Wer kennt die Situation nicht: Es ist 19:00 Uhr, der Arbeitstag ist
längst zu Ende und Sie sitzen immer noch im Büro, vor Ihnen stapelweise
Arbeit, die Ihr Chef Ihnen kurzfristig auf den Schreibtisch geknallt hat.
Klar, eigentlich haben Sie Feierabend – aber eben nur theoretisch. Sie
beißen also in den sauren Apfel und machen sich ans Werk – bis in den
späten Abend hinein. Doch während Sie Ihrer Aufgabe nachgehen, kommen
Sie ins Grübeln. Wie oft sind Überstunden eigentlich zulässig?
Wann Sie Überstunden leisten müssen
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer nur zu Überstunden verpflichtet,
wenn das in Ihrem Vertrag eindeutig festgelegt ist. Der Gesetzgeber
sieht allerdings vor, dass im Falle einer außerordentlichen
betrieblichen Notlage oder im dringenden Interesse der Firma Überstunden
angeordnet werden können. Die Definition dieser Aussage ist zwar
schwammig, Sie können jedoch davon ausgehen, dass es rechtlich zulässig
ist, wenn sie bei einem in wirtschaftlich schweren Zeiten langerwarteten
Auftrag oder in der Endphase eines wichtigen Projektes Ihren Feierabend
nach hinten schieben müssen. Der Betriebsrat – so es einen gibt – hat
bei der Anordnung von Mehrarbeit übrigens ein Mitbestimmungsrecht.
Die Fälle müssen auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt sein –
anderenfalls ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, mehr Personal
einzustellen. Auch diese Regelung hat großen Interpretationsspielraum –
und wer traut sich schon, seinen Chef zu Neueinstellungen aufzufordern,
wenn gerade Personal entlassen wurde.
Ablehnen dürfen Sie Überstunden in der Regel nur, wenn Sie außerhalb der
regulären Arbeitszeit wichtigen anderen Verpflichtungen nachgehen
müssen. Das trifft dann zu, wenn Sie zum Beispiel einen Arzttermin haben
oder sich um kranke Angehörige kümmern müssen. Wenn Sie ohne diese
triftigen Gründe zulässig angeordnete Mehrarbeit verweigern, müssen Sie
mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar mit der Kündigung
rechnen.
Übrigens: Auch wenn Ihr Chef Überstunden anordnet, müssen die
gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Nähere Infos zum
Thema Arbeitszeit finden Sie hier. Außerdem gibt es eine
Zumutbarkeitsgrenze, die nicht überschritten werden darf.
Wie Sie Überstunden vergütet bekommen
Keine Sorge, jede Überstunde, die Sie anhäufen, bekommen Sie auch
vergütet. Es stellt sich lediglich die Frage in welcher Höhe und auf
welche Art. Meistens wird das im Tarifvertrag geregelt. Ausnahme: In
Ihrem Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass eine definierte Anzahl von
Überstunden bereits mit Ihrem Gehalt abgegolten ist.
Normalerweise ist jede geleistete Überstunde soviel wert wie eine
reguläre Arbeitstunde und wird dementsprechend abgegolten. Ausnahmen
sind vertraglich geregelte Zuschläge, zum Beispiel am Wochenende, an
Feiertagen oder ab einer bestimmten Uhrzeit.
Nicht immer werden Überstunden finanziell belohnt. Es ist genauso
üblich, dass die Stunden mit entsprechender Freizeit ausgeglichen
werden. Zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Überstunden abfeiern können,
entscheidet allerdings Ihr Chef, mit dem Sie natürlich entsprechende
Vereinbarungen treffen können.
Auf der anderen Seite können Sie nicht einfach von sich aus länger
arbeiten und dann eine entsprechende Bezahlung einfordern: Ihr Chef muss
die Mehrarbeit genehmigen bzw. anordnen.
Sonderfälle
Nicht für jeden Arbeitnehmer gelten die gleichen Überstunden-Regeln.
Jugendliche dürfen zum Beispiel nur zu Überstunden herangezogen werden,
wenn keine erwachsene Kraft zur Verfügung steht. Nach dem
Jugendarbeitsschutzgesetz muss die Mehrarbeit dann in den darauf
folgenden drei Wochen durch eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung
ausgeglichen werden.
Werdende oder stillende Mütter dürfen nach dem Mutterschutzgesetz
überhaupt keine Überstunden leisten; sie dürfen nach dem Gesetz eine
Arbeitszeit von acht Stunden täglich nicht überschreiten.
Stand: Dezember 2004