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Telefonisten abwimmeln

Bei Anruf: Werbung!
Die Situation ist wahrscheinlich jedem bekannt: Man hat sich in Unterlagen vertieft oder beschäftigt sich mit einem wichtigen Auftrag, da klingelt das Telefon. Sie nehmen den Hörer ab. Es meldet sich eine überfreundliche Stimme, die Sie über die neue Lotteriegemeinschaft Glücks X unterrichten möchte.

Wahrscheinlich reagieren Sie ärgerlich – oder zumindest genervt. Jemand unterbricht Sie bei Ihrer Arbeit, nur um Ihnen etwas aufzuschwätzen, was Sie weder brauchen noch besitzen möchten.

Wer alle paar Monate einen solchen Anruf bekommt, der kann wahrscheinlich locker darüber hinwegsehen – wenn sich das Ganze allerdings häuft, sollte man etwas dagegen unternehmen – schon, um seine Nerven zu entlasten!

Wenn Sie sich fragen, woher die werbende Firma eigentlich Ihre Telefonnummer hat oder wie sie auf Sie aufmerksam wurde, ist die Antwort einfach: Es gibt unzählige Unternehmen, die sich auf das Sammeln von Adressen und persönlichen Verbraucher-Informationen spezialisiert haben. Diese Informationen werden aus Umfragen, Gewinnspielen oder verschiedenen Registrierungen zusammengetragen, ausgewertet – und später an die Telefonwerber verkauft.

Das Gesetz ist auf Ihrer Seite!

Telefonwerbung ist, rein rechtlich gesehen, nicht erlaubt. Natürlich dürfen Unternehmen durch Werbemittel auf sich aufmerksam machen – zum Beispiel durch Postwurfsendungen. Sobald Werbung aber in den privaten oder geschäftlichen Raum eindringt, wie dies bei Telefonanrufen oder Faxsendungen der Fall ist, macht sich die werbende Firma strafbar.

Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie um einen Werbe- bzw. Informationsanruf gebeten haben. Das passiert manchmal, ohne dass man sich dessen bewusst ist. Zum Beispiel, wenn Sie bei einem Gewinnspiel die Frage nach weiteren Informationen mit einem „Ja“ beantworten und das entsprechende Kästchen ankreuzen.
 
















Auch wenn Sie mit dem Anrufer in einem geschäftlichen oder vertraglichen Verhältnis stehen, darf er zum Telefonhörer greifen, um Ihre Nummer zu wählen – natürlich nur solange bis Sie ihm dies ausdrücklich untersagen.

Das Gleiche gilt auch, wenn der Anrufer davon ausgehen kann, dass Ihr Unternehmen einen direkten Nutzen von dem von ihm angebotenen Produkt hätte. Bekommen Sie allerdings ein Angebot von einem Tiefkühlwaren-Versand und Ihr Unternehmen hat nichts mit einer verwandten Branche zu tun, ist dies unzulässig. Auch Büromaterial darf nicht einfach per Telefon beworben werden – da ist der Nutzen für den Angerufenen zu unspezifisch.

Für E-Mail- oder SMS-Werbung gelten die gleichen Vorschriften. Mehr dazu unter „Spam-Mails“.

Wie Sie Telefonisten stoppen

Vorsicht: Wenn Sie freundlich auf ein Angebot eingehen, werden sich die Anrufe künftig häufen. Überlegen Sie gut, ob Sie das wirklich möchten.

Wenn nicht, machen Sie dem Anbieter sofort klar, dass Sie niemals Informationen angefordert haben und von etwaigen Angeboten nichts wissen wollen. Lässt der Anrufer nicht locker, fragen Sie ihn nach seinem Namen und dem seines Auftraggebers. Jetzt, aber spätestens dann, wenn Sie ihn darauf aufmerksam machen, dass sein Vorgehen geltendem Recht widerspricht, wird er sich schnell verabschieden.

Wenn Sie das Bedürfnis haben, können Sie den Anrufer der zuständigen Wettbewerbszentrale melden.

Wenn alles nichts hilft und Sie trotzdem mit Anrufen, Faxen oder E-Mails bombardiert werden, bleibt nur noch der Gang zum Anwalt.

Dieser mahnt die werbende Firma zunächst schriftlich ab, dann folgt eine Unterlassenserklärung mit Androhung einer Geldstrafe. Ist dem Unternehmen auch das noch nicht genug, können Sie spätestens jetzt gerichtliche Schritte einleiten – und dann wird es für den Betreffenden teuer!