LeitzKnowHow

Lebensläufe lesen

 

Der Lebenslauf spielt bei der Beurteilung einer Bewerbung eine ganz entscheidende Rolle. Hier können Sie ersehen, womit sich der Bewerber in den Jahren nach seinem Schulabschluss beschäftigt hat und welche beruflichen Qualifikationen er mitbringt. Und Sie können Rückschlüsse auf den beruflichen wie auch privaten Lebensverlauf und die Lebenseinstellung des Bewerbers ziehen.

Da auch der Absender weiß, wie wichtig dieses Dokument ist, können Sie bereits an seinem Aufbau erkennen, ob sich der Verfasser wirklich Mühe gegeben hat, das Ganze überzeugend, umfassend und so übersichtlich wie möglich zu gestalten. Unterlagen mit verknitterten Blättern, Flecken oder Rechtschreibfehlern können Sie getrost sofort aussortieren. Wer nicht einmal in der Lage ist, eine saubere, fehlerfreie Bewerbung abzugeben, wird auch im Alltag zum Schludern neigen. Von links oben bis rechts unten vollbeschriebene Blätter deuten auf querulatorische Züge hin und verraten einen mangelnden Sinn für Ästhetik.

Aufbau und Inhalt
Im Vergleich zu früher sind die Richtlinien für einen Lebenslauf wesentlich lockerer geworden. Während vor Jahren noch handgeschriebene laufende Texte verlangt wurden, ist es heute üblich, den Lebenslauf stichwortartig mit dem Computer schreiben.
Das ist für den Bewerber leichter – von Hand eingefügte Korrekturen sollten Sie deshalb nicht tolerieren.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass man aus der Handschrift auf den Charakter des Schreibers schließen kann, können Sie eine Schriftprobe verlangen. Allerdings sollten Sie mit Ihrer Bewertung vorsichtig sein, denn zum einen wird sich jeder in diesem Fall um Schönschrift bemühen, zum anderen sind Sie kein Graphologe und Ihre Rückschlüsse werden bestimmt keiner wissenschaftlichen Überprüfung standhalten.
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Eine Überschrift oder ein Abschluss mit Datum, Ort und Unterschrift ist heute ebenfalls nicht mehr zwingend – es kommt vielmehr darauf an, dass der Lebenslauf logisch aufgebaut ist. Sowohl eine chronologische (von der Schulzeit bis heute) als auch eine gegenchronologische (von heute zurück bis zur Schulzeit) Aufzählung der Fakten ist möglich. Wichtig für Ihre Beurteilung ist, dass der Verfasser seine Linie auch durchhält.

Ein Lebenslauf muss sauber gegliedert sein. Der erste Teil sollte die persönlichen Daten, wie Name, Geburtsdatum, Adresse und Familienstand des Bewerbers enthalten.

Dann folgen gewöhnlich die Stichpunkte Ausbildung und beruflicher Werdegang. Zum Schluss werden alle zusätzlichen Informationen angefügt, wie zum Beispiel Fortbildungen, Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement.

Mit diesen Angaben will der Bewerber vor allem seine Persönlichkeit positiv hervorheben, und deshalb können Sie hier etwas über seine Lebenseinstellung erfahren. Engagiert er sich gesellschaftlich? Hat er sich um seine Weiterqualifikation bemüht? War er längere Zeit im Ausland und ist entsprechend flexibel? Stoßen Sie an dieser Stelle auf eine ermüdende Aufzählung zahlreicher Hobbys, ist auch das vielsagend. Leseratten sind sicher anders gestrickt als fanatische Sportler. Bedenken Sie aber auch, dass zahlreiche Hobbys viel Zeit in Anspruch nehmen und der Bewerber somit als eher freizeitorientiert einzuschätzen ist. Und gefährliche Sportarten bringen immer auch ein Verletzungsrisiko mit sich. Wenn Sie ein Hobby allerdings besonders interessant finden, können Sie im eventuellen Bewerbungsgespräch ruhig darauf zu sprechen kommen. Bei dieser Gelegenheit können Sie dann gleich herausfinden, wie offen jemand mit privaten Angelegenheiten umgeht.

Beruflicher Werdegang
Am aufschlussreichsten sind natürlich die Angaben über den bisherigen beruflichen Werdegang. Denn hier zeigt sich, über welche Qualifikationen und Erfahrungen der Bewerber verfügt.
Nun ist Ihnen natürlich klar, dass jeder Bewerber versucht, sich im besten Licht zu präsentieren und auch Zeugnisse immer interpretationsfähig sind. Da wäre es doch interessant, mal beim früheren Arbeitgeber nachzufragen. Dazu sind Sie grundsätzlich berechtigt, es sei denn, dass der Bewerber es Ihnen untersagt. Verständlich ist ein derartiges Verbot, wenn es sich um die Nachfrage beim derzeitigen Arbeitgeber handelt. Verbittet sich der Bewerber allerdings auch Anrufe bei früheren Arbeitgebern, sollte Sie das misstrauisch machen. Wenn Sie das Verbot jedoch einfach ignorieren, können Sie sich eventuell schadenersatzpflichtig machen. Frühere Arbeitgeber sind im Rahmen einer „nachsorgenden Fürsorgepflicht“ zu einer wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Wer mit seinem Mitarbeiter zufrieden war, wird ohnehin keinen Grund sehen, warum er sich nicht lobend über ihn äußern sollte.

Lückenfüller erkennen
Der Lebenslauf sollte auf maximal zwei Seiten beschränkt werden und keine erkennbaren Lücken aufweisen – also Zeiten, bei denen nicht nachvollziehbar ist, mit welcher Beschäftigung er sie verbracht hat.

Ihre nicht ganz einfache Aufgabe ist es nun, ihn auf Unstimmigkeiten zu überprüfen. Stutzig sollten Sie werden, wenn sich der Lebenslauf in einigen Fakten widerspricht, zeitliche Abläufe nicht übereinstimmen oder ungewöhnlich lange Zeiträume einfach unbelegt bleiben.

Einen nicht eben geradlinigen Lebenslauf sollten Sie allerdings nicht grundsätzlich als negativ einstufen. Denn wenn jemand nach der Schule erst mal gereist ist, zahlreiche Praktika gemacht hat oder eine Familienpause eingelegt hat, zeugt das auch von einem hohen Maß an Selbständigkeit und Flexibilität – und das kann Ihnen bei einem Arbeitsverhältnis zugute kommen.

Seien Sie besonders bei jungen Bewerbern nicht allzu streng, denn hätten Sie nach dem Abi die Möglichkeit einer Weltreise gehabt, hätten Sie die sicher auch nicht ungenutzt gelassen, oder?