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Wie funktioniert eine AG?

Das kleine Einmaleins der AG
Diese beiden Buchstaben begegnen Ihnen täglich: Sie stecken in der Deutschen Bahn AG, finden sich in der Volkswagen AG wieder und auch die Deutsche Post AG schmückt sich mit ihnen. Doch was ist eigentlich das Besondere an einer AG? Sie wissen es nicht? Dann wird es Zeit, dass sich das ändert.

Allgemeines

In einer Aktiengesellschaft wird das Gesellschaftsvermögen (Grundkapital) in Anteile – Aktien – aufgeteilt. Die Teilhaber, Aktionäre genannt, sind also über den Kauf von Aktien an dessen Grundkapital beteiligt. Die AG zählt wie die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu den Kapitalgesellschaften und ist die bevorzugte Gesellschaftsform für Großunternehmen. Konzerne sind ein Verbund aus mehreren Aktiengesellschaften.
 
















Wichtiges über die Gründung

Um eine Aktiengesellschaft zu gründen bedarf es einer oder mehreren Personen, die sämtliche Aktien gegen Einlagen übernehmen und sich schuldrechtlich zur Gründung verpflichten. Laut Aktiengesetz (AktG) muss das Grundkapital einer AG mindestens 50.000 Euro betragen – in Aktien zerlegt, versteht sich. Hierbei unterscheidet man zwischen den Nennbetrag- und Stückaktien. Der Mindestnennbetrag der heutzutage weniger gebräuchlichen Nennbetragsaktie beläuft sich auf 1 Euro. Eine Stückaktie verkörpert dagegen einen rechnerischen Anteil am Grundkapital einer AG.

Der Gesellschaftsvertrag, auch Satzung genannt, muss vom Notar beurkundet werden. Sobald die AG im Handelsregister eingetragen ist, wird sie zur juristischen Person und die Aktionäre sind von ihrer persönlichen Haftung entbunden. Durch den Verkauf von Aktien nimmt die AG Geld ein und verteilt gleichzeitig das Risiko. Gläubiger einer Aktiengesellschaft – also Menschen oder Unternehmen, denen die AG Geld schuldet – können zwar auf das gesamte Vermögen der AG zurückgreifen, nicht jedoch auf das Privatvermögen der Aktionäre.

Durch spätere Kapitalerhöhungen kann sich eine Aktiengesellschaft zusätzliche Einnahmen zum Beispiel für Investitionen verschaffen. Dies geschieht durch Ausgabe von weiteren Aktien, der sogenannten Emission.
 
Aus welchen Organen setzt sich eine AG zusammen?

Organe einer Aktiengesellschaft sind die Hauptversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Die Hauptversammlung (beschließendes Organ) setzt sich aus allen Aktionären zusammen. Durch die Teilnahme an der Hauptversammlung üben diese ihre Rechte aus. So werden die Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt, der Jahresabschluss genehmigt oder es wird über Satzungsänderungen entschieden. Allen Teilhabern steht ein Recht auf Auskunft, Dividende (Teil des Bilanzgewinns, dessen Höhe in der Hauptversammlung festgelegt wird) sowie gegebenenfalls auf Anteile am Liquidationserlös (bei Auflösung der AG) zu.

Der Vorstand (leitendes Organ) leitet die AG und besteht aus einer oder mehreren Personen. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern bestimmt der Aufsichtsrat einen Vorstandsvorsitzenden. In der grundsätzlichen Ausrichtung seiner Arbeit wird der Vorstand vom Aufsichtsrat kontrolliert, im Einzelfall ist er aber nicht weisungsgebunden. Er vertritt die Aktiengesellschaft nach außen, beruft die Hauptversammlung ein und hat die Geschäftsführungsbefugnis.

Der Aufsichtsrat (überwachendes Organ) überwacht, wie der Name schon verrät, die Vorstandstätigkeit, prüft den Jahresabschluss und vertritt die AG gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Er ist zudem für die Ernennung und Abberufung des Vorstands zuständig. Der Aufsichtsrat setzt sich aus Vertretern der Anteilseigner – als der Aktionäre – und in Deutschland meistens auch aus Vertretern der Arbeitnehmer zusammen (Mitbestimmungsgesetz).
 
Zum Thema „Kleine Aktiengesellschaft“

An sich gibt es keine „kleine Aktiengesellschaft“ als neue Gesellschaftsform. Der Gesetzgeber wollte im 1994 novellierten Aktiengesetz lediglich auch für kleine und mittelständische Unternehmen einen Anreiz zur Gründung einer AG schaffen. Seitdem ist beispielsweise die Einmann-Gründung erlaubt, zudem sind unter anderem die Einberufung und Abhaltung der Hauptversammlung vereinfacht worden. Eigentlich unterscheidet man bei Aktiengesellschaften lediglich zwischen börsennotierten und nicht börsennotierten, also AGs, deren Aktien nicht an der Börse gehandelt werden.

Wissenswertes

In der so genannten Deutschland-AG sind viele Aktiengesellschaften durch Beteiligungen miteinander verbunden. Die Bundesregierung versuchte dies zu ändern, indem sie Gewinne aus dem Verkauf von Unternehmensbeteiligungen steuerfrei stellte.

Die erste Aktiengesellschaft der Welt war die „Vereinte ostindische Kompanie“ in Amsterdam. Die Dillinger Hütte wurde mit der Genehmigung Napoleons zur ersten deutschen AG.



Bildquelle: snygo.com