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Energieausweis für Gewerbeimmobilien

 

Bisher galt die Vorschrift nur für Wohnhäuser – nun sind auch gewerbliche Immobilien und öffentliche Gebäude betroffen: Nach der Energie-Einsparverordnung muss jeder Mieter, Pächter oder Käufer eines (Teil-)Gebäudes vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einsehen können. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass Käufer oder Mieter auf den ersten Blick erkennen können, wie es um den Energieverbrauch des Gebäudes bestellt ist. Schließlich können die Nebenkosten eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Die Frage, ob ein Gebäude gut isoliert ist und den Mitarbeitern ein angenehmes Klima bietet, kann sich deshalb durchaus entscheidend auf die Kauf- oder Mietentscheidung auswirken.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis
Der Energieausweis ist ein vierseitiges Formular, das die energetische Qualität von Gebäuden bewertet. Bei Nichtwohngebäuden unterscheidet man zwischen zwei Typen:

Der Verbrauchsausweis bezieht sich auf den durchschnittlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre – Leerstände und Witterungseinflüsse werden berücksichtigt.

Der Bedarfsausweis wird hingegen nutzerunabhängig erstellt. Die Fassade, das Dach und die Fenster sowie Heizung, Lüftung und Kühlung werden begutachtet und daraus der Energieverbrauch berechnet. Der Aufwand, einen derartigen Ausweis zu erstellen, ist folglich erheblich höher als der für einen Verbrauchsausweis. Dafür ist der Bedarfsausweis aber auch aussagekräftiger. Denn er zeigt die Schwachstellen eines Gebäudes auf und damit gegebenenfalls auch gleich einen Sanierungsbedarf.

Der Eigentümer kann zwischen beiden Ausweistypen wählen. Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht. Beim Verbrauchs- wie auch beim Bedarfsausweis gehen folgende Kriterien in die Beurteilung ein:
• Beheizung
• Kühlung
• Lüftung
• Warmwasser
•Beleuchtung
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Die Farbe Grün im Energieausweis zeigt, dass es sich um ein energieeffizientes Gebäude handelt. Orange oder gar rot machen darauf aufmerksam, dass energetischer Modernisierungsbedarf besteht – und der Käufer oder Mieter deshalb mit relativ hohen Nebenkosten rechnen muss.

Rahmenbedingungen
Rechtsgrundlage für den Energieausweis ist die Energieeinsparverordnung (EnEV). Der Energieausweis wird normalerweise für das gesamte Gebäude erstellt. Nur bei einer gemischten privaten und gewerblichen Nutzung – wie zum Beispiel einem Mehrfamilienhaus, in dessen Erdgeschoss sich ein Laden befindet – müssen getrennte Energieausweise erstellt werden, wenn mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche gewerblich genutzt werden.

Die Ausweise gelten zehn Jahre. Erstellt werden können sie durch Architekten, Ingenieure und Handwerker mit entsprechender Qualifikation. Eine Liste finden Sie unter anderem im Internet .

Bei bereits abgeschlossenen Miet- oder Pachtverhältnissen oder Immobilien, die vom Eigentümer selbst genutzt werden, muss kein Energieausweis vorgelegt werden. Es reicht also, den Ausweis erstellen zu lassen, wenn die Neuverpachtung oder ein Verkauf des Hauses ansteht.

Stand: Juni 2009
Bildquelle: aboutpixel.de / Energieausweis © bobmarly