Was auch immer die Ursache für einen Kontofehlbetrag ist, die Folgen
unterscheiden sich meist kaum: Ist das Geld erst einmal weg, besteht
zwar immerhin die Chance, es wieder zurückzubekommen, aber das ist in
der Regel mit Zeitaufwand und Ärger verbunden.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie den Diebstahl oder die fehlerhafte
Abbuchung möglichst schnell bemerken. Kontrollieren Sie Ihre
Kontoauszüge deshalb regelmäßig. Nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Banken müssen Einsprüche innerhalb von sechs
Wochen nach Rechnungsabschluss (in der Regel am Quartalsende) erhoben
werden.
Doch natürlich gilt außerdem die Devise „Vorbeugen ist besser als
heilen.“
EC- und KreditkartenUnterschreiben Sie Ihre Karten gleich
nachdem Sie sie bekommen haben. Und melden Sie sich sei bei der Bank,
wenn Sie feststellen, dass die Gültigkeit einer alten Karte bald
abläuft, Sie aber noch keine neue erhalten haben. Denn es kommt immer
wieder vor, dass entsprechende Bankpost abgefangen wird.
Unterschreiben Sie nie einen Blankobeleg, sondern tragen Sie immer einen
Betrag ein.
Lassen Sie ihre Karten niemals unbeaufsichtigt liegen – auch nicht im
Büro. Bewahren Sie Karte und Geheimnummer stets getrennt auf. Wenn Sie
befürchten, dass Sie die PIN vergessen könnten und deshalb einen
Merkzettel haben, dann deponieren Sie ihn wenigstens nicht im Geldbeutel
oder der Handtasche.
Die Geheimnummer sollte außer Ihnen niemand kennen. Achten Sie also
darauf, dass niemand zusehen kann, wenn Sie sie bei der Kartenzahlung
oder beim Geldabheben eingeben und bestehen Sie darauf, dass andere
Kunden einen Sicherheitsabstand einhalten. Denken Sie außerdem daran,
dass Trickbetrüger sich alles Mögliche einfallen lassen, um per
„Skimming“ an Ihr Geld zu kommen. Halten Sie also die Augen offen und
seien sie misstrauisch.
SkimmingBeim Skimming werden die Daten von Bank- oder
Kreditkarten ausspioniert. Zum Beispiel, indem Trickbetrüger auf dem
Karteneinschiebeschacht am Geldautomaten oder dem Türöffner ein
unauffälliges Lesegerät anbringen, das die Kartendaten kopiert.
Gleichzeitig filmt eine über der Tastatur angebrachte Minikamera, wie
die Kunden ihre PIN eingeben.
Achten Sie deshalb beim Bankautomaten immer auf Merkwürdigkeiten und
melden Sie diese lieber einmal zu viel als einmal zu wenig beim
Bankpersonal. Außerdem sollten Sie die Tastatur stets mit der anderen
Hand oder dem Geldbeutel abdecken, während Sie Ihre PIN eingeben.
Bei Kreditkarten gehen die Betrüger ähnlich vor: Die Karte wird einfach
zuerst durch das eigentliche Kartenlesegerät und dann durch ein zweites
gezogen. Außerdem kommt hinzu: Um im Internet zu shoppen, braucht man
nur die Angaben, die direkt auf der Kreditkarte verzeichnet sind. Wer
fremde Leute für sich zahlen lassen will, muss deren Karte also nur kurz
kopieren. Schon allein deshalb ist es risikoreich, Kreditkarten aus den
Augen zu lassen.
PishingGanz sicher werden keine Bank und kein seriöser
Onlineshop sie jemals bitten, Ihre Geheimzahl im Internet einzugeben.
Werden Sie dazu aufgefordert, können Sie davon ausgehen, dass es sich um
„Pishing“ handelt. Beim Phishing – das Wort setzt sich aus den Begriffen
„Passwort“ und „Fishing“ zusammen – wird versucht, an persönliche Daten
zu kommen. So erhält man zum Beispiel eine Mail, die vermeintlich von
der eigenen Bank versendet wurde, in der man aufgefordert wird, einen
Link anzuklicken und dort persönliche Daten einzugeben. Folgt man dieser
Aufforderung, landet man aber nicht wirklich bei der Bank, sondern auf
einer gefälschten Website.
Geld zurück?Abbuchungen von Ihrem Konto können Sie
jederzeit zurückfordern – egal, ob sie eine Abbuchungsermächtigung
erteilt haben oder nicht. Allerdings geht die Bank davon aus, dass Sie
der Abbuchung zustimmen, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach
Rechnungsschluss Widerspruch einlegen.
Sie haben bei einer Überweisung den falschen Namen, die falsche
Kontonummer oder einen falschen Betrag eingegeben? Beim Online-Banking
sind die Banken nicht verpflichtet, Ihre Angaben zu überprüfen. Anders
am Schalter oder bei einer herkömmlichen Überweisung. Hier gleicht die
Bank den Empfängernamen und die Kontonummer ab. Gibt es Unstimmigkeiten,
wird die Überweisung normalerweise nicht ausgeführt.
Ist das Geld von Ihrem Konto abgebucht, wird die Bank Ihnen zwar den
Namen des Empfängers nennen, Sie müssen sich aber selbst um die
Rückerstattung kümmern. Da der Empfänger sich ungerechtfertigt
bereichert hat, ist er verpflichtet, Ihnen das Geld zurückzugeben.
Theoretisch jedenfalls – die Praxis sieht aber oft anders aus. Und
deshalb sollten Sie jede Überweisung überprüfen, bevor Sie sie absenden.
Wurde von Ihrem Konto Geld abgebucht, dann haften Sie nur, wenn Ihnen
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann,
also zum Beispiel wenn Sie
•die PIN auf der Karte notiert haben,
•die Karte
unbeaufsichtigt gelassen haben,
•die PIN und die Karte am gleichen
Ort aufbewahrt haben,
•die Geheimnummer jemand anderem mitgeteilt
haben und der Missbrauch deshalb ermöglicht wurde,
•den Verlust
Ihrer Karte nicht melden und die Karte nicht sperren lassen.
KartensperrungWenn Sie merken, dass Ihre Karte fehlt, sollten
Sie sie sofort sperren lassen. Denn ab dann ist die Bank für den Schaden
verantwortlich. Melden Sie sich bei Ihrem Kreditinstitut oder wenden Sie
sich an den deutschlandweit gebührenfreien Sperr-Notruf 116 116, den Sie
gebührenpflichtig mit der Vorwahl 0049 116 116 auch aus dem Ausland
erreichen.
Stand: Januar 2009
Bildquelle: sxc