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Konto geplündert? Und nun?


Was auch immer die Ursache für einen Kontofehlbetrag ist, die Folgen unterscheiden sich meist kaum: Ist das Geld erst einmal weg, besteht zwar immerhin die Chance, es wieder zurückzubekommen, aber das ist in der Regel mit Zeitaufwand und Ärger verbunden.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie den Diebstahl oder die fehlerhafte Abbuchung möglichst schnell bemerken. Kontrollieren Sie Ihre Kontoauszüge deshalb regelmäßig. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken müssen Einsprüche innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsabschluss (in der Regel am Quartalsende) erhoben werden.

Doch natürlich gilt außerdem die Devise „Vorbeugen ist besser als heilen.“
 


















EC- und Kreditkarten
Unterschreiben Sie Ihre Karten gleich nachdem Sie sie bekommen haben. Und melden Sie sich sei bei der Bank, wenn Sie feststellen, dass die Gültigkeit einer alten Karte bald abläuft, Sie aber noch keine neue erhalten haben. Denn es kommt immer wieder vor, dass entsprechende Bankpost abgefangen wird.

Unterschreiben Sie nie einen Blankobeleg, sondern tragen Sie immer einen Betrag ein.

Lassen Sie ihre Karten niemals unbeaufsichtigt liegen – auch nicht im Büro. Bewahren Sie Karte und Geheimnummer stets getrennt auf. Wenn Sie befürchten, dass Sie die PIN vergessen könnten und deshalb einen Merkzettel haben, dann deponieren Sie ihn wenigstens nicht im Geldbeutel oder der Handtasche.

Die Geheimnummer sollte außer Ihnen niemand kennen. Achten Sie also darauf, dass niemand zusehen kann, wenn Sie sie bei der Kartenzahlung oder beim Geldabheben eingeben und bestehen Sie darauf, dass andere Kunden einen Sicherheitsabstand einhalten. Denken Sie außerdem daran, dass Trickbetrüger sich alles Mögliche einfallen lassen, um per „Skimming“ an Ihr Geld zu kommen. Halten Sie also die Augen offen und seien sie misstrauisch.

Skimming
Beim Skimming werden die Daten von Bank- oder Kreditkarten ausspioniert. Zum Beispiel, indem Trickbetrüger auf dem Karteneinschiebeschacht am Geldautomaten oder dem Türöffner ein unauffälliges Lesegerät anbringen, das die Kartendaten kopiert. Gleichzeitig filmt eine über der Tastatur angebrachte Minikamera, wie die Kunden ihre PIN eingeben.

Achten Sie deshalb beim Bankautomaten immer auf Merkwürdigkeiten und melden Sie diese lieber einmal zu viel als einmal zu wenig beim Bankpersonal. Außerdem sollten Sie die Tastatur stets mit der anderen Hand oder dem Geldbeutel abdecken, während Sie Ihre PIN eingeben.
 
Bei Kreditkarten gehen die Betrüger ähnlich vor: Die Karte wird einfach zuerst durch das eigentliche Kartenlesegerät und dann durch ein zweites gezogen. Außerdem kommt hinzu: Um im Internet zu shoppen, braucht man nur die Angaben, die direkt auf der Kreditkarte verzeichnet sind. Wer fremde Leute für sich zahlen lassen will, muss deren Karte also nur kurz kopieren. Schon allein deshalb ist es risikoreich, Kreditkarten aus den Augen zu lassen.

Pishing
Ganz sicher werden keine Bank und kein seriöser Onlineshop sie jemals bitten, Ihre Geheimzahl im Internet einzugeben. Werden Sie dazu aufgefordert, können Sie davon ausgehen, dass es sich um „Pishing“ handelt. Beim Phishing – das Wort setzt sich aus den Begriffen „Passwort“ und „Fishing“ zusammen – wird versucht, an persönliche Daten zu kommen. So erhält man zum Beispiel eine Mail, die vermeintlich von der eigenen Bank versendet wurde, in der man aufgefordert wird, einen Link anzuklicken und dort persönliche Daten einzugeben. Folgt man dieser Aufforderung, landet man aber nicht wirklich bei der Bank, sondern auf einer gefälschten Website.

Geld zurück?
Abbuchungen von Ihrem Konto können Sie jederzeit zurückfordern – egal, ob sie eine Abbuchungsermächtigung erteilt haben oder nicht. Allerdings geht die Bank davon aus, dass Sie der Abbuchung zustimmen, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Rechnungsschluss Widerspruch einlegen.

Sie haben bei einer Überweisung den falschen Namen, die falsche Kontonummer oder einen falschen Betrag eingegeben? Beim Online-Banking sind die Banken nicht verpflichtet, Ihre Angaben zu überprüfen. Anders am Schalter oder bei einer herkömmlichen Überweisung. Hier gleicht die Bank den Empfängernamen und die Kontonummer ab. Gibt es Unstimmigkeiten, wird die Überweisung normalerweise nicht ausgeführt.
 
Ist das Geld von Ihrem Konto abgebucht, wird die Bank Ihnen zwar den Namen des Empfängers nennen, Sie müssen sich aber selbst um die Rückerstattung kümmern. Da der Empfänger sich ungerechtfertigt bereichert hat, ist er verpflichtet, Ihnen das Geld zurückzugeben. Theoretisch jedenfalls – die Praxis sieht aber oft anders aus. Und deshalb sollten Sie jede Überweisung überprüfen, bevor Sie sie absenden.

Wurde von Ihrem Konto Geld abgebucht, dann haften Sie nur, wenn Ihnen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann, also zum Beispiel wenn Sie

•die PIN auf der Karte notiert haben,
•die Karte unbeaufsichtigt gelassen haben,
•die PIN und die Karte am gleichen Ort aufbewahrt haben,
•die Geheimnummer jemand anderem mitgeteilt haben und der Missbrauch deshalb ermöglicht wurde,
•den Verlust Ihrer Karte nicht melden und die Karte nicht sperren lassen.

Kartensperrung
Wenn Sie merken, dass Ihre Karte fehlt, sollten Sie sie sofort sperren lassen. Denn ab dann ist die Bank für den Schaden verantwortlich. Melden Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut oder wenden Sie sich an den deutschlandweit gebührenfreien Sperr-Notruf 116 116, den Sie gebührenpflichtig mit der Vorwahl 0049 116 116 auch aus dem Ausland erreichen.

Stand: Januar 2009
Bildquelle: sxc