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Der Corporate Governance Kodex


Der Corporate Governance Kodex ist ein Regelwerk, das von einer vom Bundesministerium für Justiz eingesetzten Regierungskommission erarbeitet und im Jahr 2002 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Seitdem wird der Kodex von der Kommission regelmäßig überprüft und aktualisiert.

Der Kodex beinhaltet eine Art „Knigge für Unternehmen“. Er will einerseits den deutschen Unternehmen – insbesondere, aber nicht nur den börsenorientierten – Normen und Werte vorgeben, nach denen sie sich verhalten sollen. Andererseits soll er Kapitalanlegern einen Orientierungsrahmen bieten, der eine Bewertung der Unternehmen ermöglicht und ihnen damit eine Entscheidungshilfe gibt, ob es richtig und sinnvoll ist, hier sein Geld zu investieren.

Der Kodex gibt zum einen die wichtigsten Regeln des Aktiengesetzes wieder. Es soll damit für nationale und internationale Investoren transparent gemacht werden. Zum anderen enthält der Kodex Soll- und Kann-Vorschriften – also Empfehlungen und Anregungen, deren Einhaltung nicht erzwungen werden kann. Laut § 161 Aktiengesetz sind börsennotierte Gesellschaften allerdings verpflichtet, jährlich eine Erklärung abzugeben, ob den aktuell geltenden Kodex-Empfehlungen entsprochen wurde und welche Vorgaben nicht beachtet wurden. Insofern kann die Einhaltung des Kodex überprüft werden – und da es für die Außendarstellung eines Unternehmens nicht eben förderlich ist, den Kodex in großen oder auch kleineren Teilen einfach zu ignorieren, macht ihn diese Vorschrift doch um einiges verbindlicher.

Der Kodex bezieht sich vor allem auf die internationale Kritik an der deutschen Unternehmensverfassung, der beispielsweise fehlende Transparenz oder mangelnde Unabhängigkeit deutscher Aufsichtsräte vorgeworfen wird. Aber auch Themen, wie die zweigeteilte Organisation in Vorstand und Aufsichtsrat, die eingeschränkte Unabhängigkeit der Abschlussprüfer oder die mangelnde Ausrichtung auf Aktionärsinteressen werden aufgegriffen.
 
















So befasst sich der Kodex unter anderem mit

- den Rechten und Aufgaben von Aktionären,

- den Befugnissen der Hauptversammlung,

- dem Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat,

- den Aufgaben, Zuständigkeiten und der Vergütung des Vorstands

- möglichen Interessenskonflikten mit dem Wettbewerb oder nahe stehenden Personen,

- den Aufgaben, Zuständigkeiten und Befugnissen des Aufsichtsrats,

- der Transparenz,

- und der Rechnungslegung und Abschlussprüfung.

In den vergangenen Jahren wurden bereits einzelne Empfehlungen überarbeitet. So soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, der für die Rechnungsfestlegung und das Risikomanagement zuständig ist, über besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechnungslegungsgrundsätze und des internen Kontrollverfahrens verfügen. Außerdem sollen Aufsichtsratsmitglieder weder in persönlicher noch in geschäftlicher Verbindung zur Gesellschaft oder deren Vorstand stehen, damit Interessenskonflikte vermieden werden. Bisher war es oft Usus, dass Vorstandsmitglieder nach ihrem Ausscheiden einfach in den Aufsichtsrat wechselten – der Kodex verlangt hierfür eine besondere Begründung in der Hauptversammlung. Auch das im Sommer 2005 erlassene Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen kann in den Kontext der Diskussion um den Corporate Governance Kodex eingeordnet werden. Es bestimmt, dass Vorstände ihre Vergütung und eventuelle Abfindungen offen legen müssen – es sei denn, die Aktionäre verzichten auf der Hauptversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit darauf.

Den Wortlaut des Kodex finden Sie hier