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Die neue Handwerksordnung

 

Im Januar 2004 trat das Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung in Kraft. Die Neuregelung bedeutete eine nahezu revolutionäre Reform der 1953 verabschiedeten Handwerksordnung.

Bisher galt in Sachen Handwerk eine klare Regelung: Nur wer eine Meisterprüfung absolviert hatte, durfte sich in seinem Handwerk selbständig machen. Ob Friseur, Schneider oder Schreiner - wer keinen Meisterbrief hatte, konnte auch kein eigenes Unternehmen gründen, ganz egal, wie gut er ausgebildet war.

Durch das neue Gesetz wurde die Lage drastisch entschärft. Wer sich jetzt selbständig machen will, braucht nicht mehr unbedingt Meister zu sein, denn von den rund 94 Handwerksberufen in Deutschland wurden 53 vom Meisterzwang befreit.

Außerdem dürfen auch Gesellen der zulassungspflichtigen Berufe, die seit mindestens sechs Jahren ihrer praktischen Tätigkeit nachgehen und davon vier Jahre in einer leitenden Position beschäftigt waren, eine eigene Firma gründen.

Wer bisher ein Studium als Ingenieur oder staatlich geprüfter Techniker nachweisen konnte, musste ebenfalls seinen Meister machen, bevor er sich im Handwerk selbständig machen durfte. Auch das hat sich seit der Reform geändert.

Und: wer Meister werden möchte, braucht als Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung keine Gesellenjahre mehr nachzuweisen.

Außerdem wurde das bisherige „Inhaberprinzip“ außer Kraft gesetzt. Einzelunternehmen oder Personengesellschaften, die einen Meister als Betriebsleiter einstellen, dürfen künftig auch zulassungspflichtige Handwerksberufe führen. Vor der Neuerung war dies nur in einer GmbH möglich.

Last but not least besagt die novellierte Handwerksordnung, dass Tätigkeiten, die innerhalb von drei Monaten erlernbar sind, oder nebensächlich sind, ebenfalls nicht dem Meisterzwang unterliegen.
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Bei (angeblichen) Verstößen gegen die Handwerksordnung dürfen die Ordnungsämter Betriebe nicht mehr ohne weiteres schließen. Vielmehr müssen IHK und Handwerkskammer vorher gleichlautende Stellungnahmen abgeben. Tun sie das nicht, wird eine bundesweite Schlichtungskommission hinzugezogen.

Diese Reform war seit langem überfällig, hatten die bisherigen Regelungen doch jungen Handwerkern eine Existenzgründung und die freie Berufswahl erschwert. Wer sich in jungen Jahren selbständig machen wollte, musste einerseits die Kosten für die Betriebsgründung schultern und andererseits noch gleichzeitig Kosten und Zeitaufwand für die Meisterausbildung auf sich nehmen. Außerdem war es selbst für Meister oft schwierig, die Handwerksordnung einzuhalten, wenn ihre Tätigkeit mehrere Gewerke umfasste – und sie somit eigentlich mehrere Meisterbriefe vorweisen mussten.

Und wie hat sich das Gesetz bewährt?
In erster Linie wurde die neue Verordnung in Angleichung an das EU-Recht verfasst. Handwerker aus anderen EU-Mitgliedsländern hatten bisher einen leichteren Zugang zum deutschen Markt, als die einheimischen Gesellen. Dies wurde durch die Novelle zumindest teilweise korrigiert. Eine Existenzgründung im Handwerk ist seitdem erheblich leichter. Dazu trägt auch bei, dass neuen Handwerksunternehmen in den ersten vier Jahren eine abgestufte Befreiung von den Kammerbeiträgen gewährt wird. Der Wettbewerb wird also verstärkt. Der Kunde kann selbst entscheiden, ob er seinen Auftrag an einen Handwerker mit oder ohne Meisterbrief vergeben möchte. Für eine Arbeit ohne Mängel müssen beide einstehen.

Stand: August 2006
Bild: snygo.com