. Das will mitteilen, dass es überhaupt keinen Grund gibt, ihn für etwas zu loben.

Was nicht fehlen darf
Manches darf nicht im Zeugnis stehen, anderes sollte unbedingt erwähnt sein, fehlt aber, ohne dass es auf den ersten Blick auffällt – ausschmückende Worte zum Beispiel (zu unserer vollsten Zufriedenheit, er war höchst kompetent, wir bedauern außerordentlich). Lesen Sie Ihr Zeugnis deshalb ganz genau, Wort für Wort.

Dies gilt auch für die Tätigkeitsbeschreibung – ein wichtiger Teil des Zeugnisses. Denn ihr kann man entnehmen, welche Aufgaben der Bewerber zu bewältigen hatte. Achten Sie genau darauf, ob alle wichtigen Projekte, die Sie im Laufe der Zeit bearbeitet haben, beschrieben sind und einzeln bewertet werden. Wird die Bandbreite Ihres Aufgabengebiets nicht deutlich, weil nur einfache oder wenige Tätigkeiten gelistet sind, während die anspruchslosen fehlen, wirft dies kein gutes Licht auf Sie.

Selbst die Schlussformulierung des Zeugnisses hat Bedeutung, denn auch ihr kann man viel entnehmen. Zum Beispiel, ob dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt wurde. „Herr X verlässt uns zum 19. Mai in gegenseitigem Einvernehmen“ – die Formulierung „in gegenseitigem Einvernehmen“ und der letzte Arbeitstag mitten im Monat lassen bei jedem geübten „Zeugnisleser“ die Alarmglocken schrillen.

Zeugnissprache
Berühmt-berüchtigt sind die Floskeln der Zeugnissprache. Die Liste ist lang, die meisten sind inzwischen allgemein bekannt – und weil der Gesamteindruck eines Zeugnisses mindestens so wichtig ist, beschränken wir uns hier auf einige Beispiele:

Herr Müller hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt.
Die ihm übertragenen Aufgaben hat er zu unserer Zufriedenheit erledigt.
= Er hat Dienst nach Vorschrift geleistet und keine Eigeninitiative gezeigt.

Frau Maier hat sich im Rahmen ihrer Fähigkeiten eingesetzt.
Sie hat die ihr übertragenen Arbeiten mit großem Fleiß und Interesse erledigt.
Sie hat sich stets bemüht ...
Sie war immer mit Interesse bei der Sache.
Sie zeigte stets Verständnis für ihre Arbeit.
Sie hat sich bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden.
Neue Aufgaben waren eine Herausforderung, der sie sich stellte.
= Sie wollte zwar, konnte aber nicht ...

Herr Schulz war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen.
= Es handelt sich um einen Angeber.

Frau Schmidt hat durch ihre gesellige Art zur Verbesserung des Betriebsklimas beigetragen.
= Sie hatte mehr Sinn fürs Feiern als fürs Arbeiten.

Herr Metzger engagierte sich für die Interessen seiner Kollegen.
= Er war im Betriebsrat aktiv und hat der Geschäftsführung das Leben schwer gemacht.

Frau Weller verfügt über Fachwissen und zeigt ein gesundes Selbstvertrauen.
= Sie hat wenig Ahnung aber eine große Klappe.

Herr Schneider hatte Gelegenheit, sich das notwendige Wissen anzueignen.
= Er hat es nicht getan.

Frau Kurz machte sich mit großem Eifer an die ihr übertragenen Aufgaben.
= Sie war übereifrig, hat sich verzettelt und deshalb wenig zustande gebracht.

Herr Lang kann gut zu delegieren.
Er koordinierte die Arbeit seiner Mitarbeiter und gab klare Anweisungen. = Er ließ andere für sich arbeiten.

Frau Weber war ihren Mitarbeitern immer eine verständnisvolle Vorgesetzte.
= Sie war nicht durchsetzungsfähig und wurde nicht für voll genommen.

Herr Meister beeindruckte durch seine straffe Führung.
= Er pflegte einen autoritären Führungsstil.

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