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GEMA


Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) ist die Verwertungsgesellschaft der Musikbranche. Sie vertritt rund 60.000 Komponisten, Musiker und Verleger und schützt deren geistiges Eigentum. Sie sorgt für die angemessene Vergütung ihrer Mitglieder, indem sie stellvertretend für sie Gebühren für die Wiedergabe von Musik einzieht.

Das Urheberrecht
Musiker leben in der Regel nicht allein von Live-Konzerten, sondern auch vom Verkauf ihrer CDs – und ganz allgemein davon, dass ihre Musik gespielt wird, ob im Radio, in der Disco oder sonst irgendwo in der Öffentlichkeit. Sie werden dabei durch das Urheberrecht geschützt, das die sogenannte „körperliche“ Verwertung, also die Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung der betreffenden Musikwerke ebenso regelt wie die „unkörperliche“ Verwertung, also die Aufführung und Veröffentlichung über Radio, Fernsehen oder Internet.

Wer Musik kreiert, will und kann selbst nicht wirklich nachvollziehen, wer wo wie oft sein Werk spielt. Dafür ist die GEMA da. Sie kümmert sich um Lizenzen, überprüft Nutzungen und zieht stellvertretend für ihre Mitglieder nach festgelegten Sätzen entsprechende Gebühren ein.

Musik in der Öffentlichkeit
Ob Hintergrundmusik in Geschäftsräumen oder Firmenjubiläum mit Live-Musik: Wer in Deutschland Musik öffentlich macht, wird automatisch Kunde der GEMA. Denn dann besteht Gebührenpflicht – und dabei es ist ganz egal, ob man einen Alleinunterhalter engagiert, der Evergreens zum Besten gibt, einen DJ, der die Hits der letzten Jahre im Repertoire hat, ob man jemanden bittet, seine Plattensammlung mitzubringen oder einfach nur das Radio laufen lässt.
 
















Denn die GEMA darf einfach davon ausgehen, dass jede genutzte Musik von einem ihrer Mitglieder geschrieben wurde (GEMA-Vermutung, § 13b Urheberrechtswahrnehmungsgesetz).

Doch was heißt in diesem Zusammenhang eigentlich „öffentlich“? Öffentlich ist laut GEMA jede Situation, in der mehr als zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder befreundet sind, zusammen Musik hören.

GEMA-freie Musik
Es gibt auch GEMA-freie Musik. Sie können allerdings davon ausgehen, dass es sich dabei um Stücke handelt, die Sie nie zuvor gehört haben – was nicht heißen muss, dass es sich um schlechte Musik handelt. Meistens wird Entspannungsmusik oder Pop angeboten.

GEMA-freie Musik erkennt man immer an sogenannten Freistellungszertifikaten, die die GEMA-Freiheit bescheinigen. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Kosten anfallen. Wie und zu welchen Bedingungen die Musik gespielt werden darf, legen die Anbieter jeweils selbst fest. Und Achtung: Es kann Ihnen durchaus passieren, dass Sie GEMA-freie Musik kaufen, der Komponist sich aber später entscheidet, doch der GEMA beizutreten – dann ist das Freistellungszertifikat nichtig, und sie müssen auch für diese Musik GEMA bezahlen.
 
Welche Kosten fallen an?
Hier gelten sehr differenzierte Vergütungssätze. Unter anderem hängt die GEMA-Gebühr von der Größe des Veranstaltungsraums sowie den gegebenenfalls erhobenen Eintrittspreisen ab. Für eine Firmenfeier mit Live-Musik, bei der ja kein Eintritt verlangt wird, und die zum Beispiel in einem Saal durchgeführt wird, der bis zu 200 Quadratmeter groß ist, fallen 33,20 Euro an GEMA-Gebühren an. Wenn Sie Musik für Ihren Anrufbeantworter oder die Warteschleife aussuchen, müssen Sie für bis zu 30 Amtsleitungen monatlich 13,30 Euro bezahlen. Die Website eines gewerblichen Unternehmens zu Informations- oder Präsentationszwecken mit Hintergrundmusik zu untermalen, kostet bei bis zu 25.000 Zugriffen 25 Euro pro Monat. Entsprechende Gebührentabellen können Sie auf der Website der GEMA herunterladen. Und natürlich sollten Sie sich rechtzeitig um die Lizenz – also die Anmeldung bei der GEMA – kümmern.

Zur Klarstellung: Die GEMA hat nichts mit der GEZ zu tun. Hier geht es um Rundfunk- und Fernsehgebühren – die wiederum müssen Sie überweisen, wenn Sie im Unternehmen Radios, Fernsehgeräte oder PCs stehen haben. Und wer hat das nicht?

Einfach nicht melden?
Und wenn man das Thema GEMA einfach ignoriert und so tut, als hätte man noch nie davon gehört? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn die GEMA davon erfährt, ist sie berechtigt, den doppelten Tarifvertrag als Schadenersatz zu verlangen.

Außerdem: Wer sich über das Thema GEMA ärgert und die Gebühren umgehen will, sollte sich bewusst machen, dass auch Künstler nicht von Luft und Liebe leben können.

Bildquelle: www.aboutpixel.de