Wie immer gilt auch dieses Jahr: Wer an den vier Tagen vor Karfreitag
(21. März) Urlaub nimmt, muss für zehn Tage nicht mehr an den
Schreibtisch. Und wer nach dem Ostermontag nochmals vier Urlaubstage
einsetzt, verdoppelt acht Urlaubstage in eine Auszeit von 16 Tagen.
Nicht gerade arbeitnehmerfreundlich ist dieses Jahr der Monat Mai. Denn
der Feiertag „Christi Himmelfahrt“ fällt auf den 1. Mai, den „Tag der
Arbeit“, an dem ja nicht gearbeitet werden muss. Dennoch: Wer für den 2.
Mai Urlaub beantragt, kann sich über ein verlängertes Wochenende freuen.
Kurz darauf bietet Pfingsten (11. und 12. Mai) drei Tage Entspannung.
Mit dem Einsatz von vier Urlaubstagen nach Pfingsten haben Sie sogar
neun Tage frei. Und wenn Sie für die Zeit vor Himmelfahrt und zwischen
Himmelfahrt und Pfingsten auch noch Urlaub anmelden, dann müssen Sie
zwar 13 Urlaubstage opfern, haben aber vom 26. April bis zum 18. Mai
Ferien – das sind drei Wochen und inklusive der Wochenenden 23 Tage.
Ein kleiner Lichtblick für alle Arbeitnehmer aus Baden-Württemberg,
Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und einzelnen
Gemeinden in Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam (Donnerstag, der 22.
Mai). Denn mit einem Urlaubstag kann man hier ein verlängertes
Wochenende und mit vier Urlaubstagen eine Ferienzeit von neun Tagen
herausholen.
Das gilt auch für Mariä Himmelfahrt am Freitag, den 15. August – der Tag
ist allerdings nur im Saarland und bayrischen Gemeinden mit überwiegend
katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Wer das Glück hat, hier zu
arbeiten, darf sich mitten im heißen Sommer über ein verlängertes
Wochenende oder beim Einsatz von vier Urlaubstagen über neun freie Tage
freuen.
Der nächste bundesweite Feiertag ist erst am 3. Oktober, der dieses Jahr
auf einen Freitag fällt. Das ist nicht ganz so günstig, aber immerhin
verlängert er das Wochenende.
Der 31. Oktober – der Reformationstag – ist nur in Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein
Feiertag. Auch er fällt dieses Jahr auf einen Freitag.
Es folgt der Buß- und Bettag am 19. November. Dieser Tag ist nur noch in
Sachsen Feiertag. Wer dort abhängig beschäftigt ist, hat Glück: Denn mit
nur zwei Urlaubstagen gibt‘s fünf Tage und mit vier Urlaubstagen sogar
neun Tage Entspannung.
Wenn schon die übers Jahr verteilten Urlaubstage dieses Jahr nicht ganz
so günstig fallen: Weihnachten könnte für die Arbeitnehmer kaum besser
liegen. Heiligabend ist ein Mittwoch, die Weihnachtsfeiertage fallen
entsprechend auf Donnerstag und Freitag und folglich hat man mit sieben
Urlaubstagen vom 20. Dezember bis zum 4. Januar frei. Falls der 24. und
der 31. Dezember bei Ihrem Arbeitgeber nur als halbe Arbeitstage gelten,
verbrauchen Sie sogar nur sechs Urlaubtage. Wer in Baden-Württemberg,
Bayern oder Sachsen-Anhalt arbeitet, kann die Weihnachtsferien mit einem
weiteren Urlaubstag bis „Heilige Drei Könige“ (Dienstag, 6. Januar)
verlängern. Und weil man im Januar ja schon aus dem Urlaubskontingent
für 2009 schöpfen kann: Wie wär’s mit nochmal drei Urlaubstagen – und
einer freien Zeit vom 20. Dezember bis zum 11. Januar? Das wären dann 23
freie Tage, für die man im günstigsten Fall nur zehn Urlaubstage
einsetzen muss.
Bildquelle: www.snygo.com