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Mit Diebstahl umgehen

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Merkwürdig: Erst fehlen fünf Euro aus der Kaffeekasse, ein paar Tage später vermisst jemand seinen schönen Füllfederhalter. Neulich haben Sie einer Mitarbeiterin zwanzig Euro als Beitrag für ein Geburtstagsgeschenk auf den Schreibtisch gelegt – ganz sicher. Doch das Geld ist weg. Und dann sucht ein Kunde nach seinem Portemonnaie und vermutet, dass es ihm mittags beim Italiener abhanden gekommen ist. Doch irgendwann ist klar, dass es für alle Vorkommnisse nur eine einzige Erklärung gibt: Jemand klaut.

Und nun? Wie können Sie reagieren?

Wenn Sie einen Diebstahl bemerkt haben

Sprechen Sie mit niemandem darüber, solange sich Ihre Annahme nicht bestätigt hat. Denn wenn erst mal Verdächtigungen und Gerüchte im Raum stehen, gibt es ziemlich sicher auch unschuldige Opfer – und das Porzellan, das dabei zerschlagen wird, ist kaum mehr zu kitten.

Halten Sie erst einmal Augen und Ohren offen und spielen Sie Sherlock Holmes. Wann genau sind die Wertsachen verschwunden? Wer hatte Zugang zu den Büroräumen? Beziehen Sie auch Aushilfen, Boten und Putzfrauen in Ihre Überlegungen mit ein, schließen Sie aber alle anderen deshalb nicht gleich aus. Hat sich an besagten Tagen eine Person besonders auffällig benommen? Waren alle bis auf einen Mitarbeiter schon mal Opfer? Arbeitet jemand zu ungewöhnlichen Zeiten, obwohl es gar nicht notwendig wäre? Hat jemand Geldsorgen?

Eine schwierige Aufgabe, denn immerhin stehen Sie in einem engen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mitarbeitern. Eigentlich trauen Sie niemandem zu, dass er sich am Eigentum anderer vergreift – und doch muss es jemand getan haben.

Wenn sich der Verdacht erhärtet

Hüten Sie sich vor vorschnellen Beschuldigungen. Nichts ist verletzender, als unschuldig verdächtigt zu werden! Warten Sie, bis Sie wirklich sicher sind, dass Sie den Richtigen identifiziert haben. In einem kleinen Team wird das wahrscheinlich ohnehin nicht lange dauern.
 
















Wenn Sie jetzt über die Installation einer Kamera nachdenken, sollten Sie wissen, dass solche Überwachungsmaßnahmen zwar grundsätzlich erlaubt sind, falls der Schuldige jedoch gegen die folgende Kündigung vor Gericht zieht, gelten Videos und Fotos nicht als Beweise. Sie müssen die Schuld des Klägers auch ohne das so gewonnene Bildmaterial nachweisen oder zumindest den eindeutigen Verdacht rechtfertigen können.

Noch mal Gnade vor Recht ergehen lassen?

Wenn eindeutig klar ist, wer die Diebstähle begangen hat, dann ist es verständlich, wenn Sie sich eine Zusammenarbeit mit dem Betreffenden nicht mehr vorstellen können.

Eine fristlose Kündigung ist schon bei objektivem, dringendem Tatverdacht gültig,

- wenn der Betriebsrat (sofern es einen gibt) zugestimmt hat,

- wenn Ihr Vertrauen soweit erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit unmöglich wäre,

- wenn Sie dem Verdächtigen vor der Kündigung eine Stellungnahme gewährt haben,

- wenn Sie alles unternommen haben, um die Sache endgültig aufzuklären,

- wenn die Kündigung spätestens zwei Wochen nach Beendigung Ihrer Ermittlungen eingegangen ist und der Verdacht nicht ausgeräumt werden konnte,

- und wenn Ihre fristlose Kündigung schriftlich eingegangen ist.

Sie müssen also auf jeden Fall mit Ihrem Mitarbeiter sprechen – und das gebietet auch die Fairness. Geben Sie ihm die Chance zu gestehen und sich zu entschuldigen, und hören Sie sich seine Beweggründe an. Vielleicht befindet er sich in einer schweren Krise und wusste nicht mehr weiter?

Wenn auch nach dieser Unterredung das Vertrauensverhältnis so gestört ist, dass eine weitere Beschäftigung undenkbar erscheint, Sie aber eigentlich immer ein gutes Verhältnis zu dem Betreffenden hatten, können Sie ihm anstelle einer fristlosen eine fristgerechte Kündigung oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses in gegenseitigem Einvernehmen anbieten.
 
Natürlich können Sie ihm auch vorschlagen, selbst zu kündigen, dann hat er es leichter, einen neuen Arbeitsplatz zu finden. Doch Ihr Team wird sehr wahrscheinlich nicht mehr mit ihm zusammenarbeiten wollen. Und deshalb werden Sie ihn für die verbleibende Zeit freistellen müssen. Da gilt es abzuwägen, ob Sie diese Kosten wirklich auf sich nehmen möchten!

Sicher ist sicher!

Wer nicht von Vorneherein die Augen vor der Realität verschließt und denkt: „In meiner Firma wird so etwas niemals vorkommen!“, der kann sich mit wenigen Vorsichtsmaßnahmen viel Stress, Enttäuschungen und Ärger ersparen.

Lassen Sie keine Wertsachen offen rumliegen – so führen Sie niemanden in Versuchung. Wenn Sie Ihr Büro für längere Zeit verlassen, sollten Sie Ihre Tasche entweder mitnehmen oder im Schreibtisch einschließen. Bitten Sie alle Mitarbeiter, sich ebenso zu verhalten.

Schließen Sie auch Firmengelder sicher weg – ob es sich um Einnahmen, Wechselgeld oder die Kaffeekasse handelt.

Wenden Sie sich bei der Einstellung von Aushilfen oder Putzfrauen an seriöse Agenturen, denen Sie vertrauen. Die jeweilige Agentur verfügt über alle Daten der entsprechenden Person, überblickt, ob noch in anderen Betrieben, in denen die Person tätig war, gestohlen wurde und wenn der Verdacht bestätigt wird, muss sie die Haftung übernehmen.

Achten Sie darauf, dass Fremde sich in Ihren Büroräumen nicht unbeaufsichtigt aufhalten können. Seien Sie vor allem misstrauisch, wenn plötzlich jemand auftaucht, um sich zum Beispiel nach einem Job zu erkundigen oder irgendetwas zu verkaufen und dabei versucht, zu den Büroräumen zu gelangen!