Mitarbeiter richtig beurteilen
Als Chef kommen Sie immer wieder in die Situation, Zeugnisse von
Bewerbern lesen und interpretieren oder Mitarbeitern selbst ein Zeugnis
schreiben zu müssen. Vor allem das Schreiben ist keine leichte Aufgabe,
insbesondere, wenn es an der Arbeitsmoral, der Sozialkompetenz oder dem
Fachwissen der betreffenden Person einiges auszusetzen gab. Doch auch
wenn Sie den ausscheidenden Mitarbeiter sehr schätzen, ist das Verfassen
eines Arbeitszeugnisses eine heikle Angelegenheit. Weil Zeugnisse immer
wohlwollend formuliert sein müssen, kommt es auf die feinen Nuancen an –
man muss also die „Geheimsprache“ kennen, um ein Zeugnis richtig
schreiben und deuten zu können, denn „gut“ bedeutet nicht unbedingt
gut...
Was niemanden etwas angeht
Das Arbeitszeugnis darf Ihrem Mitarbeiter nicht die weitere Zukunft
verbauen – egal, was auch immer in Ihrem Unternehmen vorgefallen sein
mag. Beginnen wir deshalb mit den Punkten, die nicht in ein Zeugnis
gehören – auch wenn es manchmal schwer fallen mag, sie wegzulassen: Zum
Beispiel der Kündigungsgrund. Es ist nicht Ihre Aufgabe, den neuen
Arbeitgeber vor der Einstellung des Bewerbers zu warnen. Auch
Andeutungen bezüglich der Höhe des Gehalts, Vorstrafen oder Krankheiten
haben in diesem Dokument nichts verloren – genau so wie Fehlzeiten,
Partei- und Religionszugehörigkeiten.
Und selbst wenn Sie Ihrem Mitarbeiter damit einen Gefallen tun wollen,
indem Sie sein Engagement dokumentieren: Ehrenamtliche Tätigkeiten oder
Aktivitäten im Betriebsrat oder der Gewerkschaft könnten auch negativ
bewertet und müssen deshalb ebenfalls weggelassen werden.
In einem Arbeitszeugnis werden Textpassagen übrigens weder
unterstrichen, noch fett oder kursiv gedruckt. Auch Ausrufe- und
Fragezeichen sowie Anführungsstriche sind tabu.
Was gehört in ein Zeugnis?
Wichtig ist vor allem, dass Sie den Arbeitsbereich des Mitarbeiters
möglichst detailliert beschreiben, damit man sich ein Bild von dessen
Know-how und Tätigkeitsfeld machen kann. Bitten Sie ihn eventuell,
selbst eine Liste seines Aufgabengebiets in Ihrer Firma zu erstellen –
denn sicher hat er den besten Überblick. Überprüfen Sie aber die
Angaben, ehe Sie sie in das Zeugnis übernehmen – denn sie müssen
vollständig sein: Auch Projekte, die weniger gut über die Bühne gegangen
sind, dürfen nicht fehlen.
Natürlich können Sie es erwähnen, wenn Ihr Mitarbeiter stets
außergewöhnlich pünktlich oder gewissenhaft war – Sie sollten sich dabei
aber immer überlegen, dass es auch Misstrauen erwecken kann, wenn Sie
Selbstverständlichkeiten extra aufzählen – war der Kollege ein Pedant?
Hat er sich bei der Arbeit oft in unwichtigen Details verloren?
Wie sag ich's durch die Blume?
Gewisse Floskeln im Zeugnis machen jedem Arbeitgeber deutlich, was er
von einem Bewerber zu halten hat. Wenn jemand seine Aufgaben beim
bisherigen Arbeitgeber „stets zur vollsten Zufriedenheit“ ausgeführt
hat, wird ihn sein Chef nur ungern gehen lassen: Er hat alles sehr gut
gemacht. Wenn sich ein Angestellter allerdings „bemüht hat, den
Anforderungen gerecht zu werden“, heißt das im Klartext: Die Mühe war
vergebens – er hat es nicht geschafft und war überfordert.
Menschen, die „in beiderseitigem Einvernehmen“ aus der Firma
ausscheiden, wurde wahrscheinlich nahe gelegt, den Betrieb zu verlassen.
Wenn Sie mit einem Mitarbeiter überaus zufrieden waren, können Sie dies
auch in einem abschließenden Satz deutlich machen. Zum Beispiel, indem
Sie schreiben, dass Sie ihm beruflich und privat alles Gute wünschen und
ihn fachlich und als Kollegen sehr geschätzt haben.
Hier einige weitere Beispiele im Überblick:
- X hat alle Arbeiten ordnungsgemäß erledigt = Es waren keine eigenen
Initiativen erkennbar.
- X hat sich im Rahmen ihrer/seiner Fähigkeiten eingesetzt = Er/sie hat
sich zwar angestrengt, es kam aber wenig dabei raus.
- X war sehr tüchtig und wusste sich gut zu verkaufen = X war
wichtigtuerisch und ein unangenehmer Zeitgenosse.
- X hat durch die gesellige Art zur Verbesserung des Betriebsklimas
beigetragen = Er hatte mehr Spaß am Feiern als am Arbeiten und hat
möglicherweise öfter zu tief ins Glas geschaut.
- X engagiert sich für Arbeitnehmerinteressen = Er war für die
Gewerkschaft oder in der Arbeitnehmervertretung besonders aktiv.
Verschiedene Zeugnisarten
Die knappste Form ist das sogenannte „einfache Zeugnis“. Hier handelt es
sich lediglich um eine Arbeitsbescheinigung, die üblicherweise
ausgestellt wird, wenn ein Mitarbeiter nur sehr kurz in der Firma tätig
war und man deshalb keine Beurteilung seiner Leistung abgeben kann. Es
beinhaltet
- den Namen und das Geburtsdatum
- die Art der Beschäftigung
- die Dauer der Beschäftigung
- das Ausstellungsdatum (das immer der letzte Beschäftigungstag ist!)
- die Unterschrift des Vorgesetzten
- den Stempel der Firma als Zeichen der Echtheit.
Ein solch einfaches Zeugnis längerfristig beschäftigten Angestellten
auszustellen, ist allerdings nicht üblich. Wer nach jahrelanger
Mitarbeit in einem Betrieb nur eine Arbeitsbescheinigung vorweisen kann,
kommt leicht in den Verdacht, auf diesem Weg ein allzu negatives
ausführliches Zeugnis umgangen zu haben!
Die gängige Form ist das „qualifizierte Zeugnis“. Zusätzlich zu den
obigen Angaben enthält es noch
- die Überschrift „Zeugnis“ bzw. „Zwischenzeugnis“
- den Namen, Vornamen, ggf. Geburtsnamen
- den Geburtsort und -tag
- evtl. akademische und hierarchische Titel
- eine Beurteilung.
Unter gewissen Umständen kann es sinnvoll sein, einem Mitarbeiter ein
Zwischenzeugnis auszustellen. Für manche Fortbildungen wird zum Beispiel
ein solcher Zwischenbericht verlangt. Wenn Sie Praktikanten
beschäftigen, benötigen diese meistens schon lange vor Ende des
Praktikums ein Zwischenzeugnis, mit dem sie sich bewerben können.
Nehmen Sie sich Zeit
Jedes Arbeitszeugnis, das aus Ihrem Hause stammt, ist gleichzeitig eine
Visitenkarte Ihres Unternehmens. Es sollte daher stilistisch und formal
einwandfrei sein.
Ein Zeugnis zu schreiben darf man aber auch deshalb nicht auf die
leichte Schulter nehmen, weil es auf die weitere Laufbahn des
Mitarbeiters Einfluss nimmt und sie erheblich erschweren oder
erleichtern kann. Trotzdem macht es keinen Sinn, sich zu sehr in das
Thema „Geheimcodes“ zu vertiefen. Schließlich kennen die auch nicht alle
Leser des Zeugnisses. Wichtig ist daher vielmehr, dass der Text
insgesamt zeigt, ob Sie Ihren Mitarbeiter schätzen und es bedauern, dass
er Ihr Unternehmen verlässt – und das schaffen Sie am besten, wenn Sie
sich Ihre Meinung „von der Seele“ schreiben.
Einige rechtliche Aspekte
In der Praxis wird es zwar meist automatisch gemacht, aber rechtlich
sind Sie als Arbeitgeber nicht verpflichtet, einem Mitarbeiter ein
Zeugnis zu schreiben, solange dieser Sie nicht dazu auffordert.
Dann allerdings sollten Sie diese Bitte ernst nehmen und nicht auf die
lange Bank schieben: Wenn Ihr ehemaliger Mitarbeiter beweisen kann, dass
er eine Stelle nicht bekommen hat, bzw. eine schlechtere Stelle antreten
musste, weil Sie das Zeugnis „vertrödelt“ haben, sind Sie ihm gegenüber
schadenersatzpflichtig. Ganz abgesehen davon, dass es auch wesentlich
leichter ist, ein Zeugnis auszustellen, wenn die Beschäftigung nicht zu
lange zurückliegt.
Auch wenn die Angaben in einem Arbeitszeugnis unvollständig oder falsch
sind, können Sie von Dritten (meist dem neuen Arbeitgeber) haftbar
gemacht werden.
Außerdem empfiehlt es sich, genau Buch über die Beschäftigungszeiten
aktueller und ehemaliger Mitarbeiter zu führen. Denn rechtlich verlieren
Arbeitnehmer erst nach 30 Jahren den Anspruch auf eine
Arbeitsbescheinigung!