LeitzKnowHow
Gewinnspiele und Verlosungen
 
Im September 2010 hat der Europäische Gerichtshof geurteilt, dass das
deutsche Glücksspielmonopol nicht gerechtfertigt ist. Im Januar hatte er
bereits das sogenannte Kopplungsverbot gekippt, das untersagte, die
Teilnahme an einem Gewinnspiel zwingend mit dem Kauf einer Ware oder
Dienstleistung zu verbinden. Das Urteil brachte allerdings eher weniger
als mehr Sicherheit, denn nun wird von Fall zu Fall entschieden – laut
EuGH ist nicht jede Koppelung verboten, aber auch nicht jede erlaubt. Es
kommt vielmehr darauf an, ob das Kaufverhalten eines durchschnittlichen
Verbrauchers durch die Kopplung wesentlich beeinflusst wird.
Ohnehin sollte man als Unternehmen darauf achten, dass man ein Gewinnspiel so ausschreibt, dass man seine Kunden nicht etwa verärgert – das wäre kontraproduktiv. Agieren Sie also möglichst seriös, dann sind Sie gleichzeitig auch rechtlich auf der sichereren Seite. Dies gelingt am besten, wenn Sie folgende Punkte beachten:
Koppeln Sie Preisausschreiben oder Verlosungen nicht mit einem Kauf – soweit dies möglich ist. Denn natürlich muss man zum Beispiel eine Zeitschrift erst kaufen, wenn man das darin abgedruckte Rätsel lösen will. Soll ein Gewinnspiel auf einer Verpackung aufgedruckt werden, empfiehlt es sich, Teilnahmekarten auch auszulegen oder eine Teilnahme über das Internet zu ermöglichen. Die Alternative sollte auf jeden Fall unkompliziert sein und die gleichen Gewinnchancen bieten.
Formulieren Sie die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig und platzieren Sie sie deutlich sichtbar. Vergessen Sie nicht, den Einsendeschluss anzugeben. Machen Sie klare Angaben über die Gewinne. Und fügen Sie vorsichtshalber den Satz „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“ hinzu.
Wenn Sie die gewonnenen Adressen später für den Versand von Werbung nutzen wollen, müssen Sie die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einholen. In diesem Fall sollten Sie auf der Teilnahmekarte, dem Coupon oder dem Internetformular ein Kästchen vorsehen, das man explizit ankreuzen muss, wenn man damit einverstanden ist, dass die eigenen Daten entsprechend genutzt werden. Diese Einwilligung einfach vorauszusetzen und stattdessen nur ein Kreuzchen von denen anzufordern, die mit der Nutzung ihrer Daten nicht einverstanden sind, ist genau so wenig in Ordnung, wie die Einverständniserklärung zur Voraussetzung für eine Teilnahme am Gewinnspiel zu machen.
Ohnehin sollte man als Unternehmen darauf achten, dass man ein Gewinnspiel so ausschreibt, dass man seine Kunden nicht etwa verärgert – das wäre kontraproduktiv. Agieren Sie also möglichst seriös, dann sind Sie gleichzeitig auch rechtlich auf der sichereren Seite. Dies gelingt am besten, wenn Sie folgende Punkte beachten:
Koppeln Sie Preisausschreiben oder Verlosungen nicht mit einem Kauf – soweit dies möglich ist. Denn natürlich muss man zum Beispiel eine Zeitschrift erst kaufen, wenn man das darin abgedruckte Rätsel lösen will. Soll ein Gewinnspiel auf einer Verpackung aufgedruckt werden, empfiehlt es sich, Teilnahmekarten auch auszulegen oder eine Teilnahme über das Internet zu ermöglichen. Die Alternative sollte auf jeden Fall unkompliziert sein und die gleichen Gewinnchancen bieten.
Formulieren Sie die Teilnahmebedingungen klar und eindeutig und platzieren Sie sie deutlich sichtbar. Vergessen Sie nicht, den Einsendeschluss anzugeben. Machen Sie klare Angaben über die Gewinne. Und fügen Sie vorsichtshalber den Satz „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“ hinzu.
Wenn Sie die gewonnenen Adressen später für den Versand von Werbung nutzen wollen, müssen Sie die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einholen. In diesem Fall sollten Sie auf der Teilnahmekarte, dem Coupon oder dem Internetformular ein Kästchen vorsehen, das man explizit ankreuzen muss, wenn man damit einverstanden ist, dass die eigenen Daten entsprechend genutzt werden. Diese Einwilligung einfach vorauszusetzen und stattdessen nur ein Kreuzchen von denen anzufordern, die mit der Nutzung ihrer Daten nicht einverstanden sind, ist genau so wenig in Ordnung, wie die Einverständniserklärung zur Voraussetzung für eine Teilnahme am Gewinnspiel zu machen.
Dass man bei einem Gewinnspiel auch etwas gewinnen können muss, dürfte
selbstverständlich sein. Dass man den Teilnehmer nicht etwas vortäuschen
darf, eigentlich auch. Das ist es aber leider oft nicht. Sicher kennen
Sie auch die Werbemailings, die zu einem Gewinn gratulieren, den man
nur noch abrufen müsse, obwohl man an gar keinem Glücksspiel
teilgenommen hat – man wird ihn auch nie erhalten. Das ist nicht
erlaubt. Wer einen Gewinn verspricht, muss ihn auch auszahlen.
Allerdings ist es oft schwer, den Absender zu belangen – meist ist nur
eine Postfachadresse im Ausland angegeben. Es ist auch nicht in Ordnung,
als Gewinn eine Reise zu vergeben, deren Gewinner so viele unabwendbare
Nebenkosten zu berappen hat, dass es billiger gewesen wäre, hätte er die
Reise gleich selbst im Reisebüro gebucht. Und es geht auch nicht, dass
man ein Preisausschreiben mit Gewinnen ankündigt, die es in Wirklichkeit
überhaupt nicht gibt. Allerdings ist es auch hier schwer, ein
Fehlverhalten nachzuweisen. Wer nichts gewonnen hat, geht davon aus,
dass sich jemand anderes über die Villa oder das Cabriolet freuen darf.
„Sensationelle Preise zu gewinnen“ – diese Aussage ist zu pauschal. Geben Sie bei der Ausschreibung eines Gewinnspiels ganz konkret an, was man gewinnen kann und wie man zu seinem Gewinn kommt. Schreiben Sie also zum Beispiel: Zu gewinnen gibt es zehn Geschenkkörbe im Wert von je 150 Euro. Die Gewinner werden benachrichtigt. Oder: Die Gewinner werden in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift bekannt gegeben. Oder: Die Preise werden bei der nächsten Veranstaltung überreicht bzw. per Post zugesandt.
Kinderleicht oder sehr schwer?
Ob Sie ein Rätsel kinderleicht gestalten – nach dem Motto „an welchem Fluss liegt Frankfurt am Main?“ – oder eine so knifflige Frage stellen, dass nur ausgebuffte Ratefreaks auf die Lösung kommen, bleibt Ihnen überlassen.
Fragen zu einem neuen Produkt bringen potenzielle Kunden dazu, den Werbetext zu lesen, um die Antwort zu entdecken. Ist ein Rätsel sehr leicht, findet jeder die Lösung – es kann aber sein, dass manche nicht mitmachen, weil sie glauben, dass sich Zigtausende beteiligen und die Gewinnchancen entsprechend gering sind. Ist das Rätsel zu schwer, kann es passieren, dass der Rücklauf sehr überschaubar bleibt.
Nicht zuletzt gibt es natürlich noch die Möglichkeit, ganz auf die Beantwortung einer Frage zu verzichten und die Gewinner einfach unter allen Einsendungen auszulosen oder sie von vorneherein zu definieren – zum Beispiel kann man ankündigen, dass bei der Neueröffnung eines Ladengeschäfts jeder hundertste Besucher einen Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro gewinnt.
Schlussendlich kommt es darauf an, was Sie mit Ihrem Preisausschreiben erreichen wollen. Die Kunden bei Laune halten? Möglichst viele neue Kontakte knüpfen? Oder sich einen Stamm treuer Rätselfreunde züchten, die das Knobeln fast so spannend finden wie das eigentliche Produkt.
Stand: Dezember 2010
Bild: aboutpixel.de / Kreuzworträtsel lösen © Heinz Hasselberg
„Sensationelle Preise zu gewinnen“ – diese Aussage ist zu pauschal. Geben Sie bei der Ausschreibung eines Gewinnspiels ganz konkret an, was man gewinnen kann und wie man zu seinem Gewinn kommt. Schreiben Sie also zum Beispiel: Zu gewinnen gibt es zehn Geschenkkörbe im Wert von je 150 Euro. Die Gewinner werden benachrichtigt. Oder: Die Gewinner werden in der nächsten Ausgabe der Zeitschrift bekannt gegeben. Oder: Die Preise werden bei der nächsten Veranstaltung überreicht bzw. per Post zugesandt.
Kinderleicht oder sehr schwer?
Ob Sie ein Rätsel kinderleicht gestalten – nach dem Motto „an welchem Fluss liegt Frankfurt am Main?“ – oder eine so knifflige Frage stellen, dass nur ausgebuffte Ratefreaks auf die Lösung kommen, bleibt Ihnen überlassen.
Fragen zu einem neuen Produkt bringen potenzielle Kunden dazu, den Werbetext zu lesen, um die Antwort zu entdecken. Ist ein Rätsel sehr leicht, findet jeder die Lösung – es kann aber sein, dass manche nicht mitmachen, weil sie glauben, dass sich Zigtausende beteiligen und die Gewinnchancen entsprechend gering sind. Ist das Rätsel zu schwer, kann es passieren, dass der Rücklauf sehr überschaubar bleibt.
Nicht zuletzt gibt es natürlich noch die Möglichkeit, ganz auf die Beantwortung einer Frage zu verzichten und die Gewinner einfach unter allen Einsendungen auszulosen oder sie von vorneherein zu definieren – zum Beispiel kann man ankündigen, dass bei der Neueröffnung eines Ladengeschäfts jeder hundertste Besucher einen Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro gewinnt.
Schlussendlich kommt es darauf an, was Sie mit Ihrem Preisausschreiben erreichen wollen. Die Kunden bei Laune halten? Möglichst viele neue Kontakte knüpfen? Oder sich einen Stamm treuer Rätselfreunde züchten, die das Knobeln fast so spannend finden wie das eigentliche Produkt.
Stand: Dezember 2010
Bild: aboutpixel.de / Kreuzworträtsel lösen © Heinz Hasselberg