LeitzKnowHow
Was kostet mein gutes Recht?
 
Bevor man sich entschließt, eine strittige Angelegenheit vor Gericht zu
klären, sollte man sich von einem Rechtsanwalt seines Vertrauens beraten
lassen. Hat man keinen, erkundigt man sich am besten im Freundes- und
Kollegenkreis nach einem Anwalt, der sich auf das betreffende Fachgebiet
spezialisiert hat. Nach der ersten Beratung – die in der Regel nicht
viel länger als eine Stunde dauert und deren Kosten sich deshalb in
Grenzen halten – sollte man zumindest einschätzen können, ob es sich
lohnt, die Sache weiter zu betreiben, und mit welchem Kostenrisiko man
zu rechnen hat.
Fragen Sie Ihren Anwalt, wie hoch seine Rechnung ausfallen wird, wenn Sie ihn mit Ihrer Vertretung beauftragen, und lassen Sie sich ausrechnen, welche Gerichtskosten entstehen können. Vergessen Sie zudem nicht, dass Sie auch den gegnerischen Anwalt bezahlen müssen, sollten Sie vor Gericht verlieren.
Versuchen Sie, einen kühlen Kopf zu behalten. Klar, wer recht hat, möchte auch recht bekommen. Aber die Frage ist, welchen zeitlichen und finanziellen Aufwand man dafür auf sich zu nehmen bereit ist – von den Nerven, die ein oft langwieriges Verfahren kostet, ganz zu schweigen.
Anwaltskosten
Die Honorierung von Rechtsanwälten regelt seit 2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); es hat die bis dahin geltende Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst.
Für die außergerichtliche Beratung kann das Honorar völlig frei vereinbart werden. Erfolgshonorare sind nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig – zum Beispiel, wenn jemand sonst darauf verzichten müsste, sein Recht einzufordern, weil er aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Anwalt bezahlen kann. Dies kann zum Beispiel bei Schadensersatzforderungen der Fall sein.
Wurde kein Honorar vereinbart, gilt die gesetzliche Regel. Der Anwalt darf dann die übliche Vergütung verlangen. Er muss sich dabei innerhalb eines vom RVG gesetzten Rahmens bewegen.
Geht es vor Gericht, werden in der Regel feste Gebühren abgerechnet, die sich nach dem Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit richten – dem sogenannten Gegenstands- oder Streitwert. Sie sind entweder im RVG festgeschrieben oder werden vom Gericht festgelegt. Jedem Gegenstandswert ist eine Gebühr zugeordnet. Je nach der Art und Weise, in welcher der Anwalt tätig wird, fällt dann ein Bruchteil oder auch ein Vielfaches einer Gebühreneinheit an.
Prinzipiell gilt: Anwälte dürfen durchaus mehr verlangen, als gesetzlich festgelegt ist. Die Vergütung muss dann aber schriftlich vereinbart werden.
Fragen Sie Ihren Anwalt, wie hoch seine Rechnung ausfallen wird, wenn Sie ihn mit Ihrer Vertretung beauftragen, und lassen Sie sich ausrechnen, welche Gerichtskosten entstehen können. Vergessen Sie zudem nicht, dass Sie auch den gegnerischen Anwalt bezahlen müssen, sollten Sie vor Gericht verlieren.
Versuchen Sie, einen kühlen Kopf zu behalten. Klar, wer recht hat, möchte auch recht bekommen. Aber die Frage ist, welchen zeitlichen und finanziellen Aufwand man dafür auf sich zu nehmen bereit ist – von den Nerven, die ein oft langwieriges Verfahren kostet, ganz zu schweigen.
Anwaltskosten
Die Honorierung von Rechtsanwälten regelt seit 2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); es hat die bis dahin geltende Rechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst.
Für die außergerichtliche Beratung kann das Honorar völlig frei vereinbart werden. Erfolgshonorare sind nur in absoluten Ausnahmefällen zulässig – zum Beispiel, wenn jemand sonst darauf verzichten müsste, sein Recht einzufordern, weil er aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse keinen Anwalt bezahlen kann. Dies kann zum Beispiel bei Schadensersatzforderungen der Fall sein.
Wurde kein Honorar vereinbart, gilt die gesetzliche Regel. Der Anwalt darf dann die übliche Vergütung verlangen. Er muss sich dabei innerhalb eines vom RVG gesetzten Rahmens bewegen.
Geht es vor Gericht, werden in der Regel feste Gebühren abgerechnet, die sich nach dem Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit richten – dem sogenannten Gegenstands- oder Streitwert. Sie sind entweder im RVG festgeschrieben oder werden vom Gericht festgelegt. Jedem Gegenstandswert ist eine Gebühr zugeordnet. Je nach der Art und Weise, in welcher der Anwalt tätig wird, fällt dann ein Bruchteil oder auch ein Vielfaches einer Gebühreneinheit an.
Prinzipiell gilt: Anwälte dürfen durchaus mehr verlangen, als gesetzlich festgelegt ist. Die Vergütung muss dann aber schriftlich vereinbart werden.

Gerichtskosten
Verfahren vor den Sozialgerichten sind in der Regel kostenfrei. In allen anderen Fällen muss die Arbeit des Gerichts bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren richtet sich meistens nach dem Streitwert; Gebühreneinheiten fallen step by step entlang des Verfahrensstands an. Außerdem muss man gerichtliche Auslagen übernehmen – etwa für Zeugen und Sachverständige oder für Dokumente und Porto. Oft nimmt das Gericht sogar erst dann seine Tätigkeit auf, wenn ein Vorschuss geleistet wurde.
Gebühren und Auslagen bilden zusammen die Gerichtskosten. Gerichtskosten und Anwaltskosten beider Parteien bilden wiederum die Prozesskosten. Und wer muss das alles bezahlen?
The loser takes it all
In Deutschland gilt der Grundsatz: Wer verliert bezahlt. Und zwar die gesamten Prozesskosten – also auch die Kosten des gegnerischen Anwalts. Nur in der ersten Instanz des Arbeitsgerichts zahlt jeder seinen Anwalt selbst – unabhängig davon, wie das Verfahren ausgegangen ist.
Und wenn es keinen eindeutigen Sieger und keinen klaren Verlierer gibt, weil ein Vergleich geschlossen wurde? Dann werden die Kosten im Verhältnis von Sieg und Niederlage aufgeteilt – und dieses Verhältnis legt das Gericht fest.
Bevor man sich entschließt, Klage zu erheben, sollte man also genau prüfen, ob sich der Aufwand wirklich lohnt. Denn es kann schnell passieren, dass die Kosten den Betrag übersteigen, um den man sich streitet.
Rechtschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, sollten Sie sich zuallererst an Ihre Versicherung wenden. Erteilt sie eine Deckungszusage – ist sie also bereit, die Kosten zu übernehmen – rechnet der Rechtsanwalt die gesamten Kosten inklusive der Gerichtskosten direkt mit der Versicherung ab. Sie tragen dann keinerlei Risiko mehr.
Beratungs-/ Prozesskostenhilfe
Wer sich keinen Anwalt leisten kann und keine Rechtsschutzversicherung hat, kann beim zuständigen Gericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen. Geprüft werden unter anderem die Einkommensverhältnisse.
Beratungshilfe gibt es für ein außergerichtliches Verfahren. Der Staat übernimmt die Anwaltskosten mit Ausnahme einer Selbstbeteiligung von zehn Euro. Außerdem muss man Kopierkosten und die Mehrwertsteuer selbst zahlen.
Prozesskostenhilfe wird für ein gerichtliches Verfahren gewährt. Auch hier muss man nur einige Nebenkosten selbst tragen. Die Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten übernimmt der Staat. Doch Achtung: Verliert man vor Gericht, muss man die Anwaltskosten des Gegners übernehmen – und hier springt der Staat nicht ein. Zudem legt der Staat die Prozesskosten in manchen Fällen nur aus; man muss sie also nach und nach zurückzahlen.
Wer sich in einer Strafsache oder einem Bußgeldverfahren verteidigen muss, und sich keinen Anwalt leisten kann, bekommt einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt, der vom Staat honoriert wird.
Stand: Juli 2010
Bild: aboutpixel.de / Justitia © Burkhard Trautsch