LeitzKnowHow
Radio hören bei der Arbeit
 
Wenn Sie in einem eigenen Büro sitzen, haben Sie Glück gehabt: Ob das
Radio läuft, mit welcher Musik Sie am besten entspannen und in welcher
Lautstärke Ihr Arbeitsplatz beschallt wird, können Sie ganz für sich
selbst entscheiden! Und wenn Kunden zu Besuch sind, sollten Sie das
Radio sowieso abschalten – Musik kann zwar entspannend sein, lenkt aber
doch ab.
Doch wie steht’s mit all denen, die ihr Büro mit zwei, drei oder mehr Kollegen teilen? Hier ist vor allem Diplomatie und Rücksichtnahme gefragt – man muss sich schließlich auf ein einziges Gerät einigen. Denn wenn alle gleichzeitig mit dem eigenen Radio oder via Internet ihre jeweilige Lieblingsmusik hören würden, wäre der Hörsturz vorprogrammiert.
Grundsätzlich sollte jeder bedenken, dass er seine Arbeit so effizient wie möglich erledigen muss und vom Gedudel nicht gestört oder abgelenkt werden sollte. Wenn alle bei Musik arbeiten können, gibt es kein Problem. Und Vorgesetzte können ein Radioverbot nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchsetzen.
Arbeitsatmosphäre oder Konzertstimmung?
Damit Regelungen und Rücksichtgebote nicht erst nach entnervenden Wochen vereinbart werden, sollten Sie sich nach der ersten Beschwerde umgehend zusammensetzen – und natürlich sollten bei diesem Gespräch alle Betroffenen anwesend sein. Schließlich wollen Sie einen Kompromiss finden, mit dem alle leben bzw. arbeiten können. Über folgende Punkte sollten Sie dabei eine Einigung erzielen:
Doch wie steht’s mit all denen, die ihr Büro mit zwei, drei oder mehr Kollegen teilen? Hier ist vor allem Diplomatie und Rücksichtnahme gefragt – man muss sich schließlich auf ein einziges Gerät einigen. Denn wenn alle gleichzeitig mit dem eigenen Radio oder via Internet ihre jeweilige Lieblingsmusik hören würden, wäre der Hörsturz vorprogrammiert.
Grundsätzlich sollte jeder bedenken, dass er seine Arbeit so effizient wie möglich erledigen muss und vom Gedudel nicht gestört oder abgelenkt werden sollte. Wenn alle bei Musik arbeiten können, gibt es kein Problem. Und Vorgesetzte können ein Radioverbot nur mit Zustimmung des Betriebsrats durchsetzen.
Arbeitsatmosphäre oder Konzertstimmung?
Damit Regelungen und Rücksichtgebote nicht erst nach entnervenden Wochen vereinbart werden, sollten Sie sich nach der ersten Beschwerde umgehend zusammensetzen – und natürlich sollten bei diesem Gespräch alle Betroffenen anwesend sein. Schließlich wollen Sie einen Kompromiss finden, mit dem alle leben bzw. arbeiten können. Über folgende Punkte sollten Sie dabei eine Einigung erzielen:

Die Lautstärke: Wie laut die Musik sein sollte, darf der Kollege entscheiden, der dem Gerät am nächsten sitzt – logisch. Wenn der aber schwerhörig zu sein scheint und Kollegen am anderen Ende des Raumes sich trotzdem belästigt fühlen, muss das Radio leiser gedreht werden. Der mit den schwächsten Nerven ist der Maßstab, auch wenn die anderen seine Sensibilität übertrieben finden. Berücksichtigen sollte man aber auch, dass Kunden bei einem Anruf nicht den Eindruck bekommen sollten, sie telefonierten mit einem Plattenladen. Um herauszufinden ab welcher Lautstärke das der Fall ist, machen Sie doch einfach den „Selbsttest“ und rufen Sie mal an.
Der Musikgeschmack: Der Azubi will Techno, Frau Maier hört lieber klassische Musik und Sie stehen auf Oldies. Um zu einer Einigung zu kommen, müssen diejenigen mit dem extravaganten Musikgeschmack zurückstecken – es geht darum, dass sich keiner von der Art der Musik gestört fühlt. Schlagen Sie doch einen Radiosender vor, der ein möglichst breites Musikangebot bietet und wenig Wortbeiträge sendet. Hintergrundmusik ist weniger ablenkend als ein spannender Beitrag zum Thema Gehaltserhöhungen.
ON und OF : Vereinbaren Sie zum Schluss eine sogenannte „freiwillige Selbstkontrolle“: Jeder darf das Radio ausschalten, wenn er sich besonders konzentrieren muss. Und dann darf niemand meckern – Toleranz ist gefragt. Denn die Arbeit geht schließlich über das Radiovergnügen, und das muss auch derjenige einsehen, der unbedingt noch den ersten Platz der Charts hören will.
GEZ und Gema – schon gezahlt?
Grundsätzlich muss jedes einzelne Radio- bzw. Empfangsgerät bei der GEZ angemeldet werden. Da der Computer noch nicht als Empfänger gilt, bleiben die Benutzer des Web-Radios von den Gebühren vorerst verschont, ab 2005 ändert sich das jedoch.
Da die „Detektive“ der GEZ ihre Ohren überall zu haben scheinen, lohnt
sich ein Betrug selten – entweder Sie bekommen haufenweise Post oder
werden von einem GEZ-Mitarbeiter bei der Arbeit überrascht. Da jede
Firma zur Auskunft verpflichtet ist und die Strafe für nichtangemeldete
Radios Ihrem Chef zur Last gelegt wird, sollten Sie es nicht darauf
ankommen lassen.
Übrigens kann es sein, dass Sie nicht nur an die GEZ, sondern auch an die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungstechnik) Geld überweisen müssen. Diese Gebühren fallen an, sobald öffentlich Musik gespielt wird – und das wissen die wenigsten. Wenn Sie also auch Kunden oder Lieferanten mit Radio unterhalten oder gemapflichtige Musik in Ihrer Telefonwarteschleife laufen lassen, müssen Sie dies bei der Gema anmelden, sonst bekommen Sie bald Besuch – und die Gema-Mitarbeiter sind genauso hartnäckig wie die der GEZ!
Übrigens kann es sein, dass Sie nicht nur an die GEZ, sondern auch an die Gema (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungstechnik) Geld überweisen müssen. Diese Gebühren fallen an, sobald öffentlich Musik gespielt wird – und das wissen die wenigsten. Wenn Sie also auch Kunden oder Lieferanten mit Radio unterhalten oder gemapflichtige Musik in Ihrer Telefonwarteschleife laufen lassen, müssen Sie dies bei der Gema anmelden, sonst bekommen Sie bald Besuch – und die Gema-Mitarbeiter sind genauso hartnäckig wie die der GEZ!