LeitzKnowHow

Kurzarbeit

 

Das Instrument der Kurzarbeit soll es Unternehmen ermöglichen, einen vorübergehenden Auftragsrückgang ohne Kündigungen zu überbrücken. Bessert sich die Lage wieder, ist das Know-how nicht verloren, man braucht kein neues Personal einzuarbeiten und spart somit Zeit und Geld. Die Mitarbeiter müssen zwar während der Kurzarbeit mit einem niedrigeren Gehalt auskommen, sie verlieren aber ihren Arbeitsplatz wenigstens nicht. Und sie können die Zeit nutzen, um sich fortzubilden.

Man kann das Instrument der Kurzarbeit folglich als Versuch bezeichnen, aus schlechten Zeiten das Beste zu machen – für beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Wer kann Kurzarbeit beantragen
Kurzarbeit ist nicht nur ein Instrument für große Unternehmen, auch wenn dieser Eindruck oft vermittelt wird. Vielmehr kann jedes Unternehmen bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeitergeld beantragen; das Verfahren wurde sogar vereinfacht und die Regelungen befristet gelockert. Bis Ende 2010 gelten folgende Voraussetzungen:
- Der Arbeitsausfall muss einen Umfang von mehr als zehn Prozent haben. Früher musste zudem mindestens ein Drittel der Belegschaft bzw. einer Abteilung betroffen sein – diese Regelung ist derzeit ausgesetzt. Es genügt, wenn der Betrieb nicht mehr in der Lage ist, für mindestens einen Mitarbeiter das volle Gehalt zu zahlen.
- Kurzarbeit darf auch für Leiharbeiter beantragt werden.
- Der Arbeitsausfall muss wirtschaftliche Gründe haben oder auf ein unabwendbares Ergebnis zurückzuführen sein. Außerdem muss er unvermeidbar sein. Gleichzeitig muss man aber davon ausgehen können, dass sich die Lage innerhalb von 18 Monaten bessert.
- Arbeitszeitkonten müssen vorher ausgeglichen sein – es darf also keine Guthaben mehr geben, die Konten müssen aber auch nicht ins Minus gebracht worden sein.
- Der Betriebsrat muss der Kurzarbeit zustimmen. Gibt es keinen Betriebsrat, müssen alle Mitarbeiter einverstanden sein.
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Womit müssen Arbeitnehmer rechnen?
Während der Kurzarbeit bezahlt das Unternehmen ausschließlich die Arbeit, die auch tatsächlich geleistet wurde. Das kann zum Beispiel die Hälfte der normalen Arbeitszeit sein; man kann aber auch vereinbaren, dass gar nicht mehr gearbeitet wird. Für die ausgefallene Arbeitszeit bekommen die Beschäftigten Kurzarbeitergeld (KuG) und zwar in Höhe von 60 Prozent des entgangenen Nettolohns. Lebt ein Kind im Haushalt, sind es 67 Prozent. Lohn und Kurzarbeitergeld werden vom Unternehmen ausbezahlt, das Kurzarbeitergeld wird dem Unternehmen dann wieder erstattet.

Kurzarbeitergeld wird derzeit maximal 18 Monate bezahlt – geht es dem Unternehmen danach immer noch nicht besser, müssen Arbeitnehmer mit Entlassungen rechnen.

Qualifizierung
Eigentlich ist es ja naheliegend: Wenn es nichts zu tun gibt, kann man aus der Not eine Tugend machen und sich weiterbilden. Endlich hat man Zeit, um zum Beispiel seine Englischkenntnisse zu verbessern, einen Führerschein zu machen oder sich mit neuer Software zu beschäftigen. Diesen Gedanken will der Staat fördern: bestehende Qualifizierungsprogramme wurden deutlich ausgeweitet; Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit werden gefördert. Sprechen Sie Ihren Chef darauf an oder erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Bundesanstalt für Arbeit.

Resignieren Sie nicht, sondern denken Sie an die Zeit nach der Kurzarbeit: Ist die Krise dann immer noch nicht bewältigt, haben qualifizierte und engagierte Mitarbeiter die besten Chancen, einer Kündigung zu entgehen. Geht es wieder bergauf, dann kommen Sie vielleicht auch auf der Karriereleiter eine Stufe weiter.

Stand: Februar 2009
Bild: aboutpixel.de