Zwei Alternativen gibt es, wenn man für seinen Arbeitgeber oft auf
Geschäftsreisen gehen muss und dabei auf ein Auto angewiesen ist: Man
nutzt sein Privatauto. Oder man bekommt einen Geschäftswagen gestellt –
den man sich entweder aus dem Firmenpool holt oder der einem immer zur
Verfügung steht und den man auch privat nutzen darf.
Fahrten zwischen Wohnung und ArbeitsstätteIst die Fahrt
zur Arbeit auch eine „Dienstfahrt“? Nein, seit 2007 wird sie leider als
Privatsache angesehen. Die Kosten für den Weg zwischen dem Zuhause und
der Arbeitsstätte können folglich nicht mehr als Werbungskosten geltend
gemacht werden. Die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer gilt
zum Ausgleich von Härtefällen nur noch ab dem 21. Kilometer – dies dafür
unabhängig, ob Sie mit dem Fahrrad, Bussen und Bahnen oder mit dem Auto
fahren. Mit ihr sind dann alle Kosten abgedeckt, vom Benzin über
Reparaturen bis hin zu Parkgebühren. Auch auf dem Weg durch einen
Verkehrsunfall entstandene Kosten werden nicht mehr als Werbungskosten
anerkannt.
Geschäftsfahrten mit dem PrivatwagenWer sein privates
Auto für Geschäftsreisen nutzt, kann für jeden Kilometer 30 Cent geltend
machen. Sie sollten über berufliche Fahrten also genau Buch führen und
die gefahrenen Kilometer, das Ziel sowie den Zeitpunkt und Anlass der
Fahrten auflisten.
Der Dienstwagen und das Finanzamt Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen
einen Dienstwagen zur Verfügung stellt, den Sie nicht abends auf dem Hof
abstellen müssen, sondern auch privat nutzen dürfen, wertet das
Finanzamt dies als Sachlohn bzw. geldwerten Vorteil, der zu versteuern
ist. Dafür müssen Sie sich nicht mit Anschaffungs- und Reparaturkosten
herumärgern, denn die trägt der Arbeitgeber, dem das Auto ja auch
gehört. Steuertechnisch gesehen muss man sich zwischen zwei Varianten
entscheiden:
a) Die FahrtenbuchmethodeHier muss regelmäßig und lückenlos
ein Fahrtenbuch geführt werden, in das der Kilometeranfangs- und
-endstand, das Datum, Ziel sowie der Grund der Reise eingetragen werden.
Anhand dieser Aufzeichnungen wird am Jahresende der private Anteil der
insgesamt gefahrenen Kilometer ermittelt und entsprechend als geldwerter
Vorteil steuerlich veranlagt.
b) Die 1%-RegelungDieses Berechnungsverfahren setzt das
Finanzamt automatisch an, wenn nicht ausdrücklich die Fahrtenbuchmethode
vereinbart wurde. Ein Prozent des Neupreises des Autos wird als
geldwerter Vorteil zum monatlichen Gehalt addiert und muss folglich
versteuert werden. Basis ist der Bruttolistenneupreis des Autos plus
Sonderausstattungen zuzüglich Mehrwertsteuer. Es zählt also nicht der
tatsächliche Preis für ein Gebrauchtfahrzeug oder nach gewährten
Rabatten, sondern der reine Neupreis nach Liste! Fahrer von Oldtimern
haben hier echte Vorteile: Denn der Neupreis der Fahrzeuge war vor
vielen Jahren meist sehr gering und echte Liebhabermodelle sind heute
sehr viel mehr wert.
Welche der beiden Regelungen vorteilhafter ist, lässt sich nicht
pauschal beantworten. Als grobe Faustregel kann man aber festhalten: Je
teurer das Neufahrzeug und je seltener die private Nutzung, umso
günstiger die Fahrtenbuchregelung – die allerdings sehr aufwendig und
streitbehaftet ist.
Wer haftet bei Schäden...
... wenn der Dienstwagen geschäftlich genutzt wird:Die
Firma muss für den Schaden aufkommen. Es sei denn, Sie haben sich
fahrlässig verhalten. Je nach Grad der Fahrlässigkeit müssen Sie sich
dann an den Kosten der Instandsetzung beteiligen oder sie sogar ganz
übernehmen. Wer ohne Freisprecheinrichtung mit dem Handy während der
Fahrt telefoniert, handelt zum Beispiel grob fahrlässig und muss für den
gesamten Schaden aufkommen – egal, ob eine Vollkaskoversicherung besteht
oder nicht. Denn diese wird die Kosten in diesem Fall nicht übernehmen.
Allerdings muss Ihnen nachgewiesen werden, ob und in welchem Grad Sie
sich fahrlässig verhalten haben. Und die Kosten eines Unfalls dürfen
Ihre Existenz nicht gefährden. Die Grenze sind in der Regel drei
Monatsgehälter.
.... wenn der Dienstwagen privat genutzt wird:Wenn Sie an
einem Unfall schuld sind, müssen Sie Ihrem Chef den Schaden (inklusive
der ab dann höheren Versicherungsprämien) voll ersetzen – es sei denn,
Sie haben vorher etwas anderes vereinbart. Man sollte sich also gut
überlegen, ob es wirklich so toll ist, ein möglichst teures Auto zur
Verfügung gestellt zu bekommen. Als private Fahrt zählt auch die Fahrt
von der Wohnung zur Arbeit und zurück. Klären sollten Sie unbedingt, ob
Sie mit dem Auto privat auch ins Ausland fahren und ob Dritte – und
womöglich unter 21-jährige – das Auto nutzen dürfen.
... wenn das Privatauto dienstlich genutzt wird: Hier gilt
das Gleiche wie bei einer dienstlichen Fahrt mit dem Dienstwagen. Der
Arbeitgeber muss für den Schaden aufkommen, es sei denn, Sie haben
fahrlässig gehandelt. Trotzdem haben Sie erst einmal den Ärger – und
deshalb empfiehlt es sich, für Geschäftsreisen einen Dienstwagen zu
nehmen, wann immer es möglich ist.
Strafzettel und Punkte in Flensburg sind übrigens immer Privatsache –
egal, ob sie fürs Falschparken oder zu hohe Geschwindigkeit verhängt
wurden. Sie können natürlich Ihrem Chef erklären, dass Sie nur deshalb
falsch geparkt oder zu schnell gefahren sind, weil Sie unbedingt
rechtzeitig zum Termin kommen wollten und das Meetings vorher zu lange
gedauert hat. Aber ob das hilft?
Stand: Dezember 2007
Bildquelle: aboutpixel.de © Peter Ehmann