Themen

 
Deutschlands beste/r Sekretär/in

 
Termine, Downloads, Newsletter

 

Urlaubsplanung 2008


Wie immer gilt auch dieses Jahr: Wer an den vier Tagen vor Karfreitag (21. März) Urlaub nimmt, muss für zehn Tage nicht mehr an den Schreibtisch. Und wer nach dem Ostermontag nochmals vier Urlaubstage einsetzt, verdoppelt acht Urlaubstage in eine Auszeit von 16 Tagen.

Nicht gerade arbeitnehmerfreundlich ist dieses Jahr der Monat Mai. Denn der Feiertag „Christi Himmelfahrt“ fällt auf den 1. Mai, den „Tag der Arbeit“, an dem ja nicht gearbeitet werden muss. Dennoch: Wer für den 2. Mai Urlaub beantragt, kann sich über ein verlängertes Wochenende freuen. Kurz darauf bietet Pfingsten (11. und 12. Mai) drei Tage Entspannung. Mit dem Einsatz von vier Urlaubstagen nach Pfingsten haben Sie sogar neun Tage frei. Und wenn Sie für die Zeit vor Himmelfahrt und zwischen Himmelfahrt und Pfingsten auch noch Urlaub anmelden, dann müssen Sie zwar 13 Urlaubstage opfern, haben aber vom 26. April bis zum 18. Mai Ferien – das sind drei Wochen und inklusive der Wochenenden 23 Tage.

Ein kleiner Lichtblick für alle Arbeitnehmer aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und einzelnen Gemeinden in Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam (Donnerstag, der 22. Mai). Denn mit einem Urlaubstag kann man hier ein verlängertes Wochenende und mit vier Urlaubstagen eine Ferienzeit von neun Tagen herausholen.
 
















Das gilt auch für Mariä Himmelfahrt am Freitag, den 15. August – der Tag ist allerdings nur im Saarland und bayrischen Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein Feiertag. Wer das Glück hat, hier zu arbeiten, darf sich mitten im heißen Sommer über ein verlängertes Wochenende oder beim Einsatz von vier Urlaubstagen über neun freie Tage freuen.

Der nächste bundesweite Feiertag ist erst am 3. Oktober, der dieses Jahr auf einen Freitag fällt. Das ist nicht ganz so günstig, aber immerhin verlängert er das Wochenende.

Der 31. Oktober – der Reformationstag – ist nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Feiertag. Auch er fällt dieses Jahr auf einen Freitag.

Es folgt der Buß- und Bettag am 19. November. Dieser Tag ist nur noch in Sachsen Feiertag. Wer dort abhängig beschäftigt ist, hat Glück: Denn mit nur zwei Urlaubstagen gibt‘s fünf Tage und mit vier Urlaubstagen sogar neun Tage Entspannung.

Wenn schon die übers Jahr verteilten Urlaubstage dieses Jahr nicht ganz so günstig fallen: Weihnachten könnte für die Arbeitnehmer kaum besser liegen. Heiligabend ist ein Mittwoch, die Weihnachtsfeiertage fallen entsprechend auf Donnerstag und Freitag und folglich hat man mit sieben Urlaubstagen vom 20. Dezember bis zum 4. Januar frei. Falls der 24. und der 31. Dezember bei Ihrem Arbeitgeber nur als halbe Arbeitstage gelten, verbrauchen Sie sogar nur sechs Urlaubtage. Wer in Baden-Württemberg, Bayern oder Sachsen-Anhalt arbeitet, kann die Weihnachtsferien mit einem weiteren Urlaubstag bis „Heilige Drei Könige“ (Dienstag, 6. Januar) verlängern. Und weil man im Januar ja schon aus dem Urlaubskontingent für 2009 schöpfen kann: Wie wär’s mit nochmal drei Urlaubstagen – und einer freien Zeit vom 20. Dezember bis zum 11. Januar? Das wären dann 23 freie Tage, für die man im günstigsten Fall nur zehn Urlaubstage einsetzen muss.

Bildquelle: www.snygo.com