LeitzKnowHow
Grundlagen der Buchführung
 
Wer über seine Geschäfte ordentlich Buch führt, hat auch sein
Unternehmen im Griff – das meinen zumindest die Experten. Auch wenn Sie
den ganzen Papierkram rund um die Buchhaltung ziemlich nervtötend
finden, bringt sie doch wesentliche Vorteile mit sich: Die auf dem
aktuellen Stand gehaltene Buchführung ermöglicht Ihnen zu jeder Zeit
eine Bewertung der Ertragslage und finanziellen Situation Ihres
Unternehmens. Die Buchführung als Teil des betrieblichen Rechnungswesens
dient also nicht nur dem Finanzamt zur Berechnung der Steuern, sondern
ermöglicht auch Ihnen einen umfassenden Einblick in die Einnahmen und
Ausgaben, den Umsatz und Gewinn Ihres Unternehmens. Sie ist Grundlage
für weitere Planungen oder Entscheidungen und nicht zuletzt für die
Preiskalkulation wichtig.
Man sollte also seine Belege besser nicht in Schuhkartons sammeln. Und so ist es durchaus folgerichtig, dass Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) und Abgabenordnung (§ 140 ff. AO) dem Unternehmer vorschreiben, Buch über die Finanzlage seiner Firma zu führen.
Man sollte also seine Belege besser nicht in Schuhkartons sammeln. Und so ist es durchaus folgerichtig, dass Handelsgesetzbuch (§ 238 HGB) und Abgabenordnung (§ 140 ff. AO) dem Unternehmer vorschreiben, Buch über die Finanzlage seiner Firma zu führen.

Einfach oder doppelt Buch führen?
Handelsgewerbe mit überschaubaren, transparenten Geschäftsprozessen unterhalb bestimmter Gewinngrenzen, Kleingewerbe, Freiberufler sowie Land- und Forstwirte, die nicht als Kaufleute gelten, dürfen die einfache Buchführung anwenden. Hier werden die aktuellen Einnahmen und Ausgaben zeitlich strukturiert in einem Kassenbuch erfasst, das je nach Branche in verschiedene Rubriken unterteilt ist.
Zur doppelten Buchführung sind Unternehmer, die ein selbstständiges Handelsgewerbe führen, ebenso verpflichtet wie Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) oder Land- und Forstwirte, deren land- bzw. forstwirtschaftliche Flächen einen Wirtschaftswert von 25.000 Euro überschreiten. Aber auch Nichtkaufleute, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen oder im Wirtschaftsjahr einen Umsatz von mehr als 350.000 Euro bzw. einen Gewinn von mehr als 30.000 Euro erzielen, müssen doppelt Buch führen. Das heißt: Jeder Geschäftsvorgang, wie beispielsweise das Bezahlen von Rechnungen oder Rechnungseingänge, muss auf zwei verschiedene Konten gebucht werden.
Ganz schön komplex
In Deutschland mit seiner überbordenden Steuergesetzgebung hat sich die korrekte Buchführung sowie die Abgabe von Umsatz- und Einkommensteuererklärungen im Laufe der Jahre zu einer wahren Wissenschaft entwickelt – sehr zur Freude der Steuerberater, ohne deren Hilfe die meisten Unternehmer oder Selbstständigen völlig überfordert wären.
Wer seine Bücher trotz alledem selbst führen möchte, sollte unbedingt
zumindest einen entsprechenden Kurs belegen. Doch eigentlich spricht
viel dafür, die Buchführung einem Fachmann, sprich dem Steuerberater
oder einer darauf spezialisierten Firma, zu überlassen. Das strapaziert
zwar kurzfristig den Geldbeutel, dafür ersparen Sie sich aber eine Menge
Arbeit und gewinnen Zeit, sich der Fortentwicklung Ihres Unternehmens zu
widmen. Mittel- und langfristig ist die Investition also durchaus
lohnend – auch weil man Fehler vermeidet, die teure Folgen haben können.
Haben Sie einen Fachmann engagiert, müssen Sie nur noch die eingehenden Rechnungen (Kreditoren) und die ausgehenden Rechnungen (Debitoren) sammeln und den auf den Kontoauszügen verzeichneten Zu- und Abgängen die entsprechenden Belege zuordnen. Mit der Kontierung und der Erstellung der Umsatzsteuererklärungen brauchen Sie sich dann nicht mehr zu befassen. Trotzdem sollten Sie über die Grundsätze und Pflichten einer ordentlichen Buchführung Bescheid wissen, denn selbst wenn Sie einen Steuerberater beauftragen: Verantwortlich bleiben immer Sie als Unternehmer.
Ein wichtiger Tipp für Existenzgründer: Im ersten Jahr Ihrer Unternehmenstätigkeit wird das Finanzamt Ihnen wahrscheinlich erst einmal Ruhe gönnen. Doch diese Ruhe ist trügerisch: Irgendwann kommt der Steuerbescheid – und mit ihm die Forderung von Vorauszahlungen für die ersten Monate und das aktuelle Quartal des laufenden Jahres. Das kann sich zu einer ordentlichen Summe addieren, die man eingeplant haben sollte. Freuen Sie sich also nicht zu früh über Ihren Kontostand und investieren Sie das Geld nicht voreilig – sondern bedenken Sie, dass ein nicht unerheblicher Teil leider dem Finanzamt gehört.
Bild: snygo.com
Haben Sie einen Fachmann engagiert, müssen Sie nur noch die eingehenden Rechnungen (Kreditoren) und die ausgehenden Rechnungen (Debitoren) sammeln und den auf den Kontoauszügen verzeichneten Zu- und Abgängen die entsprechenden Belege zuordnen. Mit der Kontierung und der Erstellung der Umsatzsteuererklärungen brauchen Sie sich dann nicht mehr zu befassen. Trotzdem sollten Sie über die Grundsätze und Pflichten einer ordentlichen Buchführung Bescheid wissen, denn selbst wenn Sie einen Steuerberater beauftragen: Verantwortlich bleiben immer Sie als Unternehmer.
Ein wichtiger Tipp für Existenzgründer: Im ersten Jahr Ihrer Unternehmenstätigkeit wird das Finanzamt Ihnen wahrscheinlich erst einmal Ruhe gönnen. Doch diese Ruhe ist trügerisch: Irgendwann kommt der Steuerbescheid – und mit ihm die Forderung von Vorauszahlungen für die ersten Monate und das aktuelle Quartal des laufenden Jahres. Das kann sich zu einer ordentlichen Summe addieren, die man eingeplant haben sollte. Freuen Sie sich also nicht zu früh über Ihren Kontostand und investieren Sie das Geld nicht voreilig – sondern bedenken Sie, dass ein nicht unerheblicher Teil leider dem Finanzamt gehört.
Bild: snygo.com