LeitzKnowHow
Recht auf Getränke
 

Gerade im Sommer geht das Thema immer wieder durch die Medien: Um gesund
zu bleiben, sollte man täglich mindestens zwei Liter alkoholfreie
Flüssigkeit zu sich nehmen – und dieser Wert gilt schon bei minimaler
körperlicher Beanspruchung! Wenn Sie Sport treiben, in Ihrem Job
körperlichen Belastungen ausgesetzt sind oder es die Tagestemperaturen
erfordern, sollten Sie die zwei Liter erheblich überschreiten.
In vielen Betrieben ist es die Regel, dass der Arbeitgeber entweder Getränke
kostenlos zur Verfügung stellt oder man sich an einem Getränkeautomaten
versorgen kann.
Wenn Sie jedoch Ihre Wasserflaschen mitbringen
müssen oder Ihr Chef Ihnen sogar verbietet, an Ihrem Arbeitsplatz zu
trinken, sollten Sie ihn unbedingt auf die rechtliche Lage aufmerksam
machen – schließlich geht es um Ihre Gesundheit!
Pochen Sie auf Ihr Recht!
Klar, ein Gespräch, in dem es um
Vorschriften, Rechte und persönliche Anliegen geht, ist nie einfach.
Doch wenn Sie nicht nur für sich, sondern auch für Ihre Kolleginnen und
Kollegen sprechen und Ihren Chef auf die gesundheitlichen Risiken und
Auswirkungen eines Flüssigkeitsmangels hinweisen, wird er seine
Ansichten wahrscheinlich überdenken. Immerhin können
Konzentrationsschwäche, Müdigkeit, Vergesslichkeit und
Kreislaufbeschwerden auftreten, wenn man zu wenig trinkt – es geht also
sowohl um die Gesundheit als auch um die Effizienz der Arbeit.
Verbietet Ihr Arbeitgeber Ihnen generell, am Arbeitsplatz zu trinken,
weil er meint, das käme bei den Kunden negativ an, sollten Sie
überprüfen, ob diese Abmachung mit Zustimmung des Betriebs- oder
Personalrats getroffen wurde. Ist dies nicht der Fall, weisen Sie ihn
darauf hin, dass er nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz
rechtswidrig handelt oder wenden Sie sich selbst an den Betriebsrat.

Müssen Sie in Ihrem Betrieb alle Getränke selbst mitbringen oder am
Getränkeautomat kaufen, sollten Sie sich ebenfalls wehren. Nach der
Arbeitsstättenverordnung ist der Arbeitgeber unter anderem für die
Sicherheit und Gesundheit seiner Angestellten verantwortlich. In
Paragraph 29 unter Absatz (4) heißt es: „Trinkwasser oder ein anderes
alkoholfreies Getränk muss den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt
werden.“
Da es sich hierbei nicht um ein Gesetz, sondern
lediglich um eine Verordnung handelt, können Verstöße allerdings nicht
geahndet werden. Erst wenn ein Arbeitnehmer nachweislich durch den
Flüssigkeitsverlust während der Arbeit gesundheitlich geschädigt wurde,
kann er seinen Arbeitgeber auf Entschädigung verklagen.
Trinken erlaubt – aber was?
Grundsätzlich muss Ihr
Arbeitgeber nur Trinkwasser bereitstellen – auf Saft oder andere
Getränke haben Sie keinen Anspruch.
Gibt es in Ihrem Betrieb
einen Frischwasserspender, sollten Sie kontrollieren, ob das Gerät
entsprechend der Herstellerangaben aufgestellt und regelmäßig gereinigt
wird: Denn sonst besteht die Gefahr, dass sich krankheitserregende
Mikroorganismen bilden – und im schlimmsten Fall kann ein erfrischendes
Glas Wasser zu einem Krankenhausbesuch führen!
Stand: Juli
2004