Bei Stellenangeboten wird meistens versucht, auf relativ kleinem Raum
möglichst viele Informationen unterzubringen. Da muss man schon genau
lesen, wenn man herausfinden will, wer wen für was und zu welchen
Bedingungen sucht.
In der Regel sind Stellenannoncen wie folgt gegliedert:
•
Vorstellung des Unternehmens
• Zu besetzende Position
•
Aufgabenbeschreibung
• Geforderte Qualifikationen
•
Bedingungen (Einstellungsdatum, Vergütung etc.)
• Daten zur
Kontaktaufnahme
Wer sich auf eine Anzeige bewerben möchte, sollte sie von Anfang bis
Ende genau lesen – und erst danach entscheiden, ob sich eine Bewerbung
wirklich lohnt.
Vorstellung des UnternehmensMeistens geht aus der
Stellenanzeige hervor, welches Unternehmen Verstärkung sucht. Man sollte
sich also zuerst einmal überlegen, ob man für die Branche und deren
speziellen Vertreter überhaupt arbeiten möchte. Wem die drei Sätze, mit
denen sich die Firma in der Stellenanzeige präsentiert, zu wenig sind,
der kann sich leicht über das Internet genauer informieren.
Achtung bei Stellenanzeigen von Personalberatungen: Um zu verhindern,
dass Sie sich bei Ihrem eigenen Arbeitgeber bewerben, sollten Sie Ihre
Aussendungen unbedingt mit einem entsprechenden Sperrvermerk versehen.
Zu besetzende PositionLassen Sie sich nicht abschrecken, wenn
die Bezeichnung der zu besetzenden Position nicht genau Ihrem Wunschjob
entspricht. Besonders, seit sich auch englische Tätigkeitsbezeichnungen
mehr und mehr durchsetzen, gibt es zahlreiche Möglichkeiten, ein- und
dieselbe Stelle zu benennen. Lesen Sie einfach weiter: Die
Aufgabenbeschreibung müsste Ihnen verdeutlichen, ob die Stelle Ihrem
Profil entspricht.
AufgabenbeschreibungJetzt müsste eigentlich klar werden, ob
die Stelle zu Ihnen passt. Wenn Sie immer noch unsicher sind, dann rufen
Sie einfach beim Unternehmen an und holen Sie weitere Informationen ein!
Je mehr Sie über die Stelle wissen, umso genauer können Sie Ihr
Bewerbungsschreiben darauf abstimmen – und umso größer sind Ihre
Chancen, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden.
Übrigens verbietet das Allgemeine Gleichstellungsgesetz
geschlechtsspezifische Stellenausschreibungen („Wir suchen eine
charmante Empfangsdame“) – bis auf wenige Ausnahmen, bei denen es nicht
anders geht (Model oder Tänzerin zum Beispiel).
Geforderte QualifikationenDie geforderten Qualifikationen
lassen sich in zweimal zwei Kategorien unterteilen: die Hard und die
Soft Skills (harte und weiche Kompetenzen) sowie die unbedingt
geforderten und die gewünschten Qualifikationen.
Zu den Hard Skills zählen zum Beispiel Ausbildung, Fachwissen und
Erfahrungen. Unter dem Begriff Soft Skills werden persönliche
Eigenschaften wie Organisationstalent, soziales Verhalten,
Kommunikationsfähigkeit oder Verhandlungsgeschick zusammengefasst.
Welche gefordert und welche lediglich gewünscht sind, lässt sich leider
oft nicht eindeutig herausfinden – oder nur, wenn man genau liest:
Formulierungen wie „vorausgesetzt werden“, „sind wichtig“, „gesucht
wird“ oder „perfekte ....kenntnisse sind erforderlich“ beschreiben
unbedingt geforderte Qualifikationen. Und wenn Berufserfahrung gefragt
ist, ist es sinnlos, sich zu bewerben, wenn man eben erst die Uni
verlassen hat. „Sollten Sie mitbringen“, „werden gewünscht“,
„idealerweise“, „wären von Vorteil“ – derartige Konstruktionen
umschreiben gewünschte Qualifikationen. Prinzipiell gilt: Je ungenauer
die Anforderungen beschrieben sind, umso weniger müssen sie unbedingt
erfüllt werden.
Noch schwieriger ist es bei den Soft Skills: Denn was ist wohl genau
gemeint mit Begriffen wie Zuverlässigkeit, Belastbarkeit, Engagement,
Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein oder Konfliktfähigkeit?
Wenn allerdings Stressresistenz und Flexibilität gefragt sind, kann man
davon ausgehen: Ein regelmäßiger Feierabend wird nicht garantiert. Wer
also Wert darauf legt, jeden Tag pünktlich um fünf seinen Schreibtisch
zu verlassen, kann sich eine Bewerbung sparen.
BedingungenUntersuchungen haben ergeben, dass die Höhe des
Gehalts – wenn überhaupt – nur in gehobenen Positionen verhandelbar ist.
Wird im Stellenangebot die Vergütung (zum Beispiel nach Tarif)
angegeben, können Sie folglich davon ausgehen, dass der Spielraum nach
oben sehr begrenzt ist.
Beim Einstellungsdatum haben Sie bessere Verhandlungschancen. Wenn Sie
perfekt auf die Stelle passen, wird man vielleicht auch einen Monat auf
Sie warten, wenn Sie nicht früher aus Ihrem alten Arbeitsvertrag kommen.
Bewerben oder nicht?Wenn Sie erheblich über- oder
unterqualifiziert sind, können Sie sich die Arbeit, eine Bewerbung zu
schreiben, sparen. Mindestens 60 Prozent der geforderten Qualifikationen
sollten Sie erfüllen – sonst macht eine Bewerbung keinen Sinn.
Und wenn Sie sich bewerben, dann sollten Sie es richtig tun. Eine
Nullachtfünfzehn-Bewerbung bringt gar nichts. Ihr Bewerbungsschreiben
muss genau auf die ausgeschriebene Stelle zugeschnitten sein – und wenn
Ihr Profil nicht exakt dem entspricht, was augenscheinlich erwartet
wird, dann sollten Sie erläutern, warum Sie trotzdem überzeugt sind,
dass Sie der oder die Richtige sind.