Wenn die Arbeit zur Qual wird
„Mobbing“ leitet sich vom englischen Verb „to mob“ – „über etwas
herfallen, sich auf etwas stürzen“ ab. Im Deutschen kennen wir den „Mob“
als Synonym für eine Horde von Menschen mit schlechtem bis kriminellem
Benehmen – es gibt also auch eine passende deutsche Herleitung für den
Begriff.
Denn beim Mobbing scheint sich manchmal fast die gesamte Abteilung gegen
einen Einzelnen zu verschwören. Warum genau diese Person zum Opfer
gewählt wird, lässt sich meist kaum nachvollziehen. Nicht selten handelt
es sich um Menschen, die in irgendeiner Form anders sind als die
anderen: Die etwas flippigere Kollegin, der offen zu seiner Meinung
stehende Kollege, die introvertierte, unsicher wirkende Neue.
In manchen Fällen steht auch ein unbewältigter Konflikt am Anfang eines
Mobbing-Prozesses. Oder die mobbenden Kolleginnen und Kollegen
versuchen, durch ihr Verhalten von eigenen Schwächen abzulenken.
Studien zeigen, dass Mobbing in Zeiten wirtschaftlicher Rezession
zunimmt: Der Konkurrenzkampf steigt, und dabei wird auch mit unfairen
Mitteln gekämpft.
Was genau ist eigentlich Mobbing?
Mobbing ist ganz eindeutig eine Form psychischer Gewalt. Dieser
Psychoterror kann sehr vielseitig sein: Der Aufbau sozialer Beziehungen
wird verhindert oder sogar jegliche Kommunikation unterbunden. Das Opfer
wird permanent unterbrochen oder geschnitten, soziale Kontakte werden
verweigert. Häufig wird auch versucht, das Ansehen des Opfers bei
Dritten gezielt zu schwächen. Es werden Gerüchte über psychische
Krankheiten, berufliche Inkompetenz und private Verfehlungen gestreut,
die den Betroffenen erst so spät zu Ohren kommen, dass sie sich nicht
mehr wehren können.
Eine weitere Form des Mobbings ist es, das Opfer mit Arbeit zu
überhäufen oder ihm im Gegenteil jegliche Aufgaben zu entziehen, bzw.
sein Selbstwertgefühl mit sinnlosen Aufträgen zu untergraben. Und nicht
zuletzt werden die Betroffenen manchmal sogar körperlich attackiert –
sie werden sexuell belästigt oder es werden ihnen eindeutig
gesundheitsschädigende Arbeiten aufgetragen.
In Studien wurde übrigens festgestellt, dass Frauen und Männer
unterschiedlich mobben: Frauen tun es eher indirekt, indem sie hinter
vorgehaltener Hand schlecht sprechen, Gerüchte verbreiten oder
ununterbrochen kritisieren. Männer dagegen lassen ihre Opfer oft gezielt
auflaufen, drohen und üben Druck aus.
Vorgesetzte sind, obwohl sie eigentlich eine Vorbildfunktion haben und
harmonisierend wirken sollten, leider häufig am Mobbing beteiligt. Nach
Schätzungen wird etwa ein Drittel der Fälle vom Chef verursacht – zur
Machtsicherung oder sogar als bewusstes Mittel zum Personalabbau, indem
Mitarbeiter bis zur Selbstkündigung schikaniert werden.
Warum ausgerechnet ich?
Betroffene wollen natürlich keine Aufmerksamkeit erregen. Sie glauben,
dass allein die Tatsache, dass ausgerechnet sie gemobbt werden, darauf
hindeutet, dass sie irgendwie komisch sein müssen. Diese Selbstkritik
führt dazu, dass sie alles tun, um anerkannt zu werden. Sie stehen aber
unter hohem Druck und sind so unsicher, dass sie Fehler machen oder sich
geradezu anbiedern – und erst recht zur Zielscheibe werden: ein
Teufelskreis.
Nach einiger Zeit folgt daher die „innere Kündigung“. Das Mobbingopfer
reagiert mit Rückzug, Misstrauen oder Aggression. Die Situation
erscheint ausweglos, jeder neue Arbeitstag wird zur Qual. Und irgendwann
geht gar nichts mehr: Die Betroffenen werden krank. Die Leiden können
von Magen-Darm-Problemen über Depressionen und Migräne bis zu
Angstzuständen reichen. In extremsten Fällen wird die Lage als so
ausweglos eingeschätzt, dass Selbstmord die einzige Lösung scheint.
Mobbing ist deshalb keinesfalls ein „kleiner Scherz auf Kosten anderer“,
auch kein Kavaliersdelikt, sondern eine üble Verletzung der
Persönlichkeit, die für die Betroffenen weitreichende Folgen haben kann
– und verursacht übrigens auch für das Unternehmen einen nicht zu
unterschätzenden wirtschaftlichen Schaden, wenn Arbeitnehmer deshalb
arbeitsunfähig werden.
Wie kann man als Außenstehende helfen?
Am wichtigsten ist es natürlich, sensibel auf beginnendes Mobbing zu
achten und sofort gegenzusteuern. Machen Sie den Tätern und dem Opfer
deutlich, dass Sie Mobbing weder mitmachen noch tolerieren und dass Sie
dem oder der Betroffenen als Zeugin und moralische Unterstützung zur
Seite stehen werden. Das erfordert Zivilcourage, ist aber mitmenschlich,
erspart Ihnen außerdem Schuldgefühle – und ermutigt mit großer
Wahrscheinlichkeit auch andere, den Mund aufzumachen!
Wie kann man sich als Opfer wehren?
Auch wenn es sicher leichter gesagt als getan ist: Lassen Sie sich nicht
zum Opfer machen! Studien zeigen, dass Menschen traumatisierende
Erlebnisse (und dazu kann Mobbing eindeutig gezählt werden) besser
verarbeiten können, wenn sie sich aktiv verhalten haben.
Wehren Sie sich! Lassen Sie sich nicht klein machen. Suchen Sie nicht
immer zuerst die Schuld bei sich selbst, sondern treten Sie
selbstbewusst auf. Denken Sie nicht nur an Ihre Schwächen, sondern rufen
Sie sich auch Ihre Stärken in Erinnerung. Denn auch beim Mobbing gilt:
Wer schwach wirkt, ist leichte Beute. „Die Krallen zeigen“ wirkt dagegen
abschreckend. Steuern Sie deshalb bereits bei den ersten Anzeichen
gegen. Sprechen Sie den Mobbenden darauf an, suchen Sie ein klärendes
Gespräch. Fordern Sie Hilfe bei Kollegen oder Vorgesetzten ein.
Wenn es dafür bereits zu spät ist, sollten Sie ein „Mobbing-Tagebuch“
führen, in dem Sie die Situation mit Ort, Datum und Uhrzeit beschreiben
und dies nach Möglichkeit sofort von Zeugen unterschreiben lassen. Das
mag Ihnen lächerlich erscheinen – ist es aber nicht: Wenn Sie sich bei
Vorgesetzten oder dem Betriebsrat beschweren wollen, ist es gut, etwas
schwarz auf weiß in der Hand zu haben. Doch wenn es ernst wird,
betreiben die meisten potenziellen Zeugen leider immer noch die
berüchtigte Taktik der drei Äffchen, die nichts gehört, gesehen oder
gesagt haben wollen.
Manchmal hilft es schon, wenn Sie zeigen, dass Sie die Aussagen und
Aktionen dokumentieren – und den Mobbern damit klarmachen, dass Sie sich
wehren werden. Das bedeutet allerdings auch, dass Sie das Mobbing eine
Weile aushalten müssen, damit es von den Tätern nicht als einmaliger
Scherz abgetan werden kann.
Scheuen Sie sich außerdem nicht, professionelle Hilfe von Psychologen
und Rechtsanwälten in Anspruch zu nehmen. Achten Sie aber auf gute
Referenzen und nehmen Sie in Ihrer Not nicht die Erstbesten. Denn wenn
Sie schon Geld dafür ausgeben müssen, sollte es wenigstens gut angelegt
sein.
Die Pflichten Ihres Arbeitgebers
Wenn Sie sich bei Ihrem Chef beschweren, muss er reagieren. In der
Praxis heißt dies, dass mobbende Kolleginnen und Kollegen verwarnt
werden oder Ihnen im Wiederholungsfall sogar gekündigt werden kann.
Setzen Sie im Beschwerdebrief eine Frist zur Beantwortung und lassen Sie
sich eine Empfangsbestätigung geben – Sie wissen selbst, dass man
unangenehme Aufgaben gerne aufschiebt. Skizzieren Sie die Situation
möglichst anhand einiger Beispiele, und machen Sie Lösungsvorschläge,
sofern Sie welche sehen.
Wenn Ihr Arbeitgeber nichts unternimmt und sie der Situation unverändert
weiter aussetzt, haben Sie eventuell sogar Anspruch auf Schmerzensgeld.
Denn nach § 75 BetrVG haben Arbeitgeber und Betriebsrat die Pflicht,
darüber zu wachen, dass alle im Betrieb tätigen Personen „nach den
Grundsätzen von Recht und Billigkeit“ behandelt werden. Und Sie haben
laut § 84 und 85 BetrVG das Recht, sich bei diesen Stellen zu
beschweren, wenn Sie sich ungerecht behandelt fühlen.
In der Praxis ist dies natürlich nicht so leicht umsetzbar, da
Psychoterror schwer mess- und beweisbar ist. Geben Sie trotzdem nicht
auf. Bei offensichtlichen Beleidigungen können Sie innerhalb von drei
Monaten Strafanzeige wegen übler Nachrede stellen. Dabei können Sie auch
die Unterstützung des Betriebsrats einholen.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar..."
Diesen Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes kennen Sie sicher – und er
wird bei Mobbing eindeutig missachtet. Aber es gibt noch zahlreiche
weitere Paragrafen, die übertreten werden, wenn Mitarbeiter schikaniert
werden, auf die Sie sich im Ernstfall berufen können:
§2 GG: „(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt
[...]. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Die Freiheit der Person ist unverletzlich.“
§3 GG: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner
Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat oder Herkunft,
seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen
benachteiligt oder bevorzugt werden. [...]“
§185 StGB: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe von bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe [...] bestraft.“
§186 StGB: „Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache
behauptet oder verbreitet, welche denselben [...] in der öffentlichen
Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird [...] mit Freiheitsstrafe bis
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe [...] bestraft.“
§823 BGB: „(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben,
den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein
sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen
zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Der letzte Ausweg
Auch wenn Sie sich noch so sehr bemühen, die Situation wieder gerade zu
biegen – manche Verletzungen sind einfach zu tief. Natürlich sind Sie
als Mobbingopfer im Recht und die anderen sollten die Konsequenzen für
ihr Verhalten tragen – nicht Sie.
Trotzdem kann es sein, dass die Arbeitsatmosphäre für Sie unerträglich
geworden ist – Sie können den abgemahnten Kollegen nicht mehr angstfrei
begegnen, selbst wenn diese sich entschuldigt haben – und sogar wenn die
Mobber nicht mehr im Team sind, wirken die verbreiteten Gerüchte
manchmal noch nach.
In diesem Fall sollten Sie nicht falsche Stärke beweisen, sondern sich
nach einer neuen Stelle umsehen. Schließlich geht es um Ihre Gesundheit
und Ihr Wohlbefinden – da ist ein Neuanfang manchmal das Beste!