Fünf Tage in der Woche mindestens acht Stunden verbringt man im Büro.
Und abends ist man dann zu müde, um noch auszugehen. Also liegt es doch
eigentlich nahe, dass man den Partner fürs Leben – oder zumindest für
einen Lebensabschnitt – am Arbeitsplatz findet. Man hat in den
unterschiedlichsten Situationen miteinander zu tun, in ruhigeren und in
stressigen Zeiten, bei Meetings, in der Mittagspause oder bei
Firmenfesten – und lernt so nach und nach die Stärken und Schwächen, die
Gewohnheiten und Schrullen des anderen kennen. So entwickelt sich Ab-
oder Zuneigung. Und irgendwann merkt man: Man hat sich verliebt.
Eigentlich ist es müßig, darüber zu spekulieren, ob es einer
Partnerschaft gut tut, wenn man beruflich zusammenarbeitet und sich
deshalb rund um die Uhr sieht, denn in den wenigstens Fällen handelt es
sich um eine bewusste Entscheidung – wie zum Beispiel bei Paaren, die
sich gemeinsam selbständig machen. Meistens ist es umgekehrt: Man
arbeitet bereits zusammen und verliebt sich dann – ohne, dass der Bauch
den Kopf fragt, ob das auch gut so ist. Soll man dann kündigen? Oder
sich versetzen lassen?
Statistiken zufolge entstehen rund 30 aller Beziehungen am Arbeitsplatz.
Und weil Paare, die beruflich zusammenarbeiten, alle Facetten des
anderen kennen, sind die Chancen für eine langfristige Partnerschaft gar
nicht schlecht. Viele Beispiele belegen diese These: Vor allem im
Handwerk, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft gibt es schon
immer unzählige Ehepaare, die erfolgreich auch beruflich an einem Strang
ziehen.
Soll eine derartige Beziehung allerdings wirklich halten, bis der Tod
sie scheidet, muss man einige besondere Prinzipien beachten.
Hallo Kollege!Gemischte Teams sind oft ganz besonders
erfolgreich. Denn das Spiel zwischen den Geschlechtern kann erheblich
dazu beitragen, dass die Arbeit Freude macht. Man will sich von seiner
besten Seite zeigen, man strengt sich an. Doch auch wenn es noch so
knistert und funkt: Der Partner ist am Arbeitsplatz nicht der Liebste,
sondern der Kollege. Zärtlichkeiten sind hier fehl am Platze. Einseitige
Bevorzugungen ebenso. Nur weil es der Angebetete ist, der eine bestimmte
Position vertritt, muss sie noch lange nicht richtig sein. Auch ein Paar
muss nicht immer mit einer Stimme sprechen – schon gar nicht im Büro!
Das ist nicht leicht. Deshalb sollte man rechtzeitig darüber sprechen
und sich einig sein: Arbeit ist Arbeit und privat ist privat. Wenn man
bei der Arbeit nicht einer Meinung ist, heißt das noch lange nicht, dass
der Partner auch privat nicht voll und ganz hinter einem steht. Und wenn
man sich bei der Arbeit uneins war, dann sollte man diese
Meinungsverschiedenheit im Büro lassen und nicht zuhause wieder
auspacken.
Wer im Büro nicht als Paar auftritt, kann zudem leichter vermeiden, von
den lieben Kolleginnen und Kollegen als Sprachrohr behandelt zu werden –
nach dem Motto: „Sag doch mal deinem Freund, dass er...“ Außerdem
entsteht weniger der Eindruck, dass man sich gegenseitig bevorzugt und
fördert.
Was der Liebe garantiert nicht gut tut, ist Hierarchie: Eine/r ist der
Chef, eine/r der oder die Untergebene. Denn in diesem Fall ist es
besonders schwer, Privates von Beruflichem zu trennen. Wer will sich
schon von seinem Partner oder seiner Partnerin sagen lassen, was er zu
tun oder zu lassen hat? Wer will sich – womöglich vor dem gesamten Team
– von seinem Partner bewerten und kritisieren lassen? Deshalb: Wenn es
irgendwie geht, sollte man auf der gleichen Stufe stehen – und sich
seine Arbeit nicht vom eigenen Partner absegnen lassen müssen.
Weil man derartige Probleme befürchtet, wird in einigen Unternehmen
versucht, Paare so zu trennen, dass sie beruflich möglichst wenig
miteinander zu tun haben. Andere Unternehmen wiederum setzen auf die
umgekehrte Strategie: Sie fördern die Zusammenarbeit, weil sie gelernt
haben, dass Paare sich oft ganz besonders anstrengen – schließlich geht
es um den doppelten Erfolg oder das doppelte Scheitern.
Feierabend!Die Regel, Privates von Beruflichem zu trennen,
gilt auch für den Feierabend. Man sollte den Arbeitstag nicht
verlängern, indem man mit seinem Partner zuhause all das bespricht,
wofür tagsüber keine Zeit war. Zuhause sitzt nicht der Kollege, sondern
der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin. Den Kollegen trifft man erst
am nächsten Tag im Büro wieder.
Ausnahmen bestätigen natürlich auch diese Regel. Schließlich ist es ja
einer der Vorteile einer Beziehung unter Kollegen, dass der andere
versteht, worum es geht, wenn man sich über den Stress im Büro oder das
unmögliche Verhalten eines Vorgesetzten ausweint. Und außerdem: In jeder
guten Beziehung berichtet man abends, was man tagsüber erlebt hat. Warum
also ausgerechnet dann nicht, wenn der andere jeden kennt, von dem man
erzählt?
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?Es hat gefunkt, man wird
zum Paar. Soll man offen dazu stehen? Oder lieber so tun, als wäre
nichts passiert? In der Regel ist es besser, die Beziehung offen zu
legen. Die Kollegen kommen früher oder später aufgrund irgendeines
verräterischen Details sowieso dahinter – und bis dahin brodelt
garantiert die Gerüchteküche. Manchmal ist es sogar angebracht,
zuallererst den Vorgesetzten zu informieren, insbesondere, wenn man als
jung Verliebte in einem Team zusammenarbeitet. Besser, er erfährt es aus
erster Hand, als durch Kollegen, die sich über die neuen informellen
Strukturen beschweren.
Was sagt das Arbeitsrecht?Vertragliche Klauseln, die
Beziehungen unter Kollegen ausschließen, verstoßen gegen das
Persönlichkeitsrecht und sind somit unzulässig. Erfährt der Chef von
einer Beziehung, darf er zwar nicht beliebig, aber doch nach „billigem
Ermessen“ eingreifen. Der angeordnete Umzug in ein anderes Zimmer ist
demnach in Ordnung, die Versetzung in ein Großraumbüro oder gar an einen
anderen Standort nicht. Wer allerdings vor lauter Verliebtsein das
Arbeiten vergisst oder durch sein Verhalten das Betriebsklima verletzt,
muss mit einer Abmahnung rechnen.
Wenn man zusammen arbeitet und zusammen lebt, möchte man gewöhnlich auch
zusammen in den Urlaub fahren. Das kann ein Problem werden, wenn man im
gleichen Team arbeitet und eigentlich den anderen bei Krankheit oder
Urlaub vertreten muss. Arbeitgeber müssen zwar die Urlaubswünsche ihrer
Mitarbeiter berücksichtigen – allerdings nur, wenn dem nicht dringende
betriebliche Belange entgegenstehen.
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