Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist die Verwertungsgesellschaft der
Musikbranche. Sie vertritt rund 60.000 Komponisten, Musiker und Verleger
und schützt deren geistiges Eigentum. Sie sorgt für die angemessene
Vergütung ihrer Mitglieder, indem sie stellvertretend für sie Gebühren
für die Wiedergabe von Musik einzieht.
Das UrheberrechtMusiker leben in der Regel nicht allein von
Live-Konzerten, sondern auch vom Verkauf ihrer CDs – und ganz allgemein
davon, dass ihre Musik gespielt wird, ob im Radio, in der Disco oder
sonst irgendwo in der Öffentlichkeit. Sie werden dabei durch das
Urheberrecht geschützt, das die sogenannte „körperliche“ Verwertung,
also die Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung der betreffenden
Musikwerke ebenso regelt wie die „unkörperliche“ Verwertung, also die
Aufführung und Veröffentlichung über Radio, Fernsehen oder Internet.
Wer Musik kreiert, will und kann selbst nicht wirklich nachvollziehen,
wer wo wie oft sein Werk spielt. Dafür ist die GEMA da. Sie kümmert sich
um Lizenzen, überprüft Nutzungen und zieht stellvertretend für ihre
Mitglieder nach festgelegten Sätzen entsprechende Gebühren ein.
Musik in der ÖffentlichkeitOb Hintergrundmusik in
Geschäftsräumen oder Firmenjubiläum mit Live-Musik: Wer in Deutschland
Musik öffentlich macht, wird automatisch Kunde der GEMA. Denn dann
besteht Gebührenpflicht – und dabei es ist ganz egal, ob man einen
Alleinunterhalter engagiert, der Evergreens zum Besten gibt, einen DJ,
der die Hits der letzten Jahre im Repertoire hat, ob man jemanden
bittet, seine Plattensammlung mitzubringen oder einfach nur das Radio
laufen lässt.
Denn die GEMA darf einfach davon ausgehen, dass jede genutzte Musik von
einem ihrer Mitglieder geschrieben wurde (GEMA-Vermutung, § 13b
Urheberrechtswahrnehmungsgesetz).
Doch was heißt in diesem Zusammenhang eigentlich „öffentlich“?
Öffentlich ist laut GEMA jede Situation, in der mehr als zwei Personen,
die nicht miteinander verwandt oder befreundet sind, zusammen Musik
hören.
GEMA-freie MusikEs gibt auch GEMA-freie Musik. Sie können
allerdings davon ausgehen, dass es sich dabei um Stücke handelt, die Sie
nie zuvor gehört haben – was nicht heißen muss, dass es sich um
schlechte Musik handelt. Meistens wird Entspannungsmusik oder Pop
angeboten.
GEMA-freie Musik erkennt man immer an sogenannten
Freistellungszertifikaten, die die GEMA-Freiheit bescheinigen. Das
bedeutet allerdings nicht, dass keine Kosten anfallen. Wie und zu
welchen Bedingungen die Musik gespielt werden darf, legen die Anbieter
jeweils selbst fest. Und Achtung: Es kann Ihnen durchaus passieren, dass
Sie GEMA-freie Musik kaufen, der Komponist sich aber später entscheidet,
doch der GEMA beizutreten – dann ist das Freistellungszertifikat
nichtig, und sie müssen auch für diese Musik GEMA bezahlen.
Welche Kosten fallen an?Hier gelten sehr differenzierte
Vergütungssätze. Unter anderem hängt die GEMA-Gebühr von der Größe des
Veranstaltungsraums sowie den gegebenenfalls erhobenen Eintrittspreisen
ab. Für eine Firmenfeier mit Live-Musik, bei der ja kein Eintritt
verlangt wird, und die zum Beispiel in einem Saal durchgeführt wird, der
bis zu 200 Quadratmeter groß ist, fallen 33,20 Euro an GEMA-Gebühren an.
Wenn Sie Musik für Ihren Anrufbeantworter oder die Warteschleife
aussuchen, müssen Sie für bis zu 30 Amtsleitungen monatlich 13,30 Euro
bezahlen. Die Website eines gewerblichen Unternehmens zu Informations-
oder Präsentationszwecken mit Hintergrundmusik zu untermalen, kostet bei
bis zu 25.000 Zugriffen 25 Euro pro Monat. Entsprechende
Gebührentabellen können Sie auf der Website der
GEMA herunterladen. Und natürlich sollten Sie sich rechtzeitig um die
Lizenz – also die Anmeldung bei der GEMA – kümmern.
Zur Klarstellung: Die GEMA hat nichts mit der GEZ zu tun. Hier geht es
um Rundfunk- und Fernsehgebühren – die wiederum müssen Sie überweisen,
wenn Sie im Unternehmen Radios, Fernsehgeräte oder PCs stehen haben. Und
wer hat das nicht?
Einfach nicht melden?Und wenn man das Thema GEMA einfach
ignoriert und so tut, als hätte man noch nie davon gehört? Unwissenheit
schützt vor Strafe nicht. Wenn die GEMA davon erfährt, ist sie
berechtigt, den doppelten Tarifvertrag als Schadenersatz zu verlangen.
Außerdem: Wer sich über das Thema GEMA ärgert und die Gebühren umgehen
will, sollte sich bewusst machen, dass auch Künstler nicht von Luft und
Liebe leben können.
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