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Überstunden


Wer kennt die Situation nicht: Es ist 19:00 Uhr, der Arbeitstag ist längst zu Ende und Sie sitzen immer noch im Büro, vor Ihnen stapelweise Arbeit, die Ihr Chef Ihnen kurzfristig auf den Schreibtisch geknallt hat.

Klar, eigentlich haben Sie Feierabend – aber eben nur theoretisch. Sie beißen also in den sauren Apfel und machen sich ans Werk – bis in den späten Abend hinein. Doch während Sie Ihrer Aufgabe nachgehen, kommen Sie ins Grübeln. Wie oft sind Überstunden eigentlich zulässig?

Wann Sie Überstunden leisten müssen

Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer nur zu Überstunden verpflichtet, wenn das in Ihrem Vertrag eindeutig festgelegt ist. Der Gesetzgeber sieht allerdings vor, dass im Falle einer außerordentlichen betrieblichen Notlage oder im dringenden Interesse der Firma Überstunden angeordnet werden können. Die Definition dieser Aussage ist zwar schwammig, Sie können jedoch davon ausgehen, dass es rechtlich zulässig ist, wenn sie bei einem in wirtschaftlich schweren Zeiten langerwarteten Auftrag oder in der Endphase eines wichtigen Projektes Ihren Feierabend nach hinten schieben müssen. Der Betriebsrat – so es einen gibt – hat bei der Anordnung von Mehrarbeit übrigens ein Mitbestimmungsrecht.

Die Fälle müssen auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt sein – anderenfalls ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, mehr Personal einzustellen. Auch diese Regelung hat großen Interpretationsspielraum – und wer traut sich schon, seinen Chef zu Neueinstellungen aufzufordern, wenn gerade Personal entlassen wurde.

Ablehnen dürfen Sie Überstunden in der Regel nur, wenn Sie außerhalb der regulären Arbeitszeit wichtigen anderen Verpflichtungen nachgehen müssen. Das trifft dann zu, wenn Sie zum Beispiel einen Arzttermin haben oder sich um kranke Angehörige kümmern müssen. Wenn Sie ohne diese triftigen Gründe zulässig angeordnete Mehrarbeit verweigern, müssen Sie mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar mit der Kündigung rechnen.
 
















Übrigens: Auch wenn Ihr Chef Überstunden anordnet, müssen die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten eingehalten werden. Nähere Infos zum Thema Arbeitszeit finden Sie hier. Außerdem gibt es eine Zumutbarkeitsgrenze, die nicht überschritten werden darf.

Wie Sie Überstunden vergütet bekommen

Keine Sorge, jede Überstunde, die Sie anhäufen, bekommen Sie auch vergütet. Es stellt sich lediglich die Frage in welcher Höhe und auf welche Art. Meistens wird das im Tarifvertrag geregelt. Ausnahme: In Ihrem Arbeitsvertrag ist festgelegt, dass eine definierte Anzahl von Überstunden bereits mit Ihrem Gehalt abgegolten ist.

Normalerweise ist jede geleistete Überstunde soviel wert wie eine reguläre Arbeitstunde und wird dementsprechend abgegolten. Ausnahmen sind vertraglich geregelte Zuschläge, zum Beispiel am Wochenende, an Feiertagen oder ab einer bestimmten Uhrzeit.

Nicht immer werden Überstunden finanziell belohnt. Es ist genauso üblich, dass die Stunden mit entsprechender Freizeit ausgeglichen werden. Zu welchem Zeitpunkt Sie Ihre Überstunden abfeiern können, entscheidet allerdings Ihr Chef, mit dem Sie natürlich entsprechende Vereinbarungen treffen können.

Auf der anderen Seite können Sie nicht einfach von sich aus länger arbeiten und dann eine entsprechende Bezahlung einfordern: Ihr Chef muss die Mehrarbeit genehmigen bzw. anordnen.

Sonderfälle

Nicht für jeden Arbeitnehmer gelten die gleichen Überstunden-Regeln.

Jugendliche dürfen zum Beispiel nur zu Überstunden herangezogen werden, wenn keine erwachsene Kraft zur Verfügung steht. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz muss die Mehrarbeit dann in den darauf folgenden drei Wochen durch eine entsprechende Arbeitszeitverkürzung ausgeglichen werden.

Werdende oder stillende Mütter dürfen nach dem Mutterschutzgesetz überhaupt keine Überstunden leisten; sie dürfen nach dem Gesetz eine Arbeitszeit von acht Stunden täglich nicht überschreiten.

Stand: Dezember 2004