Bei Anruf: Werbung!
Die Situation ist wahrscheinlich jedem bekannt: Man hat sich in
Unterlagen vertieft oder beschäftigt sich mit einem wichtigen Auftrag,
da klingelt das Telefon. Sie nehmen den Hörer ab. Es meldet sich eine
überfreundliche Stimme, die Sie über die neue Lotteriegemeinschaft
Glücks X unterrichten möchte.
Wahrscheinlich reagieren Sie ärgerlich – oder zumindest genervt. Jemand
unterbricht Sie bei Ihrer Arbeit, nur um Ihnen etwas aufzuschwätzen, was
Sie weder brauchen noch besitzen möchten.
Wer alle paar Monate einen solchen Anruf bekommt, der kann
wahrscheinlich locker darüber hinwegsehen – wenn sich das Ganze
allerdings häuft, sollte man etwas dagegen unternehmen – schon, um seine
Nerven zu entlasten!
Wenn Sie sich fragen, woher die werbende Firma eigentlich Ihre
Telefonnummer hat oder wie sie auf Sie aufmerksam wurde, ist die Antwort
einfach: Es gibt unzählige Unternehmen, die sich auf das Sammeln von
Adressen und persönlichen Verbraucher-Informationen spezialisiert haben.
Diese Informationen werden aus Umfragen, Gewinnspielen oder
verschiedenen Registrierungen zusammengetragen, ausgewertet – und später
an die Telefonwerber verkauft.
Das Gesetz ist auf Ihrer Seite!
Telefonwerbung ist, rein rechtlich gesehen, nicht erlaubt. Natürlich
dürfen Unternehmen durch Werbemittel auf sich aufmerksam machen – zum
Beispiel durch Postwurfsendungen. Sobald Werbung aber in den privaten
oder geschäftlichen Raum eindringt, wie dies bei Telefonanrufen oder
Faxsendungen der Fall ist, macht sich die werbende Firma strafbar.
Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie um einen Werbe- bzw.
Informationsanruf gebeten haben. Das passiert manchmal, ohne dass man
sich dessen bewusst ist. Zum Beispiel, wenn Sie bei einem Gewinnspiel
die Frage nach weiteren Informationen mit einem „Ja“ beantworten und das
entsprechende Kästchen ankreuzen.
Auch wenn Sie mit dem Anrufer in einem geschäftlichen oder vertraglichen
Verhältnis stehen, darf er zum Telefonhörer greifen, um Ihre Nummer zu
wählen – natürlich nur solange bis Sie ihm dies ausdrücklich untersagen.
Das Gleiche gilt auch, wenn der Anrufer davon ausgehen kann, dass Ihr
Unternehmen einen direkten Nutzen von dem von ihm angebotenen Produkt
hätte. Bekommen Sie allerdings ein Angebot von einem
Tiefkühlwaren-Versand und Ihr Unternehmen hat nichts mit einer
verwandten Branche zu tun, ist dies unzulässig. Auch Büromaterial darf
nicht einfach per Telefon beworben werden – da ist der Nutzen für den
Angerufenen zu unspezifisch.
Für E-Mail- oder SMS-Werbung gelten die gleichen Vorschriften. Mehr dazu
unter „Spam-Mails“.
Wie Sie Telefonisten stoppen
Vorsicht: Wenn Sie freundlich auf ein Angebot eingehen, werden sich die
Anrufe künftig häufen. Überlegen Sie gut, ob Sie das wirklich möchten.
Wenn nicht, machen Sie dem Anbieter sofort klar, dass Sie niemals
Informationen angefordert haben und von etwaigen Angeboten nichts wissen
wollen. Lässt der Anrufer nicht locker, fragen Sie ihn nach seinem Namen
und dem seines Auftraggebers. Jetzt, aber spätestens dann, wenn Sie ihn
darauf aufmerksam machen, dass sein Vorgehen geltendem Recht
widerspricht, wird er sich schnell verabschieden.
Wenn Sie das Bedürfnis haben, können Sie den Anrufer der zuständigen
Wettbewerbszentrale melden.
Wenn alles nichts hilft und Sie trotzdem mit Anrufen, Faxen oder E-Mails
bombardiert werden, bleibt nur noch der Gang zum Anwalt.
Dieser mahnt die werbende Firma zunächst schriftlich ab, dann folgt eine
Unterlassenserklärung mit Androhung einer Geldstrafe. Ist dem
Unternehmen auch das noch nicht genug, können Sie spätestens jetzt
gerichtliche Schritte einleiten – und dann wird es für den Betreffenden
teuer!