LeitzKnowHow
Handys benutzen
 
Kein Schwein ruft mich an? Das wäre manchmal schön, denn heutzutage gilt
immer häufiger das Motto: Allzeit bereit – oder besser: erreichbar! Ob
im Bus, auf der Straße oder im Büro: Überall klingelt es in den
unterschiedlichsten Varianten und keinen scheint es mehr zu
interessieren, ob sich vielleicht jemand gestört fühlt, wenn mitten in
einem Gespräch oder während eines Vortrags plötzlich nebenbei Telefonate
geführt werden.
Doch es gibt auch beim Umgang mit dem Handy Benimmregeln und vor allem Tabuzonen. Auch wenn sie kaum jemand zu kennen scheint.
Quiet please!
Tabuzonen haben nichts mit einer Verletzung der Höflichkeit zu tun, sie dienen viel mehr dazu, wirkliche Gefahren zu vermeiden. Wenn Sie also ein Handy-Verbotsschild sehen, müssen Sie das Gerät auch ganz ausschalten. Da das Handy Verbindungen über Schallwellen aufbaut, kann es an stark feuergefährlichen Orten zu Bränden oder sogar Explosionen kommen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist – die Gefahr bleibt!
Das totale Handyverbot gilt insbesondere in Flugzeugen, Krankenhäusern und ausgewiesenen Technikerräumen. Auch hier spielen die Strahlungen des Telefons eine Rolle. Sie können das Funktionieren anderer Geräte stören oder ganz verhindern – was lebensgefährlich sein kann.
Auch als Autofahrer mit dem Handy zu telefonieren, ist mittlerweile strikt verboten. Da die Ablenkung während des Telefonierens die Unfallgefahr stark erhöht, wird man seit dem 1.April 2004 mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft, wenn man während der Fahrt – also bei laufendem Motor – am Steuer sitzend das Handy in die Hand nimmt und dabei erwischt wird.
Doch es gibt auch beim Umgang mit dem Handy Benimmregeln und vor allem Tabuzonen. Auch wenn sie kaum jemand zu kennen scheint.
Quiet please!
Tabuzonen haben nichts mit einer Verletzung der Höflichkeit zu tun, sie dienen viel mehr dazu, wirkliche Gefahren zu vermeiden. Wenn Sie also ein Handy-Verbotsschild sehen, müssen Sie das Gerät auch ganz ausschalten. Da das Handy Verbindungen über Schallwellen aufbaut, kann es an stark feuergefährlichen Orten zu Bränden oder sogar Explosionen kommen. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist – die Gefahr bleibt!
Das totale Handyverbot gilt insbesondere in Flugzeugen, Krankenhäusern und ausgewiesenen Technikerräumen. Auch hier spielen die Strahlungen des Telefons eine Rolle. Sie können das Funktionieren anderer Geräte stören oder ganz verhindern – was lebensgefährlich sein kann.
Auch als Autofahrer mit dem Handy zu telefonieren, ist mittlerweile strikt verboten. Da die Ablenkung während des Telefonierens die Unfallgefahr stark erhöht, wird man seit dem 1.April 2004 mit 40 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft, wenn man während der Fahrt – also bei laufendem Motor – am Steuer sitzend das Handy in die Hand nimmt und dabei erwischt wird.

Übrigens: Nicht nur in Deutschland werden mobiltelefonierende Fahrer zur Kasse gebeten. In Österreich werden für eine Übertretung des Verbots 21 Euro, in Ungarn sogar 125 Euro fällig. Dabei lässt sich das Problem durch den Kauf einer Freisprecheinrichtung doch ganz einfach umgehen.
Meistens ist die Benutzung eines Handys zwar nicht gefährlich – dafür aber oft äußerst störend und unhöflich, zum Beispiel während Vorträgen, Besprechungen oder im Restaurant. Um unangenehme Situationen zu vermeiden, hilft nur eins: aus- oder stumm schalten. Die meisten Handys verfügen mittlerweile über einen Vibrationsalarm und solange das Gerät dabei nicht über den Tisch hüpft, dürfte sich von diesem Anrufsignal keiner all zu sehr gestört fühlen. Dennoch sollten Sie bei einem eingehenden Anruf nicht gleich alles – einschließlich Gesprächspartner – stehen und liegen lassen. Bleiben Sie ruhig und fragen Sie die Anwesenden, ob Sie den Raum kurz für ein wichtiges Gespräch verlassen dürfen. Allerdings müssen Sie ein Nein dann auch akzeptieren.
Unternehmen Handy
Wenn Sie von Ihrem Unternehmen ein Firmenhandy zur Verfügung gestellt bekommen haben, sollten Sie das Gerät nur zu Geschäftszwecken benutzen und die Nummer auch nur an Ihr geschäftliches Umfeld weiter geben – es sei denn, Sie haben mit Ihrem Arbeitgeber etwas anderes vereinbart. So können Sie sicher gehen, dass Sie sich korrekt verhalten und kein privater Anruf Sie aus einem Meeting holt. Vertrauliche, wichtige Firmeninterna sollten Sie grundsätzlich nie am Handy besprechen; derartige Gespräche führt man besser über Festnetzanschlüsse.
Falls Ihr Vorgesetzter ein allgemeines Privat-Handyverbot am Arbeitsplatz ausspricht, kann er das übrigens rechtlich auch ohne Begründung tun, vorausgesetzt, er spricht es vorher mit dem Betriebsrat ab.