LeitzKnowHow

Nebenjobs

 

Vor Jahren noch waren Nebenjobs überwiegend Schülern und Studenten vorbehalten, die sich zum monatlichen Scheck der Eltern etwas dazu verdienen wollten oder mussten. Heute, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen vieles teurer, der Verdienst aber nicht höher geworden ist, suchen auch immer mehr Festangestellte einen Zweitjob – zum Beispiel, um Extrawünsche der Kinder zu erfüllen oder sich den Traumurlaub leisten zu können.

Wenn auch Sie sich mit dieser Frage beschäftigen, sollten Sie sich auf jeden Fall gut überlegen, ob Sie sich erstens einen derartigen Stress wirklich zumuten wollen und ob Sie zweitens einen Nebenjob überhaupt mit Ihrer eigentlichen Beschäftigung vereinbaren können. Doch es gibt noch weitere Punkte, die man beachten muss...

Das Recht auf einen Nebenjob
Grundsätzlich hat nach Artikel 12 des Grundgesetzes jeder Arbeitnehmer das Recht auf freie Berufswahl. Dieses Gesetz bezieht sich nicht nur auf den Hauptberuf, sondern schließt auch Nebentätigkeiten ein. Was und in welchem Ausmaß Sie nebenher arbeiten, ist also Ihre Entscheidung – mit einigen Einschränkungen:

Zunächst muss natürlich jeder Job entsprechend gemeldet sein: Wer schwarz arbeitet, macht sich strafbar – egal in welchem Umfang er es tut.

Sie dürfen keiner Nebentätigkeit nachgehen, wenn Sie krank sind oder Urlaub haben. Der Urlaub soll laut Gesetz allein dem Zweck der Erholung gelten und diese darf nicht durch einen Nebenjob gefährdet werden.

Doch nicht nur das Gesetz, auch Ihr Arbeitgeber hat bei einem Nebenjob ein Wörtchen mitzureden. Hat er ein berechtigtes Interesse daran, dass Sie keine zweite bezahlte Tätigkeit ausüben und kann dies beweisen, so müssen Sie sich damit abfinden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Ihre Haupttätigkeit unter dem Nebenjob leidet, was durch zeitliche Überschneidungen, Konzentrationsschwäche oder Übermüdung durch Nachtarbeit leicht passieren kann.
embeddedImage


















Auch wirtschaftliche Interessen können Ihren Arbeitgeber dazu veranlassen, Ihnen eine Nebentätigkeit zu untersagen. Wenn Sie nebenbei zum Beispiel für ein Unternehmen arbeiten, das mit Ihrem eigentlichen Arbeitgeber in direktem Wettbewerb steht, besteht die Gefahr, dass Sie Betriebsgeheimnisse oder vertrauliche Informationen weitergeben. Und dieser Gefahr kann Ihr Arbeitgeber durch ein entsprechendes Verbot vorbeugen.

Andere Einschränkungen darf Ihr Arbeitgeber nur geltend machen, wenn er sie in Ihrem Arbeitsvertrag festhält – zum Beispiel eine Melde- und Genehmigungspflicht. Gibt es in Ihrem Vertrag einen entsprechenden Passus und Sie sagen Ihrem Arbeitgeber dennoch nichts von Ihrem Nebenjob, kann dies – wenn es ans Licht kommt –, zu einer Abmahnung und im schlimmsten Fall zu einer Kündigung führen.

Steuern, Stunden, Stellenmarkt
Natürlich muss sich Ihr Nebenjob gut mit Ihrer Haupttätigkeit vereinbaren lassen. Aushilfstätigkeiten nach Feierabend, bei denen Ihnen kaum Zeit zum Schlafen bleibt oder die Sie körperlich so stark beanspruchen, dass Ihnen Ihr eigentlicher Beruf immer schwerer fällt, sollten Sie lieber nicht annehmen. Denn was hilft es, wenn Sie zwar ein bisschen mehr Geld in der Tasche haben, aber irgendwann zusammenklappen?

Samstags kellnern, zwei Abende pro Woche im Fitness-Studio Kurse geben oder ab und zu mal auf Festen Getränke ausschenken, sind Jobs, die wohl keine Probleme verursachen dürften – vielleicht machen Sie Ihnen sogar viel Spaß und bringen neuen Schwung in Ihr Leben.

Wo findet man einen Nebenjob? Zum Beispiel über das Arbeitsamt oder im Stellenteil von Zeitungen. Wenn Sie sich diese mal genauer ansehen, stoßen Sie sicher auf Botschaften wie „Unerfahrene Models, jeden Alters – 3000 Euro im Monat“, „Testpersonen gesucht“ oder „Werbung auf Ihrem Auto – 20 Euro pro Fahrt“. Seien Sie misstrauisch bei Anzeigen, die Sie mit unrealistisch hohen Lohnversprechen locken.
Denn es besteht die Gefahr, dass Sie bei einem Anruf entweder stundenlang in einer kostenpflichtigen Warteschleife hängen oder womöglich eine Anzahlung leisten müssen, die Sie meistens – ganz zu schweigen vom versprochenen Gehalt –, nie wieder sehen.

Solange Sie bei Ihrem Nebenjob nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen, fahren Sie finanziell am besten, wenn Sie ihn als Minijob laufen lassen. Sie müssen Ihre zusätzlichen Einnahmen dann nicht versteuern und auch keine Sozialabgaben dafür bezahlen. Erst bei einem zweiten festen Nebenjob schlägt das Finanzamt zu – dann fallen Steuern für die Lohnzahlungen aller Beschäftigungsverhältnisse an.

Auch bei einem Nebenjob können Sie übrigens auf Arbeitnehmerrechte wie zum Beispiel Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsanspruch und in einem bestimmen Maß sogar Kündigungsschutz zählen.