LeitzKnowHow
Freie Mitarbeit
 
Freie Mitarbeiter werden auch feste Freie, Honorarkräfte oder Freelancer
genannt. Dieser englische Begriff ist übrigens kein neues Modewort,
sondern er stammt aus dem Mittelalter und bedeutet wörtlich übersetzt
„freie Lanze“. Denn Freelancer waren damals Ritter, die nur für
bestimmte Einsätze engagiert wurden.
Bis heute hat sich daran nicht viel geändert: Freelancer werden als freie Mitarbeiter für ganz bestimmte Aufgaben ins Unternehmen geholt – heute handelt es sich allerdings nicht mehr um Ritter, die Krieg führen sollen. Mit freien Mitarbeitern arbeiten vielmehr insbesondere die Kreativbranche und die Gastronomie.
Freie Mitarbeiter sind nicht im Unternehmen angestellt, sondern sie werden für eine fest definierte Aufgabe beschäftigt – hierfür wird in der Regel ein Dienstleistungs- oder Werksvertrag geschlossen. Die freie Mitarbeit kann nur auf wenige Wochen begrenzt oder auf längere Zeit angelegt sein.
Bis heute hat sich daran nicht viel geändert: Freelancer werden als freie Mitarbeiter für ganz bestimmte Aufgaben ins Unternehmen geholt – heute handelt es sich allerdings nicht mehr um Ritter, die Krieg führen sollen. Mit freien Mitarbeitern arbeiten vielmehr insbesondere die Kreativbranche und die Gastronomie.
Freie Mitarbeiter sind nicht im Unternehmen angestellt, sondern sie werden für eine fest definierte Aufgabe beschäftigt – hierfür wird in der Regel ein Dienstleistungs- oder Werksvertrag geschlossen. Die freie Mitarbeit kann nur auf wenige Wochen begrenzt oder auf längere Zeit angelegt sein.

Freelancer sind nicht weisungsgebunden. Sie können ihre Arbeitszeit frei einteilen. Oft haben sie im Unternehmen gar keinen Arbeitsplatz, sondern kommen nur zu Besprechungen vorbei. Freie Mitarbeiter können auch für mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten und sie sollten das sogar unbedingt tun – einerseits, damit sie sich nicht von einem Auftraggeber abhängig machen und andererseits, damit sie nicht als scheinselbstständig eingestuft werden.
Freelancer werden entweder für die geleistete Arbeitszeit oder pauschal für die Bewältigung eines Auftrags bezahlt. Im ersten Fall wird meistens ein Honorar- und im zweiten ein Werkvertrag geschlossen. Zwei Beispiele: Die Reorganisation des Archivs wird an einen freien Mitarbeiter vergeben. Entweder er wird stundenweise bezahlt. Oder man vereinbart einen pauschalen Betrag, den der freie Mitarbeiter für die Bewältigung der Aufgabe erhält – egal, wie lange er dafür braucht.
Oft werden freie Mitarbeiter und Freiberufler verwechselt. Freiberufler üben selbstständig einen freien Beruf aus, der nicht der Gewerbeordnung unterliegt. Hierzu zählen zum Beispiel Architekten, Ärzte und Steuerberater. Es kann also durchaus sein, dass ein Freiberufler in einem Unternehmen als freier Mitarbeiter beschäftigt wird – wenn zum Beispiel ein Architekturbüro an einem ausgeschriebenen Wettbewerb teilnimmt und zur Unterstützung einen Architekten als freien Mitarbeiter ins Boot holt. Aber nicht jeder freie Mitarbeiter ist auch ein Freiberufler.
Freie Mitarbeiter sind auch nicht das Gleiche wie Zeitarbeitskräfte. Letztere sind bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt, während Freelancer als Selbstständige unterwegs sind.
Vor- und Nachteile
Als Honorarkraft sind Sie ihr eigener Chef. Sie können Ihre Zeit frei einteilen und niemand kann Ihnen vorschreiben, wann Sie Feierabend machen dürfen und wie lange Ihre Mittagspause zu sein hat. Sie können sich Ihren Urlaub selbst genehmigen, und wenn es Ihnen mal nicht gut geht, können Sie sich ohne ärztliches Attest einfach freinehmen. Und dabei verdienen Sie oft auch noch mehr als festangestellte Beschäftigte. Theoretisch. Praktisch ist es so, dass Sie Ihren Kunden feste Zusagen geben, und diese Zusagen müssen Sie einhalten – egal, ob Sie sich mit dem Zeitaufwand verschätzt haben oder nicht. Auf den Arbeitgeberanteil zum Krankenkassenbeitrag müssen Sie verzichten, und auch für Ihre Rente müssen Sie selbst vorsorgen. Da Sie kein regelmäßiges Gehalt beziehen, gibt es weder Urlaubs- und Weihnachtsgeld noch bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Und wenn Ihre Kunden Ihnen keine Aufträge erteilen, dann haben Sie auch keine Einnahmen. Versicherungen, Steuern, Miete etc. müssen Sie trotzdem bezahlen. Und auch Geld fürs tägliche Leben brauchen Sie natürlich trotzdem.
Das bedeutet: Honorarkräfte haben mehr Freiheiten als Festangestellte. Dafür haben sie aber weniger Sicherheit und müssen mit dem Risiko leben, dass die Einnahmen plötzlich wegbrechen oder sinken – je nach Konjunktur und je nachdem, wie sie sich im Wettbewerb mit anderen behaupten und wie es der eigenen Branche gerade geht.
Die Sicht der Auftraggeber
Unternehmen können mit freien Mitarbeitern Schwankungen bei der Auftragslage ausgleichen. Auch für Arbeiten, die nicht regelmäßig oder nur für eine bestimmte Zeit anfallen – wie das oben angeführte Beispiel der Reorganisation des Archivs – ist der Einsatz einer Honorarkraft sinnvoll. Von Nachteil ist, dass freie Mitarbeiter das Unternehmen nicht so gut kennen, wie fest angestellte und sich somit erst einarbeiten müssen. Außerdem bringen wechselnde Honorarkräfte Unruhe ins Team – was gut oder schlecht sein kann.
Scheinselbstständigkeit
Unternehmen, die freie Mitarbeiter beschäftigen, müssen darauf achten, dass bei ihnen keine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn ein freier Mitarbeiter unter Bedingungen eines abhängig Beschäftigten arbeitet – also zum Beispiel weisungsgebunden ist. Näheres dazu finden Sie hier.
Stand: September 2010
Bild: aboutpixel.de / Büro1 © Jan Christian Schneider
Weitere Info
» Scheinselbständigkeit