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Mobbing unter Kollegen

Wenn die Arbeit zur Qual wird
















„Mobbing“ leitet sich vom englischen Verb „to mob“ – „über etwas herfallen, sich auf etwas stürzen“ ab. Im Deutschen kennen wir den „Mob“ als Synonym für eine Horde von Menschen mit schlechtem bis kriminellem Benehmen – es gibt also auch eine passende deutsche Herleitung für den Begriff.

Denn beim Mobbing scheint sich manchmal fast die gesamte Abteilung gegen einen Einzelnen zu verschwören. Warum genau diese Person zum Opfer gewählt wird, lässt sich meist kaum nachvollziehen. Nicht selten handelt es sich um Menschen, die in irgendeiner Form anders sind als die anderen: Die etwas flippigere Kollegin, der offen zu seiner Meinung stehende Kollege, die introvertierte, unsicher wirkende Neue.

In manchen Fällen steht auch ein unbewältigter Konflikt am Anfang eines Mobbing-Prozesses. Oder die mobbenden Kolleginnen und Kollegen versuchen, durch ihr Verhalten von eigenen Schwächen abzulenken.

Studien zeigen, dass Mobbing in Zeiten wirtschaftlicher Rezession zunimmt: Der Konkurrenzkampf steigt, und dabei wird auch mit unfairen Mitteln gekämpft.

Was genau ist eigentlich Mobbing?

Mobbing ist ganz eindeutig eine Form psychischer Gewalt. Dieser Psychoterror kann sehr vielseitig sein: Der Aufbau sozialer Beziehungen wird verhindert oder sogar jegliche Kommunikation unterbunden. Das Opfer wird permanent unterbrochen oder geschnitten, soziale Kontakte werden verweigert. Häufig wird auch versucht, das Ansehen des Opfers bei Dritten gezielt zu schwächen. Es werden Gerüchte über psychische Krankheiten, berufliche Inkompetenz und private Verfehlungen gestreut, die den Betroffenen erst so spät zu Ohren kommen, dass sie sich nicht mehr wehren können.
 
Eine weitere Form des Mobbings ist es, das Opfer mit Arbeit zu überhäufen oder ihm im Gegenteil jegliche Aufgaben zu entziehen, bzw. sein Selbstwertgefühl mit sinnlosen Aufträgen zu untergraben. Und nicht zuletzt werden die Betroffenen manchmal sogar körperlich attackiert – sie werden sexuell belästigt oder es werden ihnen eindeutig gesundheitsschädigende Arbeiten aufgetragen.

In Studien wurde übrigens festgestellt, dass Frauen und Männer unterschiedlich mobben: Frauen tun es eher indirekt, indem sie hinter vorgehaltener Hand schlecht sprechen, Gerüchte verbreiten oder ununterbrochen kritisieren. Männer dagegen lassen ihre Opfer oft gezielt auflaufen, drohen und üben Druck aus.

Vorgesetzte sind, obwohl sie eigentlich eine Vorbildfunktion haben und harmonisierend wirken sollten, leider häufig am Mobbing beteiligt. Nach Schätzungen wird etwa ein Drittel der Fälle vom Chef verursacht – zur Machtsicherung oder sogar als bewusstes Mittel zum Personalabbau, indem Mitarbeiter bis zur Selbstkündigung schikaniert werden.

Warum ausgerechnet ich?

Betroffene wollen natürlich keine Aufmerksamkeit erregen. Sie glauben, dass allein die Tatsache, dass ausgerechnet sie gemobbt werden, darauf hindeutet, dass sie irgendwie komisch sein müssen. Diese Selbstkritik führt dazu, dass sie alles tun, um anerkannt zu werden. Sie stehen aber unter hohem Druck und sind so unsicher, dass sie Fehler machen oder sich geradezu anbiedern – und erst recht zur Zielscheibe werden: ein Teufelskreis.

Nach einiger Zeit folgt daher die „innere Kündigung“. Das Mobbingopfer reagiert mit Rückzug, Misstrauen oder Aggression. Die Situation erscheint ausweglos, jeder neue Arbeitstag wird zur Qual. Und irgendwann geht gar nichts mehr: Die Betroffenen werden krank. Die Leiden können von Magen-Darm-Problemen über Depressionen und Migräne bis zu Angstzuständen reichen. In extremsten Fällen wird die Lage als so ausweglos eingeschätzt, dass Selbstmord die einzige Lösung scheint.
 
Mobbing ist deshalb keinesfalls ein „kleiner Scherz auf Kosten anderer“, auch kein Kavaliersdelikt, sondern eine üble Verletzung der Persönlichkeit, die für die Betroffenen weitreichende Folgen haben kann – und verursacht übrigens auch für das Unternehmen einen nicht zu unterschätzenden wirtschaftlichen Schaden, wenn Arbeitnehmer deshalb arbeitsunfähig werden.

Wie kann man als Außenstehende helfen?

Am wichtigsten ist es natürlich, sensibel auf beginnendes Mobbing zu achten und sofort gegenzusteuern. Machen Sie den Tätern und dem Opfer deutlich, dass Sie Mobbing weder mitmachen noch tolerieren und dass Sie dem oder der Betroffenen als Zeugin und moralische Unterstützung zur Seite stehen werden. Das erfordert Zivilcourage, ist aber mitmenschlich, erspart Ihnen außerdem Schuldgefühle – und ermutigt mit großer Wahrscheinlichkeit auch andere, den Mund aufzumachen!

Wie kann man sich als Opfer wehren?

Auch wenn es sicher leichter gesagt als getan ist: Lassen Sie sich nicht zum Opfer machen! Studien zeigen, dass Menschen traumatisierende Erlebnisse (und dazu kann Mobbing eindeutig gezählt werden) besser verarbeiten können, wenn sie sich aktiv verhalten haben.

Wehren Sie sich! Lassen Sie sich nicht klein machen. Suchen Sie nicht immer zuerst die Schuld bei sich selbst, sondern treten Sie selbstbewusst auf. Denken Sie nicht nur an Ihre Schwächen, sondern rufen Sie sich auch Ihre Stärken in Erinnerung. Denn auch beim Mobbing gilt: Wer schwach wirkt, ist leichte Beute. „Die Krallen zeigen“ wirkt dagegen abschreckend. Steuern Sie deshalb bereits bei den ersten Anzeichen gegen. Sprechen Sie den Mobbenden darauf an, suchen Sie ein klärendes Gespräch. Fordern Sie Hilfe bei Kollegen oder Vorgesetzten ein.
 
Wenn es dafür bereits zu spät ist, sollten Sie ein „Mobbing-Tagebuch“ führen, in dem Sie die Situation mit Ort, Datum und Uhrzeit beschreiben und dies nach Möglichkeit sofort von Zeugen unterschreiben lassen. Das mag Ihnen lächerlich erscheinen – ist es aber nicht: Wenn Sie sich bei Vorgesetzten oder dem Betriebsrat beschweren wollen, ist es gut, etwas schwarz auf weiß in der Hand zu haben. Doch wenn es ernst wird, betreiben die meisten potenziellen Zeugen leider immer noch die berüchtigte Taktik der drei Äffchen, die nichts gehört, gesehen oder gesagt haben wollen.

Manchmal hilft es schon, wenn Sie zeigen, dass Sie die Aussagen und Aktionen dokumentieren – und den Mobbern damit klarmachen, dass Sie sich wehren werden. Das bedeutet allerdings auch, dass Sie das Mobbing eine Weile aushalten müssen, damit es von den Tätern nicht als einmaliger Scherz abgetan werden kann.

Scheuen Sie sich außerdem nicht, professionelle Hilfe von Psychologen und Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen. Achten Sie aber auf gute Referenzen und nehmen Sie in Ihrer Not nicht die Erstbesten. Denn wenn Sie schon Geld dafür ausgeben müssen, sollte es wenigstens gut angelegt sein.

Die Pflichten Ihres Arbeitgebers

Wenn Sie sich bei Ihrem Chef beschweren, muss er reagieren. In der Praxis heißt dies, dass mobbende Kolleginnen und Kollegen verwarnt werden oder Ihnen im Wiederholungsfall sogar gekündigt werden kann. Setzen Sie im Beschwerdebrief eine Frist zur Beantwortung und lassen Sie sich eine Empfangsbestätigung geben – Sie wissen selbst, dass man unangenehme Aufgaben gerne aufschiebt. Skizzieren Sie die Situation möglichst anhand einiger Beispiele, und machen Sie Lösungsvorschläge, sofern Sie welche sehen.
 
Wenn Ihr Arbeitgeber nichts unternimmt und sie der Situation unverändert weiter aussetzt, haben Sie eventuell sogar Anspruch auf Schmerzensgeld. Denn nach § 75 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat die Pflicht, darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen „nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit“ behandelt werden. Und Sie haben laut § 84 und 85 BetrVG das Recht, sich bei diesen Stellen zu beschweren, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.

In der Praxis ist dies natürlich nicht so leicht umsetzbar, da Psychoterror schwer mess- und beweisbar ist. Geben Sie trotzdem nicht auf. Bei offensichtlichen Beleidigungen können Sie innerhalb von drei Monaten Strafanzeige wegen übler Nachrede stellen. Dabei können Sie auch die Unterstützung des Betriebsrats einholen.

"Die Würde des Menschen ist unantastbar..."

Diesen Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes kennen Sie sicher – und er wird bei Mobbing eindeutig missachtet. Aber es gibt noch zahlreiche weitere Paragrafen, die übertreten werden, wenn Mitarbeiter schikaniert werden, auf die Sie sich im Ernstfall berufen können:

§2 GG: „(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt [...]. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“

§3 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat oder Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]“

§185 StGB: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe [...] bestraft.“

§186 StGB: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben [...] in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird [...] mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe [...] bestraft.“
 
§823 BGB: „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Der letzte Ausweg

Auch wenn Sie sich noch so sehr bemühen, die Situation wieder gerade zu biegen – manche Verletzungen sind einfach zu tief. Natürlich sind Sie als Mobbingopfer im Recht und die anderen sollten die Konsequenzen für ihr Verhalten tragen – nicht Sie.

Trotzdem kann es sein, dass die Arbeitsatmosphäre für Sie unerträglich geworden ist – Sie können den abgemahnten Kollegen nicht mehr angstfrei begegnen, selbst wenn diese sich entschuldigt haben – und sogar wenn die Mobber nicht mehr im Team sind, wirken die verbreiteten Gerüchte manchmal noch nach.

In diesem Fall sollten Sie nicht falsche Stärke beweisen, sondern sich nach einer neuen Stelle umsehen. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden – da ist ein Neuanfang manchmal das Beste!