LeitzKnowHow
Insolvenz – und nun?
 
Wann ist ein Unternehmen insolvent?
Ein Unternehmen ist dann verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn es überschuldet oder zahlungsunfähig ist, bzw. wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit absehbar ist. Oder einfacher ausgedrückt. Wenn das Unternehmen mehr Schulden hat, als es bei Fälligkeit begleichen kann.
Wird ein Insolvenzantrag gestellt, heißt das noch lange nicht, dass das Unternehmen seine Pforten für immer schließt und alle Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren. Schließlich kann es sein, dass eine Sanierung möglich ist oder ein neuer Geldgeber gefunden wird.
Ziel des Insolvenzverfahrens und Aufgabe des Insolvenzverwalters, der nun die Geschäfte des Unternehmens führt, ist es, alle Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen. Das Unternehmen wird saniert, verkauft oder aufgelöst. Die Schulden werden zusammengezählt; man versucht, Ausgaben zu senken und Geld aufzutreiben oder flüssigzumachen. Vermögenswerte des Unternehmens werden verkauft bzw. zwangsversteigert.
Was bedeutet eine Insolvenz für Lieferanten?
Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen der Gläubiger. Sie erhalten ein Formular, das sie innerhalb einer bestimmten Frist ausgefüllt zurücksenden und mit dem sie ihre Forderungen anmelden und glaubhaft machen müssen, zum Beispiel durch entsprechende Verträge oder Rechnungen.
Ein Unternehmen ist dann verpflichtet, innerhalb von drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, wenn es überschuldet oder zahlungsunfähig ist, bzw. wenn die drohende Zahlungsunfähigkeit absehbar ist. Oder einfacher ausgedrückt. Wenn das Unternehmen mehr Schulden hat, als es bei Fälligkeit begleichen kann.
Wird ein Insolvenzantrag gestellt, heißt das noch lange nicht, dass das Unternehmen seine Pforten für immer schließt und alle Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren. Schließlich kann es sein, dass eine Sanierung möglich ist oder ein neuer Geldgeber gefunden wird.
Ziel des Insolvenzverfahrens und Aufgabe des Insolvenzverwalters, der nun die Geschäfte des Unternehmens führt, ist es, alle Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen. Das Unternehmen wird saniert, verkauft oder aufgelöst. Die Schulden werden zusammengezählt; man versucht, Ausgaben zu senken und Geld aufzutreiben oder flüssigzumachen. Vermögenswerte des Unternehmens werden verkauft bzw. zwangsversteigert.
Was bedeutet eine Insolvenz für Lieferanten?
Der Insolvenzverwalter prüft die Forderungen der Gläubiger. Sie erhalten ein Formular, das sie innerhalb einer bestimmten Frist ausgefüllt zurücksenden und mit dem sie ihre Forderungen anmelden und glaubhaft machen müssen, zum Beispiel durch entsprechende Verträge oder Rechnungen.

Ist das Insolvenzverfahren abgeschlossen, erhalten die Gläubiger den ihnen jeweils zustehenden prozentualen Anteil am Erlös. Weil manche Forderungen vorgehen – wie zum Beispiel die Sozialversicherungsbeiträge – kann es sein, dass man nur einen geringen Prozentsatz seiner ursprünglichen Forderung erhält. Hinzu kommt, dass sich das Verfahren über mehrere Jahre hinziehen kann. Und deshalb passiert es immer wieder, dass die Insolvenz eines Unternehmens die Insolvenz dessen Zulieferer nach sich zieht: denn sie verlieren nicht nur einen Kunden, sondern müssen auch auf die Bezahlung geleisteter Arbeit oder gelieferter Ware verzichten – deren Rohmaterial sie in Vorleistung beziehen und bezahlen mussten.
Was muss man als Mitarbeiter beachten?
Hauptsache, der Laden überlebt! Sie meinen es gut und verzichten deshalb auf Ihren Lohn? Tun Sie das nicht. Denn dadurch reduziert sich ihr künftiges Arbeitslosen- und Insolvenzgeld – es richtet sich nach der Höhe des bisherigen Gehalts. Sie sollten deshalb ausstehende Gehälter dem Arbeitgeber allenfalls stunden.
So schnell wie möglich runter vom sinkenden Schiff? Nur, wenn Sie bereits einen neuen Job haben, denn sonst riskieren Sie eine Sperre des Arbeitslosengelds. Außerdem: Vielleicht findet sich für das Unternehmen ja ein Käufer – der ist dann auch für ihren ausstehenden Lohn zuständig. Und: Sollte man Ihnen tatsächlich die Kündigung überreichen, können Sie immerhin auf den Sozialplan und eine Abfindung hoffen.
Ohne Bezahlung arbeiten Sie nicht? Selbst wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht überweist, dürfen Sie laut Bundesarbeitsgericht nicht einfach sofort zuhause bleiben. Aber das empfiehlt sich ohnehin nicht. Denn werden Sie Ihren Job wohl auch dann verlieren, wenn das Unternehmen die Krise übersteht, weil Ihr Chef Ihnen Ihr unsolidarisches Verhalten übel nimmt.
Aber wovon leben? Wie kommt man an sein Geld? Bleibt die Überweisung des
Gehalts aus, dann melden Sie sich umgehend beim Arbeitsamt. Wenn Ihr
Arbeitgeber noch keinen Insolvenzantrag gestellt hat, kann das übrigens
auch ein Dritter tun – zum Beispiel die Sozialkasse oder die
Mitarbeiter. Wurde der Insolvenzantrag gestellt, übernimmt die
Bundesagentur für Arbeit die ausstehenden Gehaltszahlungen für die
letzten drei Monate. Die Bearbeitung der Anträge dauert allerdings oft
sehr lange. Für diese Zeit können Sie einen Vorschuss beantragen.
Sie müssen Ihren Arbeitgeber unter Angabe einer Frist auffordern, seine Außenstände zu begleichen. Und wenn Sie Ihre Lohnansprüche nicht verfallen lassen wollen, müssen Sie gegebenenfalls sogar auf Zahlung klagen. Spätestens vor diesem Schritt sollten Sie sich auf jeden Fall vom Betriebsrat, der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt beraten lassen!
Die Gefahr, dass man sein Gehalt nur teilweise, verspätet oder gar nicht bekommt, ist vor und während eines Insolvenzverfahrens leider relativ groß und die juristischen Fallstricke sind tückisch.
Für die Zeit ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es kein Insolvenzgeld. Nun muss der Insolvenzverwalter für die Überweisung der Gehälter sorgen.
Darf man Ihnen kündigen oder können Sie fristlos kündigen? Die Insolvenz ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund – es sei denn, das Unternehmen wird liquidiert. Der Insolvenzverwalter darf allerdings Kündigungen aussprechen, wenn klar ist, dass das Unternehmen mit reduzierter Mannschaft eine Überlebenschance hat. Die Kündigungsfrist verringert sich dann auf drei Monate.
Stand: Juli 2009
Bildquelle: aboutpixel.de /© 2009 steiglinski
Sie müssen Ihren Arbeitgeber unter Angabe einer Frist auffordern, seine Außenstände zu begleichen. Und wenn Sie Ihre Lohnansprüche nicht verfallen lassen wollen, müssen Sie gegebenenfalls sogar auf Zahlung klagen. Spätestens vor diesem Schritt sollten Sie sich auf jeden Fall vom Betriebsrat, der Gewerkschaft oder einem Fachanwalt beraten lassen!
Die Gefahr, dass man sein Gehalt nur teilweise, verspätet oder gar nicht bekommt, ist vor und während eines Insolvenzverfahrens leider relativ groß und die juristischen Fallstricke sind tückisch.
Für die Zeit ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gibt es kein Insolvenzgeld. Nun muss der Insolvenzverwalter für die Überweisung der Gehälter sorgen.
Darf man Ihnen kündigen oder können Sie fristlos kündigen? Die Insolvenz ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund – es sei denn, das Unternehmen wird liquidiert. Der Insolvenzverwalter darf allerdings Kündigungen aussprechen, wenn klar ist, dass das Unternehmen mit reduzierter Mannschaft eine Überlebenschance hat. Die Kündigungsfrist verringert sich dann auf drei Monate.
Stand: Juli 2009
Bildquelle: aboutpixel.de /© 2009 steiglinski