Wir lernen fürs Leben
Nur wenn ein Auto regelmäßig gepflegt und mit frischem Öl versorgt wird,
läuft es auf Dauer verlässlich. Und so ist es auch mit der Bildung: Das
Gehirn braucht neuen Schmierstoff, sonst wirkt man im Berufsleben
irgendwann – bildlich gesprochen – wie ein rostiger Oldtimer, der auf
der Standspur dahinkriecht und von neueren Modellen leicht überholt wird.
Das vielzitierte Pädagogenmotto „Nicht für die Schule, sondern für das
Leben lernen wir“ sollten sich deshalb auch die zu Herzen nehmen, die
beruflich nicht auf der Stelle treten möchten. Wer in seinem Fachgebiet
stets auf dem neuesten Stand ist und auch bei Fremdsprachen oder
EDV-Kenntnissen nicht passen muss, verbessert nicht nur seine
Bewerbungschancen, sondern auch seine Stellung im Betrieb. Und ganz
nebenbei bringt es privat Vorteile, wenn man nicht wegen jedes kleinen
PC-Problems Hilfe braucht oder sich im Urlaub in der jeweiligen
Landessprache verständigen kann.
Doch wie kann man Weiterbildung und Arbeit unter einen Hut bringen, ohne
kostbare Urlaubstage zu opfern? Einerseits, indem man alle Angebote des
Arbeitgebers zur Weiterbildung nutzt – und nicht dankend abwinkt, wenn
der Chef einen auf eine Tagung oder ein Seminar schicken will.
Andererseits, in dem man selbst aktiv wird und eigene Vorschläge macht.
Für Weiterbildung, die eng auf das eigene Arbeitsgebiet zugeschnitten
ist und nicht nur dem Arbeitnehmer, sondern auch dem Arbeitgeber
Vorteile bringt, muss man in der Regel weder Urlaub nehmen, noch die
Kosten tragen.

Wer sich darüber hinaus fortbilden möchte, kann in vielen Bundesländern
auf das seit 1976 geltende Recht auf bezahlte Bildungsfreistellung
setzen. Grundsätzlich gilt dieses sowohl für berufsbezogene
Kursangebote, wie beispielsweise Sprach- oder EDV-Kurse als auch für
politische Weiterbildung oder Aktivitäten, die der Wahrnehmung
ehrenamtlicher Tätigkeiten (Richter, Übungsleiter im Rehabilitations-
und Breitensport, Jugendleiter in Vereinen) dienen. So soll das
Verständnis der Beschäftigten für soziale, gesellschaftliche und
politische Zusammenhänge verbessert und die Mitverantwortung für Staat
und Gesellschaft gefördert werden. Allerdings sind die Arbeitgeber nur
für die bezahlte Freistellung zuständig, für die Kosten der
Weiterbildungsmaßnahme muss jeder selbst aufkommen.
Jedes Bundesland hat seine eigenen Regeln
Da Bildung in den Zuständigkeitsbereich der einzelnen Bundesländer
fällt, gibt es keine einheitliche, bundesweite Regelung, was die
bezahlte Bildungsfreistellung betrifft. Die genauen Bestimmungen
variieren also von Bundesland zu Bundesland. In Baden-Württemberg,
Bayern, Sachsen und Thüringen gibt es leider überhaupt keine
gesetzlichen Ansprüche auf Bildungsfreistellung. Oft ist die Frage des
Bildungsurlaubs aber in Tarifverträgen oder betrieblichen
Zusatzvereinbarungen geregelt.
Die Antragsfrist beträgt je nach Bundesland zwischen sechs Wochen und
drei Monaten. Kümmern Sie sich deshalb rechtzeitig um Ihren
Bildungsurlaub, indem Sie sich zunächst beim Betriebsrat oder Ihrem
Vorgesetzten erkundigen, ob überhaupt die Möglichkeit einer Freistellung
besteht. Melden Sie sich dann anschließend bei dem Bildungsträger, bei
dem Sie einen Kurs belegen möchten. Dort erhalten Sie eine Bestätigung,
die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen, der dann letztendlich die
Entscheidung über eine Freistellung trifft.
Was tun, wenn der Chef „Nein“ sagt?
Jährlich werden insgesamt 100 Millionen Tage Bildungsurlaub verschenkt!
Die Beteiligungsquote an Weiterbildungsmaßnahmen liegt zwischen 0,7
Prozent in Nordrhein-Westfalen und drei Prozent in Bayern. Gerade in
Zeiten hoher Arbeitslosigkeit haben anscheinend viele Beschäftigte
Angst, ihren Job zu gefährden, wenn sie einen Bildungsurlaub beantragen.
Stattdessen greifen sie lieber auf Alternativlösungen zurück, wie
beispielsweise eine Fortbildung während der Freizeit, das Lesen von
Fachlektüre oder Fernstudiengänge, bei denen man abends oder an
Wochenenden lernen kann.
Eigentlich beweisen Sie mit Ihrem Wunsch nach Fortbildung aber
Engagement und fachliche Neugier. Deshalb sollten Sie nicht mit „der
Schere im Kopf“ von vorneherein darauf verzichten.
Was aber, wenn der Vorgesetzte Ihnen einen Strich durch die Rechnung
macht? Willkürlich darf er Ihren Antrag auf Bildungsurlaub nicht
ablehnen, sondern er muss Ihnen seine Gegenargumente schriftlich
vorlegen. Vielleicht überschneidet sich der Zeitraum der Weiterbildung
unglücklicherweise mit Urlaubsplänen Ihrer Kollegen? In diesem Fall ist
Ihr Anspruch auf Bildungsfreistellung auch ins nächste Jahr übertragbar.
Stand: Mai 2006
Bildquelle: snygo.com