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Die neue Mini-GmbH

 

Wenn Ihnen ein Unternehmen begegnet, das „UG (haftungsbeschränkt“) als Zusatz für die Rechtsnorm im Namen führt, dann handelt es sich um eine Mini-GmbH – oder offiziell „haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft“. Die neue Gesellschaftsform – auch Ein-Euro-GmbH genannt – soll Unternehmensgründer davon abhalten, sich nach Großbritannien zu orientieren und dort eine Limited zu gründen.

Als Mindestkapital muss man nur einen Euro aufbringen. Zudem wurden die Gründungsformalitäten vereinfacht. So kann man zum Beispiel eine Mustersatzung und -anmeldung nutzen. Deshalb ist die Unternehmensgründung auch erheblich schneller und billiger als bei einer GmbH – obwohl ein Notar-Termin mit allen Gesellschaftern weiterhin Pflicht ist. Die Kosten liegen zwischen 200 und 500 Euro. Voraussetzung für das vereinfachte Verfahren und die Nutzung der Musterformulare ist allerdings, dass das Unternehmen nur einen Geschäftsführer und höchstens drei Gesellschafter hat.

Natürlich muss man auch für die Mini-GmbH eine Steuernummer und Umsatz-ID beantragen, ein Geschäftskonto eröffnen, einen Briefbogen erstellen sowie über notwendige Versicherungen nachdenken.

Wie bei der GmbH – also der Gesellschaft mit beschränkter Haftung – ist auch bei der neuen Unternehmergesellschaft die Haftung des Unternehmens auf dessen Vermögen beschränkt. Die Geschäftsführer haften demnach im Regelfall nicht mit ihrem Privatvermögen. Die dünne Kapitaldecke der Ein-Euro-GmbH muss allerdings nach und nach aufgefüttert werden: Das Unternehmen muss so lange ein Viertel des Jahresgewinns ansparen, bis die Mindesteinlage für eine GmbH erreicht ist: 25.000 Euro. Hat man diesen Betrag zusammen, kann man seine Unternehmergesellschaft in eine klassische GmbH umwandeln. Eine Frist hierfür gibt es nicht.

Existenzgründer können auch mit der Mini-GmbH Fördermittel wie Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen.

Stand: November 2008