LeitzKnowHow
Wenn die Eltern Pflege brauchen (Teil 2)
 
Im ersten Teil dieses Artikels haben wir uns damit beschäftigt, wie man
es ermöglichen kann, dass Eltern oder Großeltern auch in der eigenen
Wohnung bleiben können, wenn sie manche Tätigkeiten nicht mehr alleine
schaffen. Was aber, wenn die Hilfsbedürftigkeit zunimmt?
Betreutes Wohnen
Salopp gesagt könnte man betreute Wohnformen als Vorstufe zum Altersheim bezeichnen. Im Prinzip handelt es sich um Häuser, in denen ausschließlich Senioren kleine Wohnungen mieten oder kaufen können. In sogenannten Mehrgenerationenhäusern sind zudem zum Beispiel ein Kindergarten und/oder weitere Angebote für Familien untergebracht. Die Wohnungen sind auf jeden Fall behindertengerecht ausgestattet und verfügen in der Regel über einen Notknopf, mit dem man Hilfe herbeirufen kann. Ansonsten gibt es verschiedene Modelle mit sehr unterschiedlichen Angeboten; erkundigen Sie sich also möglichst genau: Wer wird alarmiert, wenn man den Notruf drückt? Gibt es Gemeinschaftsräume, wie sind sie ausgestattet und wie kann man sie nutzen? Kann man pflegerische Leistungen abrufen? Muss man sich selbst versorgen oder werden gemeinsame Mahlzeiten angeboten? Ist ein Alten- und Pflegeheim angeschlossen, in das man gegebenenfalls umziehen kann, oder muss man sich bei steigender Pflegebedürftigkeit völlig neu orientieren? Und nicht zuletzt: Welche Kosten entstehen und welche Angebote sind darin enthalten?
Alten- und Pflegeheim
Auch wenn es sehr verständlich ist, dass man so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben und erst in ein Altersheim ziehen möchte, wenn es gar nicht mehr anders geht, sollte man nicht zu lange warten. Denn wer als bettlägeriger Pflegefall kommt, kann – wenn überhaupt – nur noch schwer neue Bekanntschaften schließen. Soziale Kontakte sind aber wichtig. Denn nur wer nicht vereinsamt und sich mit seinem Umfeld auseinandersetzt, bleibt geistig und körperlich fit.
Zudem sind gute Seniorenheime gefragt. Wer von heute auf morgen einen Platz braucht, muss nehmen, was frei ist. Und das kann auch ein enges Zweibettzimmer sein. Versuchen Sie deshalb, den Umzug eines Angehörigen ins Altersheim längerfristig zu planen. Besichtigen Sie verschiedene Häuser – am besten mit dem Betroffenen zusammen – vergleichen Sie die Angebote und entscheiden Sie dann erst. Schließlich wird der oder die Betroffene das restliche Leben dort verbringen! Manche Altersheime bieten Kurzzeitpflege an. Dieses Angebot zu nutzen ist nicht nur sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel in Urlaub gehen und sich in dieser Zeit nicht um Pflegebedürftige kümmern können. Ein Kurzaufenthalt ist auch eine hervorragende Möglichkeit, die Einrichtung vor einem endgültigen Umzug zu testen.
Betreutes Wohnen
Salopp gesagt könnte man betreute Wohnformen als Vorstufe zum Altersheim bezeichnen. Im Prinzip handelt es sich um Häuser, in denen ausschließlich Senioren kleine Wohnungen mieten oder kaufen können. In sogenannten Mehrgenerationenhäusern sind zudem zum Beispiel ein Kindergarten und/oder weitere Angebote für Familien untergebracht. Die Wohnungen sind auf jeden Fall behindertengerecht ausgestattet und verfügen in der Regel über einen Notknopf, mit dem man Hilfe herbeirufen kann. Ansonsten gibt es verschiedene Modelle mit sehr unterschiedlichen Angeboten; erkundigen Sie sich also möglichst genau: Wer wird alarmiert, wenn man den Notruf drückt? Gibt es Gemeinschaftsräume, wie sind sie ausgestattet und wie kann man sie nutzen? Kann man pflegerische Leistungen abrufen? Muss man sich selbst versorgen oder werden gemeinsame Mahlzeiten angeboten? Ist ein Alten- und Pflegeheim angeschlossen, in das man gegebenenfalls umziehen kann, oder muss man sich bei steigender Pflegebedürftigkeit völlig neu orientieren? Und nicht zuletzt: Welche Kosten entstehen und welche Angebote sind darin enthalten?
Alten- und Pflegeheim
Auch wenn es sehr verständlich ist, dass man so lange wie möglich in der eigenen Wohnung bleiben und erst in ein Altersheim ziehen möchte, wenn es gar nicht mehr anders geht, sollte man nicht zu lange warten. Denn wer als bettlägeriger Pflegefall kommt, kann – wenn überhaupt – nur noch schwer neue Bekanntschaften schließen. Soziale Kontakte sind aber wichtig. Denn nur wer nicht vereinsamt und sich mit seinem Umfeld auseinandersetzt, bleibt geistig und körperlich fit.
Zudem sind gute Seniorenheime gefragt. Wer von heute auf morgen einen Platz braucht, muss nehmen, was frei ist. Und das kann auch ein enges Zweibettzimmer sein. Versuchen Sie deshalb, den Umzug eines Angehörigen ins Altersheim längerfristig zu planen. Besichtigen Sie verschiedene Häuser – am besten mit dem Betroffenen zusammen – vergleichen Sie die Angebote und entscheiden Sie dann erst. Schließlich wird der oder die Betroffene das restliche Leben dort verbringen! Manche Altersheime bieten Kurzzeitpflege an. Dieses Angebot zu nutzen ist nicht nur sinnvoll, wenn Sie zum Beispiel in Urlaub gehen und sich in dieser Zeit nicht um Pflegebedürftige kümmern können. Ein Kurzaufenthalt ist auch eine hervorragende Möglichkeit, die Einrichtung vor einem endgültigen Umzug zu testen.

Wer soll das bezahlen?
Ein Platz im Alters- oder Pflegeheim kostet durchschnittlich 3.400 Euro pro Monat – je nach Standard und Pflegebedürftigkeit. Doch selbst in den eigenen vier Wänden können für technische Hilfsmittel und pflegerische Leistungen erhebliche Kosten entstehen. Wie soll man das alles bezahlen?
Zuzahlungsbefreiung: Alte Menschen brauchen oft viele Medikamente – und die Zuzahlungen in der Apotheke können sich ganz schön summieren. Sammeln Sie alle Belege, denn Zuzahlungen müssen nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze geleistet werden. Setzen Sie sich am besten mit der Krankenkasse in Verbindung und lassen Sie sich beraten.
Hilfsmittel: Auch Kosten für technische Hilfsmittel, wie Pflegebetten, Toilettensitzerhöhungen und Rollstühle, oder Verbrauchsmittel, wie Handschuhe oder Betteinlagen, werden von der Kasse übernommen. Der Arzt muss ein Rezept ausstellen, das die Kasse genehmigt. Dann kann es im Sanitätshaus eingelöst werden.
Wohnungsumbauten: Kann Oma oder Opa nur dann in der eigenen Wohnung bleiben, wenn man das Bad behindertengerecht umbaut oder Türen verbreitert, sollte man bei der Krankenkasse einen Zuschuss beantragen.
Leistungen aus der Pflegeversicherung: Seit Mitte der 1990er Jahre sind in Deutschland alle in einer Pflegeversicherung versichert. Im Fall des Falles kann man Leistungen beziehen – abgestuft nach der Pflegebedürftigkeit. Stellen Sie einen Antrag bei der Kranken- bzw. Pflegekasse. Der Pflegebedürftige bekommt dann Besuch von einem Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes (MDK), der prüft, ob und in welchem Umfang Pflegebedürftigkeit vorliegt. Achtung: Wenn Mutter oder Vater, Oma oder Opa dazu neigt, die Pflegebedürftigkeit herunterzuspielen, sollten Sie bei diesem Termin unbedingt anwesend sein! Der MDK steht meist unter Zeitdruck, macht sich kurz ein Bild – und wenn diese nicht der Realität entspricht, haben Sie das Nachsehen.
Pflegestufe 1 – also erhebliche Pflegebedürftigkeit – ist gegeben, wenn mindestens einmal täglich bei mindestens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität für mindestens eineinhalb Stunden Hilfe erforderlich ist. Außerdem muss mehrfach wöchentlich Unterstützung im Haushalt notwendig sein.
Pflegestufe 2 – also schwere Pflegebedürftigkeit – ist gegeben, wenn, neben der Unterstützung im Haushalt, mindestens dreimal täglich für insgesamt mindestens drei Stunden Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigt wird.
Pflegestufe 3 – also schwerste Pflegebedürftigkeit – ist gegeben, wenn rund um die Uhr Hilfe geleistet werden muss, durchschnittlich mindestens fünf Stunden täglich.
Wie viel Geld man bekommt, hängt von der Pflegestufe ab und davon, ob Privatpersonen die Pflege übernehmen, ein Pflegedienst beauftragt wird oder der Pflegebedürftige stationär untergebracht ist:

Werden Pflegegeld (Angehörige) und Sachleistungen (Pflegedienst) kombiniert, wird zuerst der Pflegedienst bezahlt. Wird dessen Budget nicht völlig ausgeschöpft, wird errechnet, wie viele Prozent übrig sind. Beispiel (Pflegestufe 1): Der Pflegedienst erhält 345,60 Euro, das entspricht 90 Prozent des monatlichen Gesamtbudgets in Höhe von 384 Euro. Zehn Prozent wurden nicht abgeschöpft und diese zehn Prozent bekommt man dann für die selbst erbrachte Pflegeleistung ausbezahlt – allerdings zum Satz für Angehörige (10 Prozent von 205 Euro = 20,50 Euro).
Weitere Leistungen: Es gibt noch zahlreiche weitere Leistungen, die man in Anspruch nehmen kann – von kostenlosen Pflegekursen über spezielle Zulagen für Demenzkranke bis zu Zahlungen bei Urlaub der Pflegeperson oder Beiträge zu deren Rentenversicherung. Erkundigen Sie sich bei der Pflegekasse oder einem Pflegedienst.
Und wenn Pflegegeld, Rente plus Ersparnisse die Kosten eines Pflegeheims auf Dauer nicht decken? Dann zahlt das Sozialamt. Oder die Kinder müssen einspringen – wenn es deren finanzielle Lage erlaubt. Immerhin kann man diese Kosten dann aber beim Finanzamt geltend machen.
Stand: Februar 2010
Bild: aboutpixel.de / DieJahreVergehen © Sven Schneider