Seit Oktober 2002 regelt § 3 der Arbeitsstättenverordnung den Schutz der
Nichtraucher während der Arbeitszeit wie folgt:
(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit
die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den
Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.
(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber
Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des
Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, seine Beschäftigten vor
Belästigung durch Rauch zu schützen – und zwar nicht erst, wenn sich
Nichtraucher beschweren. Einfach nur an die Mitarbeiter zu appellieren,
dass sie Rücksicht nehmen oder sich auf eine Regelung einigen sollen,
reicht nicht aus.
Absatz 2 der Verordnung wurde inzwischen dadurch verschärft, dass das
Rauchen seit Mitte 2007 in öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxen und
Behördengebäuden bundesweit sowie in einigen Bundesländern auch in
Gaststätten verboten ist. Wer dort arbeitet, ist also keinem Qualm mehr
ausgesetzt.
Einvernehmliche Regelungen sind besser als BefehleSich im
Guten zu einigen wahrt den Betriebsfrieden – niemand wird als
Spielverderber abgestempelt und isoliert. Ganz abgesehen davon werden
einvernehmlich getroffene Regelungen meist besser eingehalten. Und weil
Rauchen ja sehr viel mit Gewohnheit zu tun hat und man von sich
schlechte Gewohnheiten nicht so leicht abgewöhnen kann, sollte man die
Einführung von Raucherzonen rechtzeitig ankündigen und dabei gleich
mitteilen, dass es sich nicht um eine willkürliche Schikane oder
Forderung militanter Nichtraucher handelt, sondern um die Umsetzung
gesetzlicher Vorschriften, deren Missachtung teuer werden kann.
Wer das Pech hat, einen Vorgesetzten zu haben, der selbst starker
Raucher ist und bei dem alle Apelle an die Vernunft nichts helfen,
sollte den Betriebsrat anrufen oder sich an den obersten Chef wenden.
Denn wie bereits gesagt: Nichtraucherschutz ist keine Gefälligkeit,
sondern eine gesetzliche Vorschrift.
Wenn alles nichts hilft, kann man das Gewerbeaufsichtsamt einschalten
Jemand kommt dann vorbei, schaut sich die Lage an und zwingt dann den
Arbeitgeber dazu, entsprechende Regelungen einzuführen. Passiert auch
dann weiterhin nichts, kann das Amt ein Bußgeld verhängen und
schließlich den Arbeitgeber sogar vor Gericht bringen.
Welche Regelungen sind möglich?Generelle Rauchverbote
sind überall da zu erlassen, wo Nichtraucher sich aufhalten müssen. Das
gilt auch für den Pausenraum, wenn es nur einen gibt.
Es ist möglich, getrennte Büros und Gemeinschaftsräume für Raucher und
Nichtraucher einzurichten.
Oder es können Raucherzonen deklariert werden. Es kann allerdings nicht
sein, dass die Raucher sich einfach in einer Ecke des Großraumbüros
sammeln und der Qualm dann eben von dort durchs ganze Büro zieht.
Last but not least kann man eine perfekte Lüftung einbauen – vor diesen
erheblichen Kosten schrecken Arbeitgeber aber in der Regel zurück.
Rauchpausen während der Arbeitszeit?Auch hier kann der
Betrieb unterschiedliche Regelungen treffen. Entweder werden Rauchpausen
grundsätzlich nicht bezahlt, was in der Praxis sicher schwer umzusetzen
ist, oder man kann festlegen, wie lange Rauchpausen dauern und wie oft
sie gemacht werden dürfen. Wird keine Regelung getroffen, besteht die
Gefahr, dass sich Nichtraucher ungerecht behandelt fühlen, wenn sich
Raucher stündlich eine Auszeit gönnen. Da hilft dann nur, den
Nichtrauchern einen Ausgleich in Form von Geld oder Zeit zu gewähren –
und das wirkt zudem als Anreiz, das Rauchen aufzugeben.
Nicht mehr tun, was man nicht lassen kannViele Raucher würden
gerne aufhören – aber sie glauben, es nicht zu können. Manche
Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern Unterstützung bei der Entwöhnung
an, indem sie entsprechende Kurse vermitteln und sich an den Kosten
beteiligen.
Wer bis zum 20. Lebensjahr nicht raucht, wird sehr wahrscheinlich nicht
mehr damit anfangen. Und weil Auszubildende meistens knapp bei Kasse
sind, wirken hier Prämien besonders gut. Entweder als Geldleistung. Oder
wie wäre es als Belohnung mit einem Nichtraucherfest?
Stand: September 2007