LeitzKnowHow
Urlaubsplanung 2012
 
Die gesetzlichen Feiertage liegen 2012 relativ arbeitnehmerfreundlich. Je nach Bundesland ergeben sich viele tolle Möglichkeiten, sich ein verlängertes Wochenende zu gönnen und über einen Brückentag einen kleinen Kurzurlaub zu organisieren.
Der erste Feiertag des Jahres – Neujahr – ist allerdings leider gleich ein Sonntag. Zum Trost: Es bleibt 2012 der einzige. Freuen können sich die Arbeitnehmer in Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt: Das Fest der Heiligen Drei Könige am 6. Januar, das in diesen Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag ist, fällt 2012 auf einen Freitag. Wer seinen Weihnachtsurlaub bis ins neue Jahr ausdehnen möchte, kann hier also einen Urlaubstag sparen.
Ostern
Wie alle Jahre bietet sich um Ostern herum eine tolle
Möglichkeit, mit relativ wenigen Urlaubstagen ein Maximum an freier Zeit
zu erlangen. Karfreitag wird dieses Jahr am 6. April und der Ostermontag
entsprechend am 9. April gefeiert. Wer vom 31. März bis zum 9. April
Urlaub macht, muss nur vier Urlaubstage investieren und darf sich über
eine zehntägige Auszeit freuen.

Die wärmeren Tage
Der Mai ist 2012 für Arbeitnehmer
wirklich ein wahrer Wonnemonat. Hoffentlich spielt das Wetter mit!
Der Tag der Arbeit am 1. Mai fällt auf einen Dienstag, nimmt man den Montag davor frei, hat man sich vier Ferientage gesichert – ideal für eine schöne Städtereise in südlichere Gefilde.
Christi Himmelfahrt, immer ein Donnerstag und bundesweiter Feiertag, wird 2012 am 17. Mai gefeiert. Wer möchte, kann sich also gleich noch ein langes Wochenende gönnen.
Aller guten Dinge sind drei, denn es folgt ja noch Pfingsten mit dem Pfingstmontag am 28. Mai – und damit ein weiteres verlängertes Wochenende.
Bei so vielen Feiertagen bietet es sich eigentlich an, einen längeren Urlaub zu planen: Strategisch besonders geschickt wäre es, ihn zwischen Christi Himmelfahrt und Pfingstmontag zu legen. Hier bekommen Sie für sechs Urlaubstage zwölf freie Tage.
Fronleichnam wird dieses Jahr am 7. Juni gefeiert. In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in überwiegend katholischen Gemeinden Sachsens und Thüringens gesetzlicher Feiertag, bietet der Donnerstag eine erneute Chance auf vier freie Tage zum Preis für einen Urlaubstag. Arbeitnehmer aus diesen Bundesländern können Pfingstmontag und Fronleichnam aber natürlich auch als Eckpfeiler für den Jahresurlaub nutzen. Wenn Sie das Pfingstwochenende dazunehmen, können Sie 16 freie Tage genießen und brauchen nur acht Urlaubstage zu investieren!
Mariä Himmelfahrt am 15. August bietet Arbeitnehmern in Teilen Bayerns und im Saarland eine kleine Verschnaufpause mitten in der Woche – denn der Tag, dort ein gesetzlicher Feiertag, fällt dieses Jahr auf einen Mittwoch.
Der Herbst
Auch der Tag der Deutschen Einheit am 3.Oktober ist
2012 ein Mittwoch. Wer seinen Jahresurlaub am liebsten im Herbst nimmt,
kann den Feiertag mit einplanen. Zwei Wochenenden und vier Urlaubstage
ergeben neun freie Tage. Allen anderen Arbeitnehmern bietet der
bundesweit gesetzliche Feiertag zumindest eine kurze Unterbrechung des
Alltags. Wie wäre es mit einem herbstlichen Wandertag auf dem Land?
Und es folgt noch ein dritter freier Mittwoch: Der Reformationstag am 31. Oktober ist gesetzlicher Feiertag in den neuen Bundesländern, also Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, und Thüringen. Nur Berlin hat hier das Nachsehen!
Die südwestlichen Bundesländer freuen sich dafür auf Allerheiligen am 1. November – gesetzlicher Feiertag in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. Wenn Sie in diesen Bundesländern arbeiten, sollten Sie sich den 2. November schon mal im Kalender anstreichen – denn das ist ein Freitag und somit ein Brückentag.
Der Buß- und Bettag wird 2012 am Mittwoch, den 21. November, gefeiert. Als gesetzlicher Feiertag ist er nur noch den Sachsen erhalten geblieben; in Bayern haben zumindest die Schüler frei. Da er aber in allen Ländern als wichtiger Feiertag der evangelischen Kirche gilt, steht er unter besonderem gesetzlichen Schutz. Das bedeutet, dass eine beantragte, unbezahlte Freistellung nur in begründeten Ausnahmefällen verweigert werden darf.
Der Winter
Weihnachten 2012 liegt für Arbeitnehmer ideal: Der
24. Dezember ist ein Montag, damit sind Dienstag und Mittwoch bundesweit
gesetzliche Feiertage. Silvester fällt entsprechend wieder auf einen
Montag und Neujahr auf einen Dienstag. Wenn Sie zwischen den Jahren
wegfahren wollen und ab dem Wochenende vor Weihnachten freinehmen,
können Sie bis zum 1. Januar elf freie Tage genießen und brauchen dafür
im günstigsten Fall nur zwei Urlaubstage einzusetzen – je nachdem, ob
der Heilige Abend und Silvester bei Ihnen als Arbeitstag zählen. Eine
Verlängerung bis zum Tag der Heiligen Drei Könige lohnt sich dann
allerdings selbst für die Südlichter nicht so recht: Der 6. Januar ist
2013 leider ein Sonntag!
Bild: www.snygo.com