LeitzKnowHow

Bildungsurlaub

 

Nur wenn ein Auto regelmäßig gepflegt und mit frischem Öl versorgt wird, läuft es auf Dauer verlässlich. Und so ist es auch mit der Bildung: Das Gehirn braucht neuen Schmierstoff, sonst wirkt man im Berufsleben irgendwann – bildlich gesprochen – wie ein rostiger Oldtimer, der auf der Standspur dahinkriecht und von neueren Modellen leicht überholt wird.

Das vielzitierte Pädagogenmotto „Nicht für die Schule, sondern für das Leben lernen wir“ sollten sich deshalb auch die zu Herzen nehmen, die beruflich nicht auf der Stelle treten möchten. Wer in seinem Fachgebiet stets auf dem neuesten Stand ist und auch bei Fremdsprachen oder EDV-Kenntnissen nicht passen muss, verbessert nicht nur seine Bewerbungschancen, sondern auch seine Stellung im Betrieb. Und ganz nebenbei bringt es privat Vorteile, wenn man nicht wegen jedes kleinen PC-Problems Hilfe braucht oder sich im Urlaub in der jeweiligen Landessprache verständigen kann.

Doch wie kann man Weiterbildung und Arbeit unter einen Hut bringen, ohne kostbare Urlaubstage zu opfern? Einerseits, indem man alle Angebote des Arbeitgebers zur Weiterbildung nutzt – und nicht dankend abwinkt, wenn der Chef einen auf eine Tagung oder ein Seminar schicken will. Andererseits, in dem man selbst aktiv wird und eigene Vorschläge macht. Für Weiterbildung, die eng auf das eigene Arbeitsgebiet zugeschnitten ist und nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber Vorteile bringt, muss man in der Regel weder Urlaub nehmen, noch die Kosten tragen.
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Wer sich darüber hinaus fortbilden möchte, kann in vielen Bundesländern auf das seit 1976 geltende Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung setzen. Grundsätzlich gilt dieses sowohl für berufsbezogene Kursangebote, wie beispielsweise Sprach- oder EDV-Kurse als auch für politische Weiterbildung oder Aktivitäten, die der Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten (Richter, Übungsleiter im Rehabilitations- und Breitensport, Jugendleiter in Vereinen) dienen. So soll das Verständnis der Beschäftigten für soziale, gesellschaftliche und politische Zusammenhänge verbessert und die Mitverantwortung für Staat und Gesellschaft gefördert werden. Allerdings sind die Arbeitgeber nur für die bezahlte Freistellung zuständig, für die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme muss jeder selbst aufkommen.

Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln
Da Bildung in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer fällt, gibt es keine einheitliche, bundesweite Regelung, was die bezahlte Bildungsfreistellung betrifft. Die genauen Bestimmungen variieren also von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es leider überhaupt keine gesetzlichen Ansprüche auf Bildungsfreistellung. Oft ist die Frage des Bildungsurlaubs aber in Tarifverträgen oder betrieblichen Zusatzvereinbarungen geregelt.

Die Antragsfrist beträgt je nach Bundesland zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um Ihren Bildungsurlaub, indem Sie sich zunächst beim Betriebsrat oder Ihrem Vorgesetzten erkundigen, ob überhaupt die Möglichkeit einer Freistellung besteht. Melden Sie sich dann anschließend bei dem Bildungsträger, bei dem Sie einen Kurs belegen möchten. Dort erhalten Sie eine Bestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, der dann letztendlich die Entscheidung über eine Freistellung trifft.
Was tun, wenn der Chef „Nein“ sagt?
Jährlich werden insgesamt 100 Millionen Tage Bildungsurlaub verschenkt! Die Beteiligungsquote an Weiterbildungsmaßnahmen liegt zwischen 0,7 Prozent in Nordrhein-Westfalen und drei Prozent in Bayern. Gerade in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit haben anscheinend viele Beschäftigte Angst, ihren Job zu gefährden, wenn sie einen Bildungsurlaub beantragen. Stattdessen greifen sie lieber auf Alternativlösungen zurück, wie beispielsweise eine Fortbildung während der Freizeit, das Lesen von Fachlektüre oder Fernstudiengänge, bei denen man abends oder an Wochenenden lernen kann.

Eigentlich beweisen Sie mit Ihrem Wunsch nach Fortbildung aber Engagement und fachliche Neugier. Deshalb sollten Sie nicht mit „der Schere im Kopf“ von vorneherein darauf verzichten.

Was aber, wenn der Vorgesetzte Ihnen einen Strich durch die Rechnung macht? Willkürlich darf er Ihren Antrag auf Bildungsurlaub nicht ablehnen, sondern er muss Ihnen seine Gegenargumente schriftlich vorlegen. Vielleicht überschneidet sich der Zeitraum der Weiterbildung unglücklicherweise mit Urlaubsplänen Ihrer Kollegen? In diesem Fall ist Ihr Anspruch auf Bildungsfreistellung auch ins nächste Jahr übertragbar.

Stand: Mai 2006
Bild: snygo.com