Themen

 
Deutschlands beste/r Sekretär/in

 
Downloads, Newsletter

 

Liebe im Büro


Fünf Tage in der Woche mindestens acht Stunden verbringt man im Büro. Und abends ist man dann zu müde, um noch auszugehen. Also liegt es doch eigentlich nahe, dass man den Partner fürs Leben – oder zumindest für einen Lebensabschnitt – am Arbeitsplatz findet. Man hat in den unterschiedlichsten Situationen miteinander zu tun, in ruhigeren und in stressigen Zeiten, bei Meetings, in der Mittagspause oder bei Firmenfesten – und lernt so nach und nach die Stärken und Schwächen, die Gewohnheiten und Schrullen des anderen kennen. So entwickelt sich Ab- oder Zuneigung. Und irgendwann merkt man: Man hat sich verliebt.

Eigentlich ist es müßig, darüber zu spekulieren, ob es einer Partnerschaft gut tut, wenn man beruflich zusammenarbeitet und sich deshalb rund um die Uhr sieht, denn in den wenigstens Fällen handelt es sich um eine bewusste Entscheidung – wie zum Beispiel bei Paaren, die sich gemeinsam selbständig machen. Meistens ist es umgekehrt: Man arbeitet bereits zusammen und verliebt sich dann – ohne, dass der Bauch den Kopf fragt, ob das auch gut so ist. Soll man dann kündigen? Oder sich versetzen lassen?

Statistiken zufolge entstehen rund 30 aller Beziehungen am Arbeitsplatz. Und weil Paare, die beruflich zusammenarbeiten, alle Facetten des anderen kennen, sind die Chancen für eine langfristige Partnerschaft gar nicht schlecht. Viele Beispiele belegen diese These: Vor allem im Handwerk, in der Gastronomie oder in der Landwirtschaft gibt es schon immer unzählige Ehepaare, die erfolgreich auch beruflich an einem Strang ziehen.

Soll eine derartige Beziehung allerdings wirklich halten, bis der Tod sie scheidet, muss man einige besondere Prinzipien beachten.
 
















Hallo Kollege!
Gemischte Teams sind oft ganz besonders erfolgreich. Denn das Spiel zwischen den Geschlechtern kann erheblich dazu beitragen, dass die Arbeit Freude macht. Man will sich von seiner besten Seite zeigen, man strengt sich an. Doch auch wenn es noch so knistert und funkt: Der Partner ist am Arbeitsplatz nicht der Liebste, sondern der Kollege. Zärtlichkeiten sind hier fehl am Platze. Einseitige Bevorzugungen ebenso. Nur weil es der Angebetete ist, der eine bestimmte Position vertritt, muss sie noch lange nicht richtig sein. Auch ein Paar muss nicht immer mit einer Stimme sprechen – schon gar nicht im Büro! Das ist nicht leicht. Deshalb sollte man rechtzeitig darüber sprechen und sich einig sein: Arbeit ist Arbeit und privat ist privat. Wenn man bei der Arbeit nicht einer Meinung ist, heißt das noch lange nicht, dass der Partner auch privat nicht voll und ganz hinter einem steht. Und wenn man sich bei der Arbeit uneins war, dann sollte man diese Meinungsverschiedenheit im Büro lassen und nicht zuhause wieder auspacken.

Wer im Büro nicht als Paar auftritt, kann zudem leichter vermeiden, von den lieben Kolleginnen und Kollegen als Sprachrohr behandelt zu werden – nach dem Motto: „Sag doch mal deinem Freund, dass er...“ Außerdem entsteht weniger der Eindruck, dass man sich gegenseitig bevorzugt und fördert.

Was der Liebe garantiert nicht gut tut, ist Hierarchie: Eine/r ist der Chef, eine/r der oder die Untergebene. Denn in diesem Fall ist es besonders schwer, Privates von Beruflichem zu trennen. Wer will sich schon von seinem Partner oder seiner Partnerin sagen lassen, was er zu tun oder zu lassen hat? Wer will sich – womöglich vor dem gesamten Team – von seinem Partner bewerten und kritisieren lassen? Deshalb: Wenn es irgendwie geht, sollte man auf der gleichen Stufe stehen – und sich seine Arbeit nicht vom eigenen Partner absegnen lassen müssen.
 
Weil man derartige Probleme befürchtet, wird in einigen Unternehmen versucht, Paare so zu trennen, dass sie beruflich möglichst wenig miteinander zu tun haben. Andere Unternehmen wiederum setzen auf die umgekehrte Strategie: Sie fördern die Zusammenarbeit, weil sie gelernt haben, dass Paare sich oft ganz besonders anstrengen – schließlich geht es um den doppelten Erfolg oder das doppelte Scheitern.

Feierabend!
Die Regel, Privates von Beruflichem zu trennen, gilt auch für den Feierabend. Man sollte den Arbeitstag nicht verlängern, indem man mit seinem Partner zuhause all das bespricht, wofür tagsüber keine Zeit war. Zuhause sitzt nicht der Kollege, sondern der Lebenspartner oder die Lebenspartnerin. Den Kollegen trifft man erst am nächsten Tag im Büro wieder.

Ausnahmen bestätigen natürlich auch diese Regel. Schließlich ist es ja einer der Vorteile einer Beziehung unter Kollegen, dass der andere versteht, worum es geht, wenn man sich über den Stress im Büro oder das unmögliche Verhalten eines Vorgesetzten ausweint. Und außerdem: In jeder guten Beziehung berichtet man abends, was man tagsüber erlebt hat. Warum also ausgerechnet dann nicht, wenn der andere jeden kennt, von dem man erzählt?

Reden ist Silber, Schweigen ist Gold?
Es hat gefunkt, man wird zum Paar. Soll man offen dazu stehen? Oder lieber so tun, als wäre nichts passiert? In der Regel ist es besser, die Beziehung offen zu legen. Die Kollegen kommen früher oder später aufgrund irgendeines verräterischen Details sowieso dahinter – und bis dahin brodelt garantiert die Gerüchteküche. Manchmal ist es sogar angebracht, zuallererst den Vorgesetzten zu informieren, insbesondere, wenn man als jung Verliebte in einem Team zusammenarbeitet. Besser, er erfährt es aus erster Hand, als durch Kollegen, die sich über die neuen informellen Strukturen beschweren.
 
Was sagt das Arbeitsrecht?
Vertragliche Klauseln, die Beziehungen unter Kollegen ausschließen, verstoßen gegen das Persönlichkeitsrecht und sind somit unzulässig. Erfährt der Chef von einer Beziehung, darf er zwar nicht beliebig, aber doch nach „billigem Ermessen“ eingreifen. Der angeordnete Umzug in ein anderes Zimmer ist demnach in Ordnung, die Versetzung in ein Großraumbüro oder gar an einen anderen Standort nicht. Wer allerdings vor lauter Verliebtsein das Arbeiten vergisst oder durch sein Verhalten das Betriebsklima verletzt, muss mit einer Abmahnung rechnen.

Wenn man zusammen arbeitet und zusammen lebt, möchte man gewöhnlich auch zusammen in den Urlaub fahren. Das kann ein Problem werden, wenn man im gleichen Team arbeitet und eigentlich den anderen bei Krankheit oder Urlaub vertreten muss. Arbeitgeber müssen zwar die Urlaubswünsche ihrer Mitarbeiter berücksichtigen – allerdings nur, wenn dem nicht dringende betriebliche Belange entgegenstehen.

Bildquelle: www.aboutpixel.de