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Privates am Arbeitsplatz

 

An der Wand hängen von den Kindern gemalte Bilder. Auf den Fensterbänken stehen liebevoll gehegte Topfpflanzen. Von der Decke baumelt ein selbstgebasteltes Mobile. Den Bildschirm krönen Nippesfiguren. Und auf dem Schreibtisch steht eine Kaffeetasse mit der Aufschrift „Mutter ist die Beste“. Manche Büros ähneln Wohnzimmern. Warum also zwischendurch nicht auch Privates erledigen? Schließlich braucht man hin und wieder mal eine Pause. Doch was ist eigentlich erlaubt – und wo kann es Probleme geben?

Wie gemütlich darf ein Büro sein?
Diese Frage kann man eigentlich nur so beantworten: Es kommt darauf an. In manchen Firmen stört es niemanden, wenn man sich seine Arbeitsumgebung nach dem persönlichen Geschmack gestaltet. Andere haben strenge Regeln, die sich von der CI – der Corporate Identity – des Unternehmens ableiten und die sich sogar auf die Farbe der Ordner und das Design der Schreibtischgarnitur auswirken können. Fragen Sie also am besten nach – oder testen Sie aus, wie weit Sie gehen können. Denken Sie aber daran: Von den Accessoires, die Sie in Ihrem Büro aufstellen, kann man auch auf Ihre Persönlichkeit schließen.

My office is my castle?
Außer Ihnen hat niemand in Ihrem Büro etwas verloren? Und deshalb schließen Sie ab, wenn Sie das Zimmer verlassen? In manchen Betrieben ist das üblich. In den meisten nicht. Denn schließlich brauchen auch Ihre Kollegen Zugang zu wichtigen Unterlagen. Gewöhnlich gibt es eine Schreibtischschublade oder einen Garderobenschrank, den man abschließen kann. Hier finden Sie Platz für persönliche Wertsachen.
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Das heißt aber nicht, dass man einfach im Büro von anderen herumschnüffeln darf. Auch am Arbeitsplatz gibt es ein Recht auf Privatsphäre. Bevor Sie also auf der Suche nach Unterlagen in sämtlichen Schreibtischschubladen eines Kollegen oder einer Kollegin herumwühlen oder seine Computerfestplatte durchsuchen: Warten Sie doch einfach, bis er wieder in sein Zimmer kommt!

Ein paar schöne Stifte kann man immer brauchen?
Was harmlos klingt, ist es leider nicht. Das Büromateriallager ist nicht dazu da, Ihren privaten Bedarf zu decken. Wenn Sie sich trotzdem bedienen, ist das Diebstahl und ein Grund für eine Kündigung. Egal, ob Sie Ihren privaten Papiervorrat aufstocken wollten oder ob Ihnen zu Hause die Filzstifte ausgegangen sind.

Ich muss mal eben zu Hause anrufen...
Ist das erlaubt? Auch auf diese Frage passt die Antwort: Es kommt darauf an. Im Prinzip gilt eine Art Gewohnheitsrecht. Sind private Anrufe nicht eindeutig verboten, gelten Sie als geduldet. Allerdings nur in bestimmten Grenzen: Wenn Sie Dauergespräche mit der Freundin in Australien führen, dürfen Sie ziemlich sicher davon ausgehen, dass Sie Probleme bekommen werden. Und auch wer täglich viele Ortsgespräche vom Büro aus führt, wird sich auf eine ernste Unterredung mit dem Chef gefasst machen müssen. Wenn es hart auf hart kommt, können die Telefonate Sie sogar Ihren Arbeitsplatz kosten – eine Kündigung ist allerdings erst nach vorheriger Abmahnung möglich.
Bei manchen Unternehmen gibt es für private Telefongespräche eine extra Vorwahl – und eine entsprechende monatliche Abrechnung. Diese Vorwahl sollten Sie auf jeden Fall verwenden, denn wenn Sie es nicht tun, ist das ein Kündigungsgrund. Sparen Sie also nicht an der falschen Stelle. Allerdings sollten Sie bedenken, dass es bei Ihrem Chef wahrscheinlich auch nicht gut ankommt, wenn sich Ihre Telefonrechnung für private Gespräche über mehrere Seiten erstreckt und er dieser entnehmen kann, dass Sie einen beträchtlichen Teil Ihrer Arbeitszeit am Hörer hängen, um mit Freunden und Verwandten zu telefonieren.

E-Mail an alle
Ob es wohl jemanden gibt, der noch nie am Arbeitsplatz eine private E-Mail geschrieben hat? Wahrscheinlich nicht. Ob das aber auch erlaubt ist, hängt von Ihrem Arbeitgeber ab. Denn derzeit gibt es keine allgemeingültigen rechtlichen Regeln.

Viele Chefs verbieten die private Internet-Nutzung. Dagegen können Sie nichts tun – Sie haben keinen Anspruch darauf, die Technik des Unternehmens für private Zwecke einzusetzen. Und wenn sich der Arbeitgeber nicht darum kümmert, ob das Verbot auch eingehalten wird? Verlassen Sie sich nicht darauf. Denn wenn er es plötzlich doch tut, müssen Sie als Arbeitnehmer nachweisen, dass Ihr Verhalten bisher geduldet wurde.

Gibt es keine Regelung, empfiehlt es sich, ausdrücklich nachzufragen und möglichst sogar um einige schriftliche Zeilen zu bitten. Denn nur dann sind Sie im Streitfall auf der sicheren Seite.

Doch auch wenn Ihr Chef nichts dagegen hat, dass Sie privat mailen oder surfen, gilt: Übertreiben Sie es nicht. Wie beim Telefonieren auch, werden Sie Probleme bekommen, wenn Sie allzu viel Arbeitszeit für Privates einsetzen.

Vorsicht: Wenn Sie bei Ihrem privaten Surf- oder Mailvergnügen einen Virus einfangen, der den Firmenserver lahm legt – dann haben Sie ein echtes Problem. Denn Sie können für den Schaden haftbar gemacht werden!

Und glauben Sie nicht, dass man sowieso nicht nachvollziehen kann, wer wann wo welche Internetseiten besucht hat. Sonst unterschätzen Sie den Systemadministrator.