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Probezeit


In der Probezeit können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennenlernen und prüfen, ob sie zueinander passen. Schließlich hatte das Bewerbungsgespräch nur einen kurzen Eindruck ermöglicht – und erst der Alltag wird zeigen, ob er richtig war. Deshalb kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit auch leichter gekündigt werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht – aber es wird wohl kaum einen Arbeitsvertrag geben, in dem keine Probezeit vereinbart ist. Üblich sind drei bis sechs Monate. Bei Ausbildungsverhältnissen darf die Probezeit nicht länger als vier Monate dauern.

Nutzen Sie die Chance, die Ihnen geboten wird. Gehen Sie mit Eifer, aber nicht mit Übereifer ans Werk. Versuchen Sie, zu Ihren neuen Kolleginnen und Kollegen ein gutes Verhältnis aufzubauen. Beobachten Sie erst einmal, und bringen Sie dann Ihre Ideen ein – ohne besserwisserisch zu wirken. Sicher wird bei der Entscheidung, ob Sie Ihre Probezeit bestanden haben, auch bewertet, wie Sie sich in das Team integriert haben. Mindestens genauso wichtig ist aber natürlich, was Ihr neuer Chef von Ihnen hält. Suchen Sie deshalb schon während der Probezeit ein bewertendes Gespräch mit ihm, damit Sie auf seine Kritikpunkte reagieren können. denn wenn Sie diese erst am Ende der Probezeit erfahren, kann es zu spät sein.
 
















Unbefristetes Arbeitsverhältnis mit Probezeit oder befristetes Probearbeitsverhältnis?
Achtung beim Vertragsabschluss, der Teufel steckt im Detail: Immer häufiger schließen Arbeitgeber ein befristetes Probearbeitsverhältnis ab. Dieses endet in jedem Fall und ganz automatisch nach der vereinbarten Zeit. Gegebenenfalls wird Ihr Chef Ihnen dann einen neuen (unbefristeten) Vertrag anbieten.

Anders verhält es sich bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis mit vorgeschalteter Probezeit. Dieses geht nach Ablauf der Testphase in ein normales Arbeitsverhältnis über – es sei denn, Sie oder Ihr Chef entscheiden sich anders und kündigen.

Kündigung
In der Regel können beide Seiten mit einer Frist von mindestens 14 Tagen problemlos kündigen – und zwar bis zum allerletzten Tag der Probezeit. Der Betriebsrat muss auch bei Kündigungen innerhalb der Probezeit angehört werden. Selbst in dieser Testphase kann man also nicht von heute auf morgen vor die Tür gesetzt werden.

Schwangeren kann auch während der Probezeit nur gekündigt werden, wenn die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde zustimmt – und das ist selten.

Dauert die Probezeit mehr als sechs Monate, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz.

Bezahlung
Oft wird schon beim Abschluss des Arbeitsvertrags vereinbart, dass das Gehalt nach der Probezeit steigen wird. Werden Sie nach Tarif bezahlt, dürfen Sie auch während der Probezeit nicht unter Tarif verdienen.

Urlaub
Meistens wird für die Probezeit eine Urlaubssperre ausgesprochen – und das ist auch nachvollziehbar. Schließlich kann man sich nur kennenlernen, wenn man vor Ort ist und zusammenarbeitet. Und außerdem „verdient“ man sich seine Urlaubstage ja erst nach und nach. Man müsste sie also gegebenenfalls zurückerstatten, wenn das Arbeitsverhältnis während der Probezeit frühzeitig beendet würde.
 
Das heißt aber gleichzeitig: Bereits während der Probezeit wird Urlaub angesammelt – man kann ihn nur erst im Anschluss nehmen. Wird das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet, kann man sich die Tage ausbezahlen lassen oder entsprechend freinehmen.

Krankheit
Endlich ein neuer Job. Und nun das: Eine Krankheit fesselt Sie ans Bett. Sie sollten unbedingt alles dafür tun, dass Ihr Arbeitgeber nicht den Eindruck erhält, Sie würden krankfeiern. Er hat zwar kein Anrecht darauf, zu erfahren, was genau Ihnen fehlt. Wenn es irgendwie geht, sollten Sie es ihm aber freiwillig mitteilen: Denn dass Sie gegen einen unverschuldeten Autounfall, eine Blindarmentzündung oder die Masernepidemie machtlos sind, leuchtet ihm sicher ein.

Wer mehr als vier Wochen ununterbrochen in einem Arbeitsverhältnis steht, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Konnten Sie aber an insgesamt mehr als zehn Arbeitstagen der Probezeit nicht im Büro erscheinen, kann die Testphase entsprechend verlängert werden. Dauert die Probezeit dadurch mehr als sechs Monate, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz.

Stand: Mai 2008
Bildquelle: aboutpixel.de