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Bildschirmarbeit


Geht es Ihnen auch oft so? Nach der Arbeit haben Sie das Gefühl, Sie hätten viereckige Augen. Der Kopf tut weh, der Nacken ist völlig verspannt – von den Rückenschmerzen gar nicht zu reden. Und dabei sind Sie doch den ganzen Tag „nur“ am Computer gesessen.

Fast alle, die im Büro arbeiten, kennen diese Probleme. Denn in der Regel sitzt man zu viel und bewegt sich zu wenig. Natürlich haben Sie nur wenig Einfluss auf Ihren täglichen Arbeitsauflauf. Trotzdem gibt es Tipps, Tricks und kleine Übungen, mit deren Hilfe Sie Beschwerden vermeiden können. Und auch der Gesetzgeber hat Vorordnungen zu Ihrem Schutz erlassen.

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bildschirmarbeit
Bei der Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen gibt es Mindestvorschriften, die eingehalten werden müssen. So muss zum Beispiel die Arbeitsfläche „eine ausreichend große und reflexionsarme Oberfläche besitzen und eine flexible Anordnung des Bildschirmgeräts, der Tastatur, des Schriftguts und der sonstigen Arbeitsmittel ermöglichen. Ausreichender Raum für eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung muss vorhanden sein.“ Weitere Anforderungen finden Sie in einer Liste im Anhang der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“, auf die wir in den weiteren Absätzen dieses Artikels immer wieder Bezug nehmen.

Besonders wichtig ist Paragraph 5 der Verordnung, denn er schreibt vor, dass sich bildschirmbezogene und andere Tätigkeiten im täglichen Arbeitsablauf abwechseln sollen oder andernfalls die Bildschirmarbeit durch regelmäßige kurze Pausen unterbrochen werden darf. Es ist allerdings nicht erlaubt, diese Kurzpausen zusammenzulegen und dann früher Feierabend zu machen. Schließlich geht es dem Gesetzgeber darum, dass man nicht länger als zwei Stunden ohne Unterbrechung vor dem Bildschirm arbeitet.
 
















Außerdem muss der Arbeitgeber seinen Beschäftigten vor Aufnahme einer Bildschirmtätigkeit und dann in regelmäßigen Zeitabständen – bei Beschäftigen unter 40 Jahren alle fünf und bei Beschäftigten über 40 Jahren alle drei Jahre – sowie bei Sehbeschwerden, die auf die Arbeit zurückgeführt werden können, eine fachkundige Untersuchung der Augen anbieten (§ 6 Abs. 1). Er muss, wenn nötig, sogar spezielle Sehhilfen zur Verfügung stellen – allerdings nur, wenn normale Brillen nicht geeignet sind und ein entsprechendes augenärztliches Attest vorliegt.

Anforderungen an den Bildschirm
Die auf dem Bildschirm dargestellten Zeichen müssen scharf, deutlich und ausreichend groß auf dem Bildschirm erscheinen. Das Bild muss unverzerrt und frei von Flimmern sein. Flachbildschirme sind flimmerfrei und belasten die Augen somit weniger als konventionelle Monitore. Außerdem kann man sie meist problemlos in der augenschonenden Distanz von 50 – 80 cm platzieren.

Der Bildschirm muss außerdem dreh- und neigbar sein, damit man ihn in der richtigen Position aufstellen kann. Die oberste Textzeile sollte sich ungefähr auf Augenhöhe befinden, und man sollte auf den Monitor schauen können, ohne sich verdrehen und verbiegen zu müssen.

Anforderungen an die Tastatur
Die Tastatur muss eine ergonomisch günstige Arbeitshaltung erlauben. Sie muss beweglich sowie neigbar und folglich separat vom Computer sein. Wie beim Bildschirm ist auch hier eine reflexionsarme Oberfläche wichtig.
 
Ihren Augen zuliebe
Sie schonen Ihre Augen, wenn Sie Ihren PC ins richtige Licht rücken. Er sollte nicht gegen ein Fenster gerichtet sein und Sie sollten auch kein Fenster oder eine andere Lichtquelle im Rücken haben. Am besten ist es, wenn Ihr Schreibtisch rechtwinklig zum Fenster steht und Ihr Blick parallel zum Fenster geht, wenn Sie vor dem Bildschirm sitzen. Blendungen und Reflexionen müssen ausgeschlossen werden.

Oft sind „trockene" Augen ein Problem. Man starrt konzentriert auf den Bildschirm und blinzelt viel zu wenig. Dadurch werden die Augen zu wenig befeuchtet – insbesondere, wenn die Luft auch noch wegen der Klimaanlage zu trocken ist oder wenn im Büro geraucht wird. Stellen Sie deshalb Luftbefeuchter, Zimmerbrunnen oder Grünpflanzen in Ihr Büro, die das Raumklima verbessern. Blinzeln und zwinkern Sie hin und wieder ganz bewusst – und trinken sie viel. Das ist nicht nur für die Augen, sondern für den ganzen Körper wichtig. Gehen Sie außerdem in der Mittagspause nicht nur in die Kantine, sondern wenigstens ein bisschen an die frische Luft. Wenn trotz all dieser Maßnahmen keine Besserung eintritt, können Sie sich vom Arzt Tränenersatzflüssigkeit verschreiben lassen.
 
Kleine Pausen bewirken Wunder
Für die Augen und für die Konzentration gut ist es, in regelmäßigen Abständen eine Pause einzulegen. Als Faustregel, die auch vom Gesetzgeber vorgegeben ist, gilt: Nach zwei Stunden Computerarbeit sollte ihr Arbeitsalltag von anderen Tätigkeiten oder einer kurzen Pause unterbrochen werden. Erledigen Sie Ihre Telefonate, kümmern Sie sich um die Ablage, besprechen Sie sich mit Kollegen oder holen Sie sich einen Kaffee: Hauptsache die Augen können sich wenigstens kurz auf andere Distanzen einstellen. Es hilft auch, ein bisschen aus dem Fenster zu schauen oder die Augen mit den Händen abzudecken – ohne Druck, aber so, dass kein Licht mehr eindringt. Die Dunkelheit und Wärme tun den Augen gut. Und falls Ihnen bei der einen oder anderen Arbeit zum Gähnen ist: Auch das trägt zur Entspannung bei. Es lockert nämlich die Gesichtsmuskulatur und befeuchtet Ihre Augen.

Bildquelle: aboutpixel.de © Konstantin Gastmann