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Honorare für Autoren

 

Wer Artikel verfasst, die in Zeitschriften oder Büchern abgedruckt werden, wird dafür in der Regel von seinem Auftraggeber entlohnt. Die meisten Journalisten oder Autoren klagen zu Recht, dass ihre Honorare nicht gerade üppig seien. Trotzdem verzichten sie oft unwissentlich auf Geld, das ihnen eigentlich zusteht.

Zweitnutzung
Wer zum Beispiel für die Lokalzeitung über eine Sonderausstellung im Heimatmuseum berichtet, wird für seine Arbeit selbstverständlich bezahlt. Was aber, wenn das Museum den Artikel zudem in seinem Jahresbericht abdruckt? Wenn der Gemeinderat ihn in seinen Pressespiegel aufnimmt? Oder wenn er in einem neuen Gemeinschaftskundebuch als Beispiel für gelungene Lokalberichterstattung zitiert wird? Als Autor erfährt man davon oft gar nichts. Dabei hat man ein Anrecht auf Bezahlung – über die VG Wort.

Die VG Wort
Die meisten kennen die GEMA. An diese Gesellschaft muss man Zahlungen leisten, wenn man zum Beispiel in seinem Laden oder bei einer Veranstaltung Musik aus der Konserve laufen lässt oder eine Band organisiert, die mehr oder weniger bekannte Songs spielt. Die Einnahmen der GEMA werden dann in einem bestimmten Schlüssel an die Komponisten und eigentlichen Interpreten ausgezahlt.

Ähnlich funktioniert die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) im Hinblick auf Texte. Hierbei handelt es sich um einen Zusammenschluss von Autoren und Verlagen, der 1958 gegründet wurde. Die VG Wort sorgt dafür, dass „Schöpfer eines geistigen Werks” für dessen Nutzung und Vervielfältigung entlohnt werden, und nimmt somit die Zweitrechte der Urheber wahr. Sie zieht Gebühren, zum Beispiel von Herstellern von Kopiergeräten und Druckern, von Copyshops, Lesezirkeln, Bibliotheken oder Schulbuchverlagen ein und schüttet diese Einnahmen an Autoren aus.
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Anmeldung
Journalisten, Autoren, Übersetzer und Herausgeber von Sachliteratur oder schöngeistiger, dramatischer und wissenschaftlicher Literatur können sich und ihre Ansprüche bei der VG Wort anmelden – entweder mit einem entsprechenden Formular oder online. Sie bekommen dann einmal jährlich ihren Anteil an Geldern. Die Anmeldung ist kostenlos. Man muss lediglich die Anzahl der gedruckten Anschläge schätzen und diese der VG Wort mitteilen – am besten unmittelbar nach dem Erscheinen eines Titels. Wer in Fachbüchern Beiträge veröffentlicht, sollte sich beim Herausgeber oder Verlag erkundigen, ob dieser womöglich die Anmeldung übernimmt.

Voraussetzung ist der angemessene Umfang eines Beitrags und eine entsprechende Verbreitung: Bücher müssen in größeren Leihverbundsystemen und Zeitschriften in relevanten Zeitschriftendatenbanken aufgenommen sein.

Online-Autoren
Seit 2007 können sich auch Autoren von im Internet erschienenen Texten bei der VG Wort melden – wenn ihr Text frei zugänglich und nicht kopiergeschützt ist sowie mindestens 1.800 Anschläge umfasst. Man muss jeden einzelnen Artikel melden. Außerdem muss in die jeweilige Internet-Seite ein Quelltext eingebaut werden, damit die Zugriffe mithilfe eines Zählpixels erfasst werden können.

Google und die VG Wort
In letzter Zeit hat die VG Wort insbesondere im Zusammenhang mit dem Projekt „Google Books“ Schlagzeilen gemacht. Google scannt seit 2004 weltweit Millionen Bücher, um sie online zu stellen. Google findet, es sei ein gutes Ziel, das Wissen der Welt für alle verfügbar zu machen. Die VG Wort wiederum findet, dass das Recht der Urheber verletzt wird – und deren Bezahlung und somit schlussendlich deren Lebensunterhalt, nicht mehr sichergestellt ist. Als bisheriges Ergebnis der langen Querelen – es sind noch nicht alle Verhandlungen und Gerichtsverfahren abgeschlossen – verwertet Google nun nur noch Werke, deren Urheberrechte im englischsprachigen Raum liegen. Das wiederum gefällt den meisten deutschen Wissenschaftlern gar nicht – denn anders als bei Autoren literarischer Werke kommt es ihnen weniger auf Tantiemen, sondern vielmehr auf die weltweite Verbreitung ihrer Veröffentlichungen und ihre daraus resultierende Reputation an. Und so ist dieser Fall ein gutes Beispiel dafür, dass jede Medaille zwei Seiten hat. Und dafür, dass durch das Internet neue Zeiten angebrochen sind, für die neue Regelungen gefunden werden müssen, weil die alten nicht einfach übertragen werden können.

Stand: Dezember 2009
Bild: aboutpixel.de / belesen I © Michael Grabscheit